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Ausländische Studierende

Voraussetzungen und Sprachkurse

Es gelten die allgemeinen Zulassungsbedingungen und der Zulassungsmodus über ein Eignungsfeststellungsverfahren.

Voraussetzung für die Teilnahme an dem Masterstudiengang Sprechwissenschaft und Phonetik sind gute Deutschkenntnisse, die bei der Einschreibung durch das Bestehen der DSH-3-Prüfung oder eines gültigen TestDaF-Ergebnisses nachgewiesen werden (siehe auch: Allgemeine Informationen für ausländische Bewerber). Das Studienkolleg Mittelhessen bietet hierfür sowohl (Intensiv-)Kurse als auch die DSH-Prüfung an.

Zudem bietet das Sprachenzentrum semestervorbereitende Intensivkurse und semesterbegleitende Sprachkurse für Deutsch als Fremdsprache an. Diese stehen nach erfolgreicher Immatrikulation zur Verfügung und können sowohl von regulär eingeschriebenen internationalen Studierenden als auch von Austauschstudierenden besucht werden.

Ansprechpartner

Internationale Studierende – egal, ob sie an der Uni Marburg einen Austausch machen oder einen Studienabschluss anstreben – finden Beratung und Unterstützung im Dezernat VI - Internationale Angelegenheiten und Familienservice, das häufig kurz International Office genannt wird.

Ratsuchende internationale Studierende können sich bei allen nicht-fachbereichsbezogenen Fragen auch an das Referat Incomings – Beratung und Betreuung ausländischer Studierender und WissenschaftlerInnen wenden.