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BAföG-Beauftragter
Für Leistungsbescheinigungen im B.A. Medienwissenschaft und im M.A. Medien und kulturelle Praxis:
Prof. Dr. Jens Ruchatz
Telefon: 6421/28-24636
Raum: WR 05A 01A
Email: ruchatz@staff.uni-marburg.de
Beachten Sie vor Kontaktaufnahme mit dem BAFöG-Beauftragten bitte unbedingt die hier gelisteten BAföG-FAQs:
FAQs zur „Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG“
Das Bafög-Amt wird von Ihnen in der Regel nach dem 4. Fachsemester die sogenannte „Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG“ einfordern, wenn Sie Bafög-Empfänger/in im B.A. Studiengang Medienwissenschaft sind: Sie erhalten ein Formular (das sogenannte „Formblatt 5“), das vom/von der Bafög-Beauftragten des Instituts für Medienwissenschaft ausgefüllt und unterschrieben wird. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular dient als Bescheinigung darüber, ob Sie den bis zum Ende des (in der Regel) 4. Fachsemesters üblichen Leistungsumfang zeitgerecht erbracht haben.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Für welche Studiengänge wird am Institut für Medienwissenschaft die „Leistungsbescheinigung“ ausgestellt?
B.A. Medienwissenschaft
M.A. MedienwissenschaftInhalt ausklappen Inhalt einklappen Was ist der nach dem 4. Fachsemester übliche Leistungsumfang im B.A. Studiengang Medienwissenschaft?
120 LP nach ECTS, die bis zum Ende dese 4. Fachsemesters (Stichtag in der Regel: 30.09.) erbracht sein müssen. Wenn man sich nach dem Musterstudienplan richtet, werden diese erreicht. Sollten Sie Zweifel haben, ob Sie ausreichend Leistungen erbracht haben werden, wenden Sie sich im eigenen Interesse frühzeitig an den BaföG-Beauftragten.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wann kann die „Leistungsbescheinigung“ ausgestellt werden?
Weil die Leistungen des 4. Semesters erbracht sein müssen, um den erforderlichen Umfang an Leistungspunkten zu erzielen, kann die Ausstellung üblicherweise erst gegen Semesterende oder zu Beginn des Folgesemesters ausgestellt werden, d.h. in der Regel im September oder Anfang Oktober. Sollten Sie den Nachweis früher benötigen, so wenden Sie sich frühzeitig an die Dozierenden der betreffenden Seminare und an den BAföG-Beauftragten. Aktuell ist es auch möglich, den Leistungsnachweis bis zu vier Monate nach Ende des 4. Fachsemesters einzureichen. Die verbindlichen (ggf. auch abweichenden) Termine sind zwingend mit Ihrem/Ihrer zuständigen Bafögberater/in direkt beim BAföG-Amt abzuklären.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wann und wo erhalte ich die Unterschrift für die „Leistungsbescheinigung“?
Im Rahmen der Sprechstunde des derzeitigen BAföG-Beauftragten Prof. Dr. Jens Ruchatz. Während dessen Abwesenheit übernimmt in dringenden Fällen als Stellvertreter Prof. Dr. Malte Hagener diese Aufgabe.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was muss ich zur Ausstellung der „Leistungsbescheinigung“ mitbringen?
- Das „Formblatt 5“ vom BAföG-Amt
- Einen Ausdruck Ihres Notenspielgels aus dem LSF
- Nachweise über sämtliche Leistungen, die (noch) nicht elektronisch verbucht sind (z.B. den „Papierschein“ für Modul 6, Praktikum)
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie kann ich Leistungen nachweisen, die (noch) nicht elektronisch verbucht sind?
Aus dem Nachweis über (noch) nicht elektronisch verbuchte Leistungen muss zwingend hervorgehen, dass Sie die entsprechende Leistung nicht nur erbracht, sondern auch erfolgreich bestanden haben. Der Leistungsnachweis muss vom entsprechenden Dozenten unterschrieben sein.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ist das persönliche Erscheinen notwendig, um die „Leistungsbescheinigung“ ausgestellt zu bekommen?
Ja. In Ausnahmefällen können Sie eine bevollmächtigte Person in die Sprechstunde entsenden.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich dem Institut für Medienwissenschaft die notwendigen Unterlagen zur Ausstellung der „Leistungsbescheinigung“ auch per Post oder auf elektronischem Wege zuschicken?
Nein.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich mir die ausgefüllte „Leistungsbescheinigung“ per Post vom Institut für Medienwissenschaft zuschicken lassen?
Nein.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann das Institut für Medienwissenschaft die „Leistungsbescheinigung“ per Post an das BAföG-Amt schicken?
Nein.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was ist zu beachten, wenn ANDERE Nachweise und Bescheinigungen für das BAföG-Amt ausgestellt werden müssen?
Klären Sie bitte mit Ihrem/Ihrer zuständigen BAföG-Berater/in zunächst folgende Punkte ab:
- Von WEM/von welcher Stelle ist der geforderte Nachweis auszustellen (z.B. Fachbereich oder Institut?). Der/Die BAföG-Beauftragte des Instituts für Medienwissenschaft kann ausschließlich Nachweise und Bescheinigungen auf der Ebene des INSTITUTS ausstellen. Steht in Ihrem Anschreiben vom BAföG-Amt, dass Sie eine Bescheinigung/einen Nachweis des FACHBEREICHS erbringen sollen, erfragen Sie bitte direkt beim BAföG-Amt, wer Ihr/e zuständige/r Ansprechpartner/in ist.
- In welcher konkreten Form soll der Nachweis/die Bescheinigung erfolgen? Gibt es ggf. ein entsprechendes Formblatt des BAföG-Amtes? Falls ja, besorgen Sie sich dieses Formblatt.
- Was genau soll aus dem Nachweis/der Bescheinigung hervorgehen?
Wenn Sie diese Punkte abgeklärt haben und Ihr/e zuständige/r Ansprechpartner/in der/die BAFöG-Beauftragte des Instituts für Medienwissenschaft ist, schreiben Sie bitte zunächst eine E-Mail, aus der folgende Punkte hervorgehen:
- Ihr konkretes Anliegen
- Die Form, in der der Nachweis/die Bescheinigung ausgestellt werden soll
- Was genau aus dem Nachweis/der Bescheinigung hervorgehen soll
- Studiengang
- Fachsemester
- Matrikelnummer