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BAföG-Beauftragter

Für Leistungsbescheinigungen im B.A. Medienwissenschaft und im M.A. Medien und kulturelle Praxis:

Prof. Dr. Jens Ruchatz
Telefon: 6421/28-24636
Raum: WR 05A 01A
Email: ruchatz@staff.uni-marburg.de

Beachten Sie vor Kontaktaufnahme mit dem BAFöG-Beauftragten bitte unbedingt die hier gelisteten BAföG-FAQs:

FAQs zur „Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG“

Das Bafög-Amt wird von Ihnen in der Regel nach dem 4. Fachsemester die sogenannte „Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG“ einfordern, wenn Sie Bafög-Empfänger/in im B.A. Studiengang Medienwissenschaft sind: Sie erhalten ein Formular (das sogenannte „Formblatt 5“), das vom/von der Bafög-Beauftragten des Instituts für Medienwissenschaft ausgefüllt und unterschrieben wird. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular dient als Bescheinigung darüber, ob Sie den bis zum Ende des (in der Regel) 4. Fachsemesters üblichen Leistungsumfang zeitgerecht erbracht haben.

Wenn Sie diese Punkte abgeklärt haben und Ihr/e zuständige/r Ansprechpartner/in der/die BAFöG-Beauftragte des Instituts für Medienwissenschaft ist, schreiben Sie bitte zunächst eine E-Mail, aus der folgende Punkte hervorgehen:

  • Ihr konkretes Anliegen
  • Die Form, in der der Nachweis/die Bescheinigung ausgestellt werden soll
  • Was genau aus dem Nachweis/der Bescheinigung hervorgehen soll
  • Studiengang
  • Fachsemester
  • Matrikelnummer