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Häufige Fragen

Wir haben auf dieser Seite die häufigsten Fragen und Antworten für Sie gesammelt und bereitgestellt.

Allgemeine Fragen

Ich habe eine Frage zu meinem Studium, wen kann ich fragen? Bin ich bei Ihnen richtig?

Für Informationen und Studienberatung stehen Ihnen verschiedene Anlaufstellen zur Verfügung:

- Erste Informationen zu Ihrem Studiengang finden Sie in der Regel auf den Webseiten Ihres Studiengangs.

- Bei konkreten Fragen (z.B. zu Modulprüfungen o.ä.) sehen Sie auch in die für Sie gültige Studienordnung, dort werden die für Sie gültigen Regelungen getroffen.

- Da wir im Prüfungsbüro keine inhaltliche Studienberatung vornehmen können, wenden Sie sich bei inhaltlichen Fragen zu Ihrem Studium bitte an die Studienberatung Ihres Studiengangs.

  • Für Fragen zu Einschreibung/Rückmeldung/Exmatrikulation oder Umschreibung, zum Semesterticket oder der Studienbescheinigung wenden Sie sich bitte direkt an das Studierendensekretariat unter: studierendensekretariat@verwaltung.uni-marburg.de

  • - Kontaktstellen für außerfachliche Fragen (Studientelefon, Zentrale Allgemeine Studienberatung, Career Center, Studentische Beratung, Servicestelle für behinderte Studierende, Psychotherapeutische Beratungsstelle, Vertrauensrat gegen sexuelle Belästigung und Gewalt, Familienservice, Studentenwerk Marburg) finden Sie hier.

  • Bei uns sind Sie richtig, wenn Sie ein Fach im FB 10 studieren und Fragen haben zu

    - Zeugniserstellung und Zeugnisaushändigung für B.A.- und M.A.- Studiengänge
    - Notenberichtigungen in den Fächern, die online verwaltet werden
    - Anmeldung zur B.A.- oder M.A.-Arbeit
    - Das Transcript of Records können Sie sich selbst aus Marvin ziehen.

    Der B.A. Sprache und Kommunkation wird am Fachbereich 09 – Germanistik und Kunstwissenschaften verwaltet.

Wie kann ich mich bei Ihnen ausweisen?

Um auf im Prüfungsbüro Dokumente entgegenzunehmen oder Einsicht in Ihre HIS-POS-Noten zu nehmen müssen Sie sich ausweisen. Hierzu legen Sie einen gültigen Lichtbildausweis sowie einen aktuellen Studienausweis vor.

Kann eine andere Person für mich etwas auf im Prüfungsbüro erledigen?

  • Ja. Dafür müssen Sie die betreffende Person mit einer Vollmacht ausstatten, auf der das zu Erledigende genau beschrieben ist. Ebenso muss die Vollmacht beide vollständigen Namen, Geburtsdaten und -orte beinhalten und von Ihnen mit Datum unterschrieben sein. Die betreffende Person Ihres Vertrauens muss sich mit einem Lichtbildausweis ausweisen können.
  • Ein Beispiel (mit weiteren Hinweisen) für eine Vollmacht finden Sie hier LINK.

Welche Regelung zu E-Mail-Adressen gibt es am Fachbereich?

Der Fachbereichsrat des Fachbereichs Fremdsprachliche Philologien hat mit Beschluss vom 23.11.2011 entschieden, dass in offizieller E-Mail-Korrespondenz nur noch die @students-Adresse verwendet werden soll.

Kann ich mich bei Ihnen exmatrikulieren?

Nein. Dies können Sie nur auf Antrag beim Studierendensekretariat vornehmen lassen. Für Fragen zur Exmatrikulation, insbesondere, ob Sie von Amts wegen exmatrikuliert werden, oder ob Sie einen Antrag auf Exmatrikulation stellen sollten um eine entsprechende Exmatrikulationsbescheinigung für Ihre Rentenunterlagen zu erhalten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an das Studierendensekretariat.

  • Woran erkenne ich, ob mein (Papier-)Schein in Ordnung ist?

    Wenn Sie einen alten Papier-Schein nachtragen lassen möchten, oder ein Zeugnis in einem „papierverwalteten“ Studiengang bekommen möchten, beachten Sie bitte, dass Ihre Scheine ordnungsgemäß ausgestellt sein müssen. Beachten Sie hierzu im Besonderen die folgenden Punkte:

    Vollständige Angaben

    Alle Angaben des Scheines müssen vollständig sein, insbesondere:

    • Name, Vorname
    • Matrikelnummer,
    • Semester der Prüfung/der Veranstaltung
    • welches Modul (bei Wahlmöglichkeiten auch unbedingt ob (a) oder (b) gewählt wurde)
    • die Leistungspunkten müssen richtig sein (gemäß Studienordnung od. Kerncurriculum)

    Fehlen auf Ihrem Schein einzelne dieser Angaben, lassen Sie sie vom jeweiligen Lehrenden ergänzen (s.u.).

    Note

    Die Note muss im 00-15 Punkte-System eingetragen sein, nicht als „Schulnote“. Sollte Ihnen dennoch ein Schein mit einer „Schulnote“ ausgestellt worden sein, müssen Sie ihn entsprechend ändern lassen (s.u.).

    Datum

    Der Schein muss das Datum Erbringung der (letzten) Leistung tragen, also z.B. der Abgabe der Hausarbeit, nicht das Datum des Gutachtens oder das Ausstellungsdatum des Scheines. Sollte dies nicht der Fall sein, lassen Sie den Schein ggf. ändern (s.u.).

    Stempel und Unterschrift

    Ein Schein muss unterschrieben und gestempelt sein, um ein gültiges Dokument zu sein.

    Änderungen

    Es dürfen keine nachträglichen Änderungen am Schein vorgenommen worden sein. Weder mit TippEx, noch mit Kugelschreiber. Sollte Ihr Dozent am Schein dennoch eine Änderung (Datum, Note, Modulzuordnung o.ä.) vornehmen, so achten Sie dringend darauf, dass diese Änderung auch gestempelt und abgezeichnet wird. Eine Änderung die nicht von Ihrem Dozenten abgezeichnet ist, macht Ihren Schein ungültig!

  • Ich bin krank geworden und kann nicht an einer Prüfung teilnehmen. Was muss ich tun?

    Wenn Sie wegen Krankheit nicht zu einer Prüfung antreten können, müssen Sie schnellstmöglich die folgenden Schritte vornehmen:

    - Teilen Sie dem/der Lehrenden sofort mit, dass Sie wegen Krankheit nicht zur Prüfung antreten können. Dies können Sie auch per Email tun.
    - Kontaktieren Sie Ihren Arzt (i.d.R. den Hausarzt und lassen Sie sich ein Attest über Ihre Erkrankung ausstellen.
    - Hierfür ist am FB10 die Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit ausreichend
    - Wichtig: Sie benötigen die "Bescheinigung für den Arbeitgeber" in Papierform!
    - Die Uni Marburg kann Ihre Daten nicht elektronisch von der Krankenkasse abfragen. (Die vereinfachte elektronische Meldung der Arbeitsunfähigkeit ist nur für Arbeitgeber möglich, aber als Studierende sind Sie an der Uni nicht angestellt.)as 
    - Wenn Ihr Hausarzt Ihnen mit Hinweis auf die vereinfachte elektronische Meldung keinen Papiernachweis ausstellen möchte, bitten Sie ihn, das Studifon der Uni Marburg unter der Nummer 06421/28-22222 zu kontaktieren, um sich die Notwendigkeit des Papiernachweises bestätigen zu lassen.
    - Legen Sie eine Kopie dieses Attestes allen Lehrenden vor, bei denen Sie im Zeitraum des Attests eine Prüfung antreten wollten.
    - Vereinbaren Sie direkt mit den Lehrenden einen Ausweichtermin für die versäumte Prüfung.
    - Die/der Lehrende meldet die Note und das Datum der Ausweichprüfung; der krankgeschriebene Prüfungstermin zählt nicht als Versuch.
    - Wenn Sie aktuell an Ihrer Abschlussarbeit schreiben, senden Sie das Attest bitte auch an das Prüfungsbüro, damit Ihre Abgabefrist entsprechend verlängert werden kann.

    Wenn Sie für den Termin der versäumten Prüfung kein Attest vorlegen können, wird dies als unentschuldigtes Fehlen („nicht angetreten“, 0 Punkte) gewertet. Dies zählt als Prüfungsversuch, reduziert also die Anzahl der Ihnen noch zur Verfügung stehenden Wiederholungsversuche.

    Es gibt keine Möglichkeit eine Prüfung „zu schieben“; Sie sind entweder krankgeschrieben, dann können Sie nicht teilnehmen, oder Sie sind gesund, dann müssen Sie teilnehmen.

    Zur Form des Attestes:
    Wenn Ihnen nicht durch einen Bescheid des Prüfungsausschusses eine anderslautende Auflage gemacht worden ist, reicht eine „normale“ ärzliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Nachweis aus. 
    Falls Sie mit der Vorlage besonderer Nachweise beauflagt worden sind, finden Sie alle relevanten Vorgaben hierzu in Ihrem entsprechenden Bescheid des Prüfungsausschusses.

  • Ich kann aus anderen Gründen als Krankheit nicht an einer Prüfung teilnehmen. Was muss ich tun?

    Wenn Sie aus anderen Gründen als Krankheit nicht zu einer Prüfung antreten können, folgen Sie den selben Schritten wie bei Krankheit, s.o. Statt eines ärztlichen Attestes müssen Sie der Prüferin/dem Prüfer Ihre Gründe für den Wunsch eines Rücktritts von der Prüfung glaubhaft machen und gegebenenfalls nachweisen.

  • Wie funktioniert die Prüfungsanmeldung im B.A. HSLK?

    Informationen zum Verfahren der Prüfungsanmeldung im B.A. HSTL finden Sie auf unserer Studiengangseite. Für weitere Fragen steht Ihnen die Studienberatung des Studiengangs zur Verfügung

  • Woher und wie bekomme ich die Unterschrift für das Formblatt 5 zur Vorlage beim BAföG-Amt?

    Die Unterschrift auf dem Formblatt 5 bekommen Sie nicht beim Prüfungsbüro. So müssen Sie vorgehen:

     
    1. Drucken Sie sich ein Transcript of Records aus Marvin aus.
    2. Legen Sie das TOR einer jeweils unterschriftsberechtigten Person Ihres Studiengangs (siehe unten) vor.
    3. Wenn Sie auf Lehramt an Gymnasien in der Prüfungsordnung von 2018 studieren, wenden Sie sich bitte direkt an das ZfL.
      
    Zu Ihrer Information: Sie sind nicht verpflichtet dem BAföG-Amt das TOR vorzulegen, nur einer der unterschriftsberechtigten Personen Ihres Faches!
     
    Die unterschriftsberechtigten Personen sind (Stand 24.07.2019):
     
    Institut Unterschriftsberechtigte Person(en)
    Lehramt an Gymnasien (alle Fächer)

    Zentrales Prüfungsamt für das Lehramt (Herr Hiebel / Herr Müller)

    für alle Lehramtsfächer

    Institut für Anglistik und Amerikanistik Prof. Dr. Carmen Birkle
    Dr. Sabine Heuser
    Institut für Klassische Sprachen und Literaturen

    Latinistik:
    Dr. Bernadette Banaszkiewicz

    Gräzistik:
    Dr. Kappl

    Sprachwissenschaft/Keltologie:
    Prof. Dr. Elisabeth Rieken
    Prof. Dr. Alderik H. Blom

    Indologie:
    Prof. Dr. Jürgen Hanneder

    Centrum für Nah- und Mitteloststudien Altorientalistik:
    N.N.

    Arabistik:
    Prof. Dr. Friederike Pannewick

    Iranistik:
    Prof. Dr. Bianca Devos

    Islamwissenschaft:
    Prof. Dr. Albrecht Fuess

    Politik und Wirtschaft des Nahen und Mittleren Ostens:
    Prof. Dr. Rachid Ouaissa

    Semitistik:
    Prof. Dr. Stefan Weninger

    Wirtschaft des Nahen und Mittleren Ostens:
    Prof. Dr. Mohammad Farzanegan

    Geschäftsführung / Koordination:
    Dr. Leslie Tramontini
    Institut für Romanische Philologie Fr. Julia Auweiler (Im Vertretungsfall: Prof. Zollna, Prof. Müller, Prof. Beck-Busse, Prof. Winter, Dr. Rokitzki)
    B.A. Sprache und Kommunikation FB09

Transcript of Records

Fragen zum Lehramt

Fragen zu B.A.- und M.A.-Studiengängen

  • Wann und *wie* kann ich mich zur B.A.- oder M.A.-Arbeit anmelden? Gibt es Fristen?

    Sie können Ihre Anmeldeformulare jederzeit in unseren Briefkasten werfen, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen. Das Anmeldeformular finden Sie links im Menü bei Bachelor- und Masterstudiengängen.

    Für die B.A.- und M.A.-Studiengänge sehen die Studienordnungen gegenwärtig keine besonderen Anmeldefristen für die Abschlussarbeiten vor. Sie können sich also jederzeit während des Semesters anmelden. Beachten Sie aber bitte, dass Ihnen aus anderen Terminen und Fristen Einschränkungen entstehen können! Mehr dazu s.u.

  • Wann muss ich mich für die B.A.- oder M.A.-Arbeit anmelden, um in einem bestimmten Semester fertig zu werden?

    Damit Ihr Zeugnis auf ein bestimmtes Semester datieren kann, muss Ihre letzte Studienleistung aus diesem Semester stammen. Dies ist i.d.R. die Abschlussarbeit, kann aber u.U. auch ein beliebiger anderer Schein sein. Eine Leistung datiert immer auf den Tag der Erbringung, nicht der Bewertung der Leistung; es gilt für die Abschlussarbeit also der Tag der Abgabe, nicht die Erstellung der Gutachten. Inwieweit Sie hierüber hinaus noch immatrikuliert bleiben müssen, klären Sie bitte mit dem Studierendensekretariat.

  • Wann muss ich mich für die B.A.-Arbeit anmelden, wenn ich mich für einen M.A.-Studiengang bewerben möchte?

    Beachten Sie bitte in diesem Fall, dass Ihr Zeugnis ein Datum aus dem Semesters vor Ihrem ersten Mastersemester haben muss (i.d.R. spätestens den 31.3. oder 30.9.). Melden Sie sich also rechtzeitig zu Ihrer Abschlussarbeit an (die Fristen der B.A.-Arbeit entnehmen Sie bitte Ihrer jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung).

  • Nach welcher Studienordnung studiere ich?

    Für Sie gilt i.d.R. die Studienordnung, die in Ihrem ersten Fachsemester in Kraft war. Informationen zu verschiedenen Studienordnungen finden Sie hier:

  • Ich bin während der Bearbeitungsfrist für meine B.A./M.A.-Arbeit krank geworden. Was kann ich tun?

    Wenn Sie während der Bearbeitungsfrist Ihrer Arbeit erkranken, können Sie eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist beantragen. Gehen Sie dazu folgendermaßen vor:

    • Richten Sie einen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungsfrist der B.A./M.A.-Arbeit an die/den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Ihres Studienganges. Diesen Antrag können Sie per Post oder E-Mail an das Prüfungsbüro senden, wir leiten die Unterlagen dann weiter.
    • Legen Sie dem Antrag eine Kopie (oder einen Scan) Ihres ärztlichen Attestes bei.
    • Wenn Ihr Antrag genehmigt ist, informieren wir Sie, und teilen Ihnen Ihren neuen Abgabetermin mit.
  • Für mein Zeugnis brauche ich eine englische Übersetzung der Modultitel. Wo finde ich diese?

    Die englischen Übersetzungen der Modultitel entnehmen Sie bitte der Studienordnung Ihres Studiengangs. Sie dürfen hier keine eigenen Übersetzungen anfertigen! Falls die Übersetzungen noch nicht in der Studienordnung angegeben sind, wenden Sie sich bitte an Ihren Studiengang.

  • Wie soll ich meine B.A./M.A.-Arbeit formatieren?

    Einige Vorgaben zur Formatierung Ihrer Arbeit finden Sie im jeweiligen Zulassungsantrag Ihres Studiengangs. Die genauen Vorgaben erfragen Sie bitte direkt bei Ihrem Studiengang bzw. bei Ihren Gutachtern.

  • Was muss ich bei der Abgabe meiner B.A./M.A.-Arbeit beachten?

    Bei der Abgabe Ihrer Abschlussarbeit beachten Sie bitte unbedingt die folgenden Punkte:

    • Ihre Arbeit muss innerhalb der Frist, die Sie mit der Zulassung bekommen haben, abgegeben werden. Dies geschieht i.d.R. persönlich auf dem Prüfungsbüro. Sie können alternativ auch eine Person Ihres Vertrauens beauftragen, die Arbeit für Sie abzugeben; eine Vollmacht wird hierfür nicht benötigt. In Ausnahmefällen können Sie Ihre Arbeit aber auch per Post abgeben.
    • Bei der Abgabe per Post senden Sie Ihre Arbeit unbedingt als Einschreiben, vorzugsweise als Einschreiben mit Rückschein!
    • Es gilt das Datum der Abgabe auf dem Postamt als Abgabetermin der Arbeit, nicht der Eingang im Prüfungsbüro.
    • Achten Sie unbedingt darauf, den Einlieferungsbescheid des Einschreibens aufzubewahren, damit Sie diese in Zweifelsfällen vorlegen können.
    • Schicken Sie Ihre Arbeit nicht als einen einfachen Brief. Werfen Sie Ihre Sendung nicht in einen Briefkasten, sonst können Sie den Abgabetag nicht mehr genau nachweisen!
    • Sie können Ihre Arbeit Sie nicht in unserem Briefkasten an der Tür des Prüfungsbüros abgeben! Dort wäre Ihre Arbeit bis zur Leerung nicht vor Entwendung geschützt und Sie können auch die fristgerechte Abgabe so nicht nachweisen!
    • Die Arbeit muss in zweifacher Ausfertigung gebunden eingereicht werden. Es muss nicht Hardcover sein, eine Softcover-Klebebindung reicht völlig aus. Nicht ausreichend sind jedoch lose Abgabeformen, z.B. geheftet oder gelocht in einem Ordner oder in Spiralbindung.
    • Es muss in jedes Exemplar eine Erklärung eingebunden werden, in der Sie erklären, dass Sie die Arbeit selbstständig verfasst haben. Einen vorformulierten Text dafür finden Sie im Anhang des Anmeldeformulars, mit dem Sie sich zur Arbeit angemeldet haben.
    • Weitere Anhänge (CD, Kopien, USB-Memorystick, Festplatte, Dokumentationen etc.) sind nur notwendig, wenn Ihre Studien- und Prüfungsordnung oder die Aufgabenstellung Ihrer Arbeit dies verlangt. I.d.R. trifft dies nur zu, wenn es mit der Betreuerin/dem Betreuer so vereinbart worden ist.
    • Sie können die Arbeit jederzeit vor Ablauf der Bearbeitungsfrist abgeben. Falls Sie die Arbeit nicht innerhalb der Frist abgeben, muss die Arbeit mit „nicht bestanden“, 0 Punkten bewertet werden!
  • Ich habe die Note für meine Bachelor- oder Masterarbeit bereits bekommen, kann ich die Gutachten bzw. die Korrekturen der Gutachter lesen?

    Nachdem die Bewertung Ihrer Bachelor- oder Masterarbeit abgeschlossen ist, können Sie im Prüfungsbüro Einsicht in Ihre Prüfungsakte nehmen und dabei auch die Gutachten bzw. Korrekturen in Ihrer Arbeit ansehen. Vereinbaren Sie hierzu unbedingt schriftlich einen Termin mit uns.

    Aus rechtlichen Gründen dürfen wir Ihnen keine Kopien der Gutachten zuschicken.

  • Was muss ich beachten, wenn ich mein Zeugnis bereits am Abgabetag meiner Abschlussarbeit brauche?

    Das normale Verfahren sieht vor, dass wir Ihre Bachelor- oder Masterarbeit direkt nach der Abgabe an die Gutachter weiterleiten. Diesen steht dann ein Zeitraum von bis zu vier Wochen zur Begutachtung und Notenfindung zur Verfügung. Sobald die Noten beider Gutachter an das Prüfungsbüro gemeldet worden sind, können wir Ihr Zeugnis, die Urkunde, das Transcript of Records sowie das Diploma Supplement erstellen. (Vorausgesetzt, die B.A.- oder M.A.-Arbeit war die letzte ausstehende Note Ihres Studiums. Ansonsten benötigen wir natürlich auch alle weiteren noch zu erbringenden Noten vorher.) Zur Erstellung der Zeugnisse stehen uns nach den Allgemeinen Bestimmungen wiederum vier Wochen zur Verfügung.

    Sollten Sie also Ihr Zeugnis am selben Tag der Abgabe der Abschlussarbeit benötigen, müssen wir Sie leider aufgrund der drastisch gestiegenen Energiepreise bitten, die Kosten für dieses etwas aufwändige Verfahren zu übernehmen. Am Einfachsten bringen Sie direkt bei der Abgabe der Arbeit eine handelsübliche 12V-Batterie für unsere Zeitmaschine mit in das Prüfungsbüro.   Das genaue Verfahren finden Sie hier beschrieben.

  • Muss ich mich für meine Bachelor- oder Masterarbeit auch über Marvin mit einer TAN anmelden?

    Nein. Sobald wir Ihren Antrag auf Zulassung zur B.A.- oder M.A.-Arbeit im Prüfungsbüro geprüft und bearbeitet haben, werden wir die Anmeldung zur entsprechenden Prüfungsnummer ins System eintragen.

    • Bitte beachten Sie: Die Eintragung löst *nicht* die Bearbeitungsfrist aus, und ersetzt auch nicht die offiziellen Anmeldeformalitäten im Prüfungsbüro. Sie müssen trotzdem im Prüfungsbüro vorbeikommen und Ihre Unterlagen sowie das Thema abholen.
  • Kann ich den Titel meiner Abschlussarbeit (B.A.- oder M.A.-Arbeit) ändern?

    Sie dürfen den Titel Ihrer B.A.- oder M.A.-Arbeit nicht ohne weiteres ändern. Der Titel auf der Arbeit muss genau so lauten, wie von Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer auf dem Formblatt eingetragen. Es gelten weiterhin die folgenden Regelungen:

    - Wenn Sie kleinere Änderungen (Schreibfehler oder Groß-/Kleinschreibung, Kursivierung einzelner Wörter o.ä.) vornehmen möchten, kontaktieren Sie bitte umgehend das Prüfungsbüro, damit wir das weitere Vorgehen besprechen können. Hierdurch ändert sich die Ihnen zur Verfügung stehende maximale Bearbeitungszeit nicht.

    - Sie dürfen das Ihnen vergebene Thema einmal, innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe, zurückgeben. Wenn Sie also feststellen, dass Sie das Ihnen vergebene Thema nicht bearbeiten können, und Sie es noch nicht länger als zwei Wochen kennen, dann können Sie das Thema an das Prüfungsbüro zurückgeben. Sie werden dann von Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer ein neues Thema erhalten. Die Bearbeitungsfrist beginnt dann erneut. Sollten Sie nach der Zurückgabe des Themas die Bachelorarbeit mit dem neuen Thema nicht bestehen, steht Ihnen die Möglichkeit einer Themenrückgabe beim Wiederholungsversuch nicht mehr zur Verfügung.

  • Digitale Abgabeform der Bachelor- oder Masterarbeit

     Muss ich eine digitale Form meiner Abschlussarbeit einreichen? Wenn ja, in welcher Form?

    In der Sitzung des Prüfungsausschusses vom 4. November 2015 wurden die folgenden digitalen Abgabeformen festgelegt:

     

    B.A. Anglophone Studies

    Als digitale Form wird eine pdf-Datei, die per Email an das Prüfungsbüro zu senden ist bestimmt.

     

    B.A. Europäische Literaturen

    Keine Vorgabe.¹

     

    B.A. Historische Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften

    Keine Vorgabe.¹

     

    B.A. Nah- und Mitteloststudien/ B.A. Orientwissenschaft

    Keine Vorgabe.¹

     

    B.A. Nah- und Mitteloststudien (international)/ B.A. Orientwissenschaft (international)

    Keine Vorgabe.¹

     

    B.A. Romanische Kulturen: Kommunikation, Sprache, Literatur

    Die B.A.-Arbeit ist zusätzlich zur gedruckten Fassung auch auf einer CD-ROM abzugeben. Der Datenträger bleibt bei der Akte.

     

    M.A. Arabische Literatur und Kultur

    Die M.A.-Arbeit ist zusätzlich zur gedruckten Fassung auch auf einem externen Datenträger abzugeben. Der Datenträger bleibt bei der Akte.

     

    M.A. Historisch-Vergleichende Sprachwissenschaft

    Die M.A.-Arbeit ist zusätzlich zur gedruckten Fassung auch auf einem externen Datenträger abzugeben. Der Datenträger bleibt bei der Akte.

     

    M.A. Indologie

    Keine Vorgabe.¹

     

    M.A. Iranistik

    Als digitale Form wird eine pdf-Datei, die per Email an das Prüfungsbüro zu senden ist, bestimmt.

     

    M.A. Islamwissenschaft

    Keine Vorgabe.¹

     

    M.A. Keltologie

    Eine digitale Abgabe der Masterarbeit ist nicht vorgesehen.

     

    M.A. Klassische Philologie

    Die M.A.-Arbeit ist zusätzlich zur gedruckten Fassung auch auf einem externen Datenträger abzugeben. Der Datenträger bleibt bei der Akte.

     

    M.A. North American Studies

    Die M.A.-Arbeit ist zusätzlich zur gedruckten Fassung auch auf einem externen Datenträger abzugeben. Der Datenträger bleibt bei der Akte.

     

    M.A. Politik und Wirtschaft des Nahen und Mittleren Ostens

    Keine Vorgabe.¹

     

    M.A. Nah- und Mitteloststudien/ M.A. Orientwissenschaft

    Keine Vorgabe.¹

     

    M.A. Romanische Sprach- und Kulturräume

    Keine Vorgabe.¹

     

    M.A. Sprach- und Kulturwissenschaften des Vorderen Orients

    Als digitale Form wird eine pdf-Datei, die per Email an das Prüfungsbüro zu senden ist, bestimmt.

     

    _____

    ¹ Wenn für Ihren Studiengang keine bestimmte Vorgabe beschlossen wurde, kontaktieren Sie hierzu bitte die Betreuerin/den Betreuer Ihrer Abschlussarbeit. 

Fragen zur Notenverwaltung und Prüfungsanmeldung über Marvin

  • Ich möchte mich für eine Prüfung anmelden, aber die Prüfung wird nicht angezeigt. Was kann ich tun?

    Kontrollieren Sie zuerst, ob Sie im richtigen Studium/Bereich/Schwerpunkt/Modul sind und ob Sie sich für diese Prüfung online anmelden können (wenn Sie einen Papierschein erhalten, bspw. für EuroLit P-Bereich oder einige Nebenfächler, können Sie sich i.d.R. nicht online anmelden, sondern tun dies bei der jeweiligen Lehrperson). Fehlt die Prüfung dort tatsächlich, kontaktieren Sie bitte Ihre Dozentin/Ihren Dozenten, damit dieser die Nachtragung der Prüfung veranlassen kann. Sobald dies geschehen ist, werden Sie sich dann anmelden können.

    Beachten Sie, dass dies u.U. mehrere Tage dauern kann. Warten Sie also nicht bis zum letzten Moment, da Sie sonst das Ablaufen der Anmeldefrist riskieren und sich nicht mehr werden anmelden können.

    Melden Sie sich unter keinen Umständen (zur Sicherheit) für eine ähnliche Prüfung an, die Sie nicht absolvieren werden, also z.B. in einem anderen Modul oder bei einem anderen Prüfer. Wenn Sie diese Prüfung dann nicht absolvieren, werden Ihnen hierfür 00 Punkte verbucht werden!

  • Ich kann mich für eine Prüfung nicht anmelden, es gibt immer nur eine Fehlermeldung. Was kann ich tun?

    Falls die Frist für die Anmeldung abgelaufen ist, sind Sie zu spät dran.

    Falls Ihnen ein Voraussetzungsfehler angezeigt wird, überprüfen Sie im online-Notenspiegel ob die entsprechenden Voraussetzungen der Prüfung bereits im System erfasst sind. Fehlen diese, veranlassen Sie sofort die Nachtragung.

    Falls die Fehlermeldung Schnittstelle nicht offen angezeigt wird, ist das System zeitweilig überlastet. Bitte probieren Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut.

    Falls Sie definitiv nicht zu spät dran sind, sich für eine laut Studien- und Prüfungsordnung zulässige Prüfung anzumelden versuchen und ein technischer Defekt vorliegt, schicken Sie sofort eine Mail mit einem angehängten Screenshot der Fehlermeldung an das Prüfungsbüro (pruef10@staff.uni-marburg.de). Geben Sie unbedingt an, in welchem Studiengang und Fach für welche Teilleistung in welchem Modul (Prüfungsnummer, nicht Veranstaltungsnummer) bei welchem Dozenten Sie sich anmelden wollen. Der Zeitstempel der Mail gilt als Beweis, dass Sie sich rechtzeitig anmelden wollten.

    Warten Sie nicht bis zum letzten Tag, da die Server dann meist überlastet sind!

  • Warum muss ich mich zu Prüfungen und Studienleistungen anmelden? Was sind eigentlich die Konsequenzen, wenn ich mich nicht anmelde?

    Mit der Anmeldung zur Prüfung oder Studienleistung bestätigen Sie ihren Willen, die betreffende Prüfung in dem aktuellen Semester bei dem ausgewählten Dozenten zu absolvieren. Wenn Sie sich nicht anmelden, kann keine Leistung in Ihrem Notenkonto erfasst und eingetragen werden.

    Dies gilt auch dann, wenn Sie trotz fehlender Anmeldung an einer Veranstaltung teilgenommen und z.B. eine Hausarbeit/eine Klausur etc. geschrieben haben: Diese Leistung verfällt.

  • Kann/Muss ich mich von Prüfungen auch abmelden, wenn ich Sie doch nicht mehr ablegen will?

    Die Anmeldung und Abmeldung zu Prüfungen kann nur bis zu dem vor Semesterbeginn bekannt gegebenen Termin geschehen. Die Frist gilt auch für die Abmeldung. Dies bedeutet: Bis zu diesem Termin müssen Sie sich entscheiden, ob Sie diese Prüfung ablegen wollen oder nicht. Durch die Anmeldung bzw. Abmeldung wird Ihr Wille verbindlich geäußert.

    Sollten Sie im laufenden Semester feststellen, dass Sie eine angemeldete Prüfung nicht absolvieren können (z.B. wegen langer Krankheit während des Semesters), kontaktieren Sie Ihre jew. Dozentin/Ihren jew. Dozenten, legen Sie die ggf. vorhandenen ärztlichen Atteste vor und bitten Sie darum von der Prüfung zurücktreten zu dürfen.

    • Falls Ihre Dozentin/Ihr Dozent zustimmt, wird die Anerkennung des Rücktritts an das Prüfungsbüro gemeldet, und Sie können sich in einem späteren Semester erneut für diese Prüfung anmelden.
    • Wenn Ihre Dozentin/Ihr Dozent dem Rücktritt nicht zustimmt (z.B. weil Sie keine überzeugenden Gründe für den Rücktritt vorgebracht haben -- zu starke Belastung im Semester ist idR kein gültiger Rücktrittsgrund), dann müssen Sie weiterhin an der Prüfung teilnehmen bzw. die Leistung erbringen, da sie sonst mit "nicht angetreten", 0 Punkten bewertet werden muss.
  • Ich kann mich für die Prüfungen in meinem Drittfach/Erweiterungsfach nicht online anmelden, was kann ich tun?

    Die Lockerung der Studienreihenfolge der Module im Drittfach/Erweiterungsfach kann von der Software nicht immer abgebildet werden. Sollten Sie bei der Anmeldung zu Prüfungen Fehlermeldungen angezeigt bekommen, kommen Sie bitte *vor Ende der Anmeldefrist* in die Sprechstunde des Prüfungsbüros. Wir werden dann gemeinsam mit Ihnen die gewünschten Anmeldungen im System eintragen.

  • Ich habe meine TAN-Liste verloren, was kann ich jetzt machen?

    Informationen zur Erlangung einer (neuen) TAN-Liste erhalten Sie hier: https://www.uni-marburg.de/de/hrz/dienste/2fa

  • Meine TAN-Liste scheint ungültig zu sein. Was kann ich tun, woher bekomme ich eine neue Liste?

    Informationen zur Erlangung einer (neuen) TAN-Liste erhalten Sie hier: https://www.uni-marburg.de/de/hrz/dienste/2fa

  • Ich kann mich nicht für Prüfungen zu SPS-II anmelden. Warum geht das nicht?

    Die Voraussetzung für die Prüfungsanmeldung zu SPS-II ist ein bestandenes SPS-I. Wenn Sie SPS-I noch nicht absolviert haben sollten, können Sie sich nicht für SPS-II anmelden. Wenn Sie sich trotz absolviertem SPS-I nicht anmelden können, überprüfen Sie ob die Leistungen zu SPS-I auch schon in Ihrem Notenspiegel eingetragen sind. Ist dies nicht der Fall, können Sie sich eben auch nicht anmelden. Holen Sie also rechtzeitig die Eintragung nach (im Prüfungsbüro des FB21).

  • Ich studiere im B.A. Romanische Philologie und kann mich nicht für Prüfungen im Modul W1/W2/W3 anmelden. Was kann ich tun?

    Für die Prüfungen zu den Modulen W1, W2 und W3 im B.A. Romanische Philologie können Sie sich nicht online anmelden. Die Teilprüfungen dieser Module werden nicht digital verwaltet. Sobald Sie die Teilmodulbescheinigungen eines dieser Module zusammengesammelt haben (insges. 12LP) lassen Sie sich von Fr. Rokitzki hierüber eine Modulabschlussbescheinigung (auf Papier) ausstellen. Diese müssen Sie dann zur Eintragung im Prüfungsbüro vorlegen.

  • Ich habe im Ausland Leistungen erbracht, aber die tauchen nicht in meinem Notenspiegel auf. Was muss ich tun?

    Damit im Ausland erbrachte Leistungen in Ihrem Notenspiegel aufgelistet werden, müssen diese zuerst anerkannt und dann eingetragen werden.

    • Für die Anerkennung der Leistungen legen Sie diese der für Ihren Studiengang zuständigen Stelle vor und lassen sich die Gleichwertigkeit mit entsprechenden Marburger Leistungen anerkennen. Sie erhalten eine Bescheinigung über die Anerkennung.
    • Diese Bescheinigung legen Sie im Prüfungsbüro vor; wir werden die Noten im System eintragen.

    Sobald die Noten eingetragen sind, können Sie diese online sehen und überprüfen.

  • Eine Note in meinem Notenspiegel ist falsch oder wurde falsch verbucht, was kann ich tun?

    Wenn es sich um eine ältere Note, über die Sie noch einen Papierschein haben, oder eine aus dem Ausland anerkannte Leistung handelt, kommen Sie mit der Notenbescheinigung in die Sprechstunde des Prüfungsbüros.

    Wenn es sich um eine aktuelle Note handelt, sprechen Sie die Dozentin/den Dozenten direkt an. Diese müssen uns gegenüber die Korrektur oder Umbuchung genehmigen und bestätigen. Dies kann gerne per Mail geschehen, darf aber nicht als Weiterleitung über Sie versandt werden.

  • Mir fehlen Noten in meinem Notenspiegel!

    Wahrscheinlich hat die Dozentin/der Dozent/das Sekretariat die Noten noch nicht eingegeben. Wenden Sie sich zuerst an diese Stellen, da wir von den Noten auch erst dann wissen, wenn sie eingetragen sind.

    Fehlende Noten aus einem Semester vor dem Beginn der Online-Verwaltung (z.B. LAaG Latein, Griechisch, Französisch, Spanisch, Italienisch: alles vor dem Wintersemester 2010/2011), können bei Vorlage des ordnungsgemäßen Scheines im Prüfungsbüro nachgetragen werden. Für Noten ab dem WS10/11 wenden Sie sich bitte an die Dozentin/den Dozenten/das Sekretariat.

    Angerechnete Noten (z.B. Ausland, anderer Studiengang, andere Universität) müssen auch erst erfasst werden. Dies geschieht in aller Regel ohne Ihr Zutun. Wenn etwas fehlen sollte, können Sie mit dem Anerkennungsdokument im Prüfungsbüro vorbeikommen (Öffnungszeiten).

  • Ich bekomme die Fehlermeldung, mir würde ein Sprachniveau fehlen. Was muss ich tun?

    Reichen Sie eine Bescheinigung über das nicht eingetragene Sprachniveau im Prüfungsbüro ein, damit es nachgetragen werden kann. (Auch als Scan per E-Mail möglich). Nachweise, die Sie zur Immatrikulation dem Studierendensekretariat vorgelegt haben, werden nicht an das Prüfungsbüro weitergeleitet. Sie müssen diese Nachweise auch dem Prüfungsbüro einreichen.

  • Ich habe die Frist zur Anmeldung von Prüfungen über Marvin versäumt. Was kann ich jetzt tun?

    Wenn Sie die Frist zur Anmeldung von Prüfungen versäumt haben, können Sie sich in diesem Semester nicht mehr selbst für Prüfungen an- oder abmelden. Sollten Sie die Frist aus Gründen versäumt haben, die Sie nicht selbst verschuldet haben, können Sie einen schriftlichen Antrag mit Bitte um nachträgliche Prüfungsanmeldung richten an:

    • für die Prüfungsanmeldung am Institut für Romanische Philologie: Fr. Rokitzki
    • für die Prüfungsanmeldung am Institut für Orientalistik: Fr. Tramontini

    Bitte beachten Sie: Sollten Sie eine Prüfungsleistung erbringen, ohne für die entsprechende Prüfung angemeldet zu sein, kann diese Leistung nicht gewertet werden und muss verfallen.

  • Für welche Prüfungen bin ich eigentlich im Moment angemeldet, wie kann ich das rausfinden?

    Im Marvin-Portal der Universität Marburg finden Sie links im Menü den Menüpunkt „Info über angemeldete Prüfungen“. Wenn Sie auf diesen Menüeintrag klicken, bekommen Sie die Informationen zu Ihren gegenwärtig angemeldeten Prüfungen angezeigt.

    Beachten Sie bitte: Anmeldungen die hier angezeigt werden, sind verbindlich. Wenn eine Anmeldung nicht in dieser Liste steht, ist sie nicht erfolgt; Sie sind nicht angemeldet. Bei Fragen oder Problemen kontaktieren Sie sofort das Prüfungsbüro.

  • Was ist eine Prüfungsnummer, und wo finde ich die richtige(n) Nummer(n)?

    Alle in Marvin abgebildeten Prüfungen haben eine bestimmte Nummer, die sogenannte „Prüfungsnummer“.

    Beachten Sie, dass es sich hierbei um Nummern für die in der Studien- und Prüfungsordnung vorgesehenen Prüfungen handelt, und nicht um Nummern für die konkret in einem Semester stattfindenden Veranstaltungen -- dafür gibt es die „Veranstaltungsnummern“. Prüfungsnummern und Veranstaltungsnummern sind nicht das selbe!

     

    Prüfungsnummer Veranstaltungsnummer
    bezieht sich auf abstrakte Prüfung in der Prüfungsordnung bezieht sich auf konkrete Veranstaltung
    • kommt aus der Modulkonkordanz • steht im Vorlesungsverzeichnis
    bleibt für die selbe Prüfung jedes Semester gleich jedes Semester unterschiedlich

    • wird verwendet für:

    Anmeldung zu Prüfungen

    Abmeldung von Prüfungen

    Identifikation von Noten/Prüfungen im Notenspiegel

    • wird verwendet für:

    Identifikation von Veranstaltungen im Vorlesungsverzeichnis

    relevant für das Prüfungsbüro •  nicht relevant für das Prüfungsbüro

     

    Die Prüfungsnummer entspricht der "ID" in der Modulkonkordanz Ihres Studienganges. Die Modulkonkordanz finden Sie, wenn Sie im Menü des Prüfungsbüros links Ihren Studiengang auswählen.

    Ohne die Angabe der Prüfungsnummer(n) können wir Ihre Anfragen oder Ihren Antrag nicht bearbeiten!

    Pruefungsnummernkonkordanz
    Prüfungsnummern in einer Modulkonkordanz
    pruefnummernGeo
    Prüfungsnummern bei der Prüfungsanmeldung (hier Geographie)
     
    Abb. 1: Prüfungsnummern in einer Modulkonkordanz Abb. 2: Prüfungsnummern bei der Prüfungsanmeldung (hier: Bachelor Geographie)
  • Woher bekomme ich weitere Informationen zur Prüfungsanmeldung?

    Sie finden eine ausführliche Erklärung der Verfahren zur Prüfungsanmeldung über LSF/QIS als Video bei YouTube unter: https://www.youtube.com/watch?v=OFMFZxdAkZ4

Sprachvoraussetzungen und -nachweise

  • Angeblich fehlt mir eine Sprache, dabei habe ich die schon. Was kann ich tun?

    Bei der Prüfungsanmeldung kommt es zur Fehlermeldung über einen fehlenden Sprachnachweis.

    In der Regel liegt das daran, dass der betreffende Sprachnachweis noch nicht in Ihrem Online-Notenspiegel verbucht worden ist. Reichen Sie den betreffenden Sprachnachweis beim Prüfungsbüro zur Eintragung ein.

    Bitte beachten Sie, dass mit dem Sprachnachweis ausdrücklich das Erreichen eines bestimmten Niveaus entsprechend des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens bescheinigt sein muss. Veranstaltungsscheine (auch des Sprachenzentrums) ohne diesen ausdrücklichen Hinweis sind hierfür nicht ausreichend.

    Sprachniveaus werden nicht durch das Absolvieren bestimmter Module in Ihrem Studienverlauf automatisch erreicht oder eingetragen.

    Für eine Auflistung anderer anerkannter Sprachnachweise sehen Sie bitte hier: https://www.uni-marburg.de/de/studium/bewerbung/sprachnachweise

    N.B.: Auch wenn Sie einen Sprachnachweis bereits bei der Bewerbung an der Philipps-Universität vorgelegt haben, müssen Sie ihn auch noch selbständig beim Prüfungsbüro zur Eintragung in Ihren Notenspiegel vorlegen!

    Fragen zum Zeugnis

    • Ich habe mein Zeugnis verloren, kann ich von Ihnen ein neues bekommen?

      Leider können wir Ihnen Ihre Zeugnisdokumente nicht nochmals ausstellen.

      Sollten Sie Ihre Dokumente tatsächlich verloren haben, besteht die Möglichkeit, Ihnen eine sogenannte „Zweitschrift“ auszustellen. Dies ist leider mit einer Gebühr von €50,- verbunden. Sprechen Sie uns in diesem Fall direkt an.

    • Kann ich mein Zeugnis per Post zugeschickt bekommen?

      Für den Versand von Zeugnissen/Urkunden/Dokumenten per Post müssen Sie folgende Punkte beachten:

      • Das Risiko liegt bei Ihnen. 
      • Sollten Ihre Unterlagen auf dem Postweg beschädigt werden oder verloren gehen können wir Ihnen leider keine neuen Originale ausstellen. Sie könnten in einem solchen Fall lediglich eine (als solche gekennzeichnete) Zweitschrift beantragen, die Kosten dafür betragen allerdings €50,- und müssten von Ihnen getragen werden.
      • Wir haben keine „Portokasse“ oder Briefmarken für den Versand. Wir müssten Sie also bitten, uns einen an Sie adressierten, frankierten Rückumschlag zuzusenden. Wählen Sie hierfür einen stabilen Umschlag mit Papprücken und frankieren Sie ausreichend für ein Einschreiben. Wenn das Porto nicht für einen Versand als Einschreiben ausreicht, können wir Ihr Zeugnis nicht verschicken!
      • Statt traditionellen Briefmarken können Sie auch einen "Porto-Hashtag" oder eine "Internetmarke" der Deutschen Post verwenden.
      • N.B.: Auch wenn Sie die Unterlagen ins Ausland geschickt bekommen möchten, brauchen wir dafür deutsche Briefmarken!

      Für Rückfragen sprechen Sie uns bitte direkt an.

    • Kann ich von Ihnen eine beglaubigte Kopie meines Zeugnisses oder meiner Urkunde bekommen?

      Leider dürfen wir Ihnen keine beglaubigten Kopien anfertigen, oder von Ihnen gemachte Kopien beglaubigen.

      Hierfür wenden Sie sich am Einfachsten an das Stadtbüro Marburg oder eine der Verwaltungsaußenstellen in den Ortsteilen.

      Falls Sie eine Apostille Ihrer Dokumente für das Ausland benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Regierungspräsidium Gießen.

    • Bekomme ich von Ihnen eine englische Übersetzung meines Zeugnisses?

      Sie bekommen von uns zusammen mit Ihrem Zeugnis und Ihrer Urkunde auch jeweils eine Version mit dem englischen Text der Dokumente.

      Beachten Sie aber unbedingt, dass diese englischen Texte keine offiziellen Dokumente sind; sie sind überhaupt nur zusammen mit der jew. deutschen Version gültig!

      Es ist leider tatsächlich so, dass wir keine wirklichen offiziellen Übersetzungen selbst unserer eigenen Zeugnisse anfertigen dürfen, da wir keine staatlich geprüften und (gerichtlich) beglaubigten Übersetzer sind. Die von uns ausgegebenen englischen Versionen sind also keine Dokumente, sondern haben nur die Funktion von „Infoblättern“ darüber was auf den deutschen Dokumenten steht.

      Falls Sie für eine ausländische Universität oder staatliche Stelle also beglaubigte Übersetzungen benötigen, müssen wir Sie leider an offizielle Übersetzungsbüros verweisen. Sie finden dafür im Internet oder den Gelben Seiten eine Vielzahl von Angeboten (die Preise zu vergleichen lohnt sich aber).

    • Welches Datum wird auf meinem Zeugnis stehen?

      Das Zeugnis datiert auf den Tag, an dem Sie die letzte Leistung für Ihr Studium erbracht haben. In den meisten Fällen ist das die Abgabe der Bachelor- oder Masterarbeit. Die Korrekturzeit spielt dafür keine Rolle. Falls nach der Abschlussarbeit noch eine Disputation stattfindet, ist dieses Datum i.d.R. dann das Datum der letzten Leistung.

      Falls Sie nach der Abschlussarbeit noch letzte noch ausstehende Hausarbeiten, Praktikumsberichte o.ä. schreiben, gilt auch hier, dass das Leistungsdatum das Datum der Erbringung der Leistung ist, nicht das Datum an dem die Leistung benotet wird. Es gilt also bei einer Hausarbeit der Tag, an dem Sie die Arbeit bei der Prüferin/dem Prüfer auf den Schreibtisch legen, nicht der Tag an dem die Arbeit dann später benotet wird.