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Weitere Informationen

Sie finden auf dieser Seite Informationen zu folgenden Themen:

Bitte beachten Sie auch die Seite mit den häufigen Fragen und Antworten (F.A.Q.) hier: LINK

Ausführliche Informationen zu Marvin

Informationen und Anleitungen zu Marvin finden Sie in der ILIAS-Gruppe „Marvin-Anleitungen“. Ggf. müssen Sie dieser Gruppe erst beitreten, der Beitritt ist jederzeit offen und möglich. In dieser Gruppe finden Sie in Anleitungen zu den Transcripts, der Prüfungs- und Veranstaltungsanmeldung u.v.m. in Textform und als Videoclips.

 ILIAS-Gruppe „Marvin-Anleitungen“: https://uni-marburg.de/yH2oT

Transcripts of Records

Ein Transcript können Sie sich selbst aus Marvin ziehen. Anleitungen dazu auf ILIAS (s.o.).

Ausnahme:
Studierende im Lehramt für Gymnasien in der Prüfungsordnung von 2018 wenden sich für die Ausstellung von Transcripts bitte direkt an das Zentrum für Lehrerbildung.

Examensfeier

Wir wissen leider noch nicht, wann wir Ihnen wieder eine Examensfeier in Präsenz anbieten können.

Die Examensfeier des Jahres 2021 finden Sie als Video hier:
https://www.uni-marburg.de/de/fb10/aktuelles/nachrichten/examensfeier-2021-des-fb10

Nachteilsausgleiche

Studierende können entsprechend folgenden Regelungen einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen:

„Macht eine Studierende oder ein Studierender glaubhaft, dass sie oder er wegen einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, der Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen, einer Schwangerschaft oder der Erziehung von Kindern nicht in der Lage ist, die Prüfungsleistung ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen, gleicht der Prüfungsausschuss durch entsprechende Maßnahmen, wie zum Beispiel eine Verlängerung der Bearbeitungszeit oder eine andere Gestaltung des Prüfungsverfahrens, diesen Nachteil aus.“
(§26 Abs. 2 der Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen in Bachelorstudiengängen an der Philipps-Universität Marburg vom 13. September 2010)
(§24 Abs. 2 der Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Philipps-Universität Marburg vom 24. September 2013 (StPO L3))
(§24 Abs. 2 Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Philipps-Universität Marburg vom 26. Februar 2018 (StPO L3 2018)) 

Bitte beachten Sie:
Ein Antrag auf Nachteilsausgleich muss gemäß Beschluss des Fachbereichsrates des FB10 innerhalb der ersten fünf Wochen nach Semesterbeginn (nicht Vorlesungsbeginn) gestellt werden. Sollte die für das Studien- oder Prüfungserschwernis relevante Ursache erst im Verlauf des Semesters auftreten oder Ihnen bekannt werden kann der Antrag auch nach Ablauf der Frist zu Semesterbeginn gestellt werden, ist dann aber unverzüglich nach Auftreten oder Bekanntwerden der betreffenden Ursache zu stellen.

Wird ein Antrag nicht entsprechend fristgerecht gestellt, kann er nicht mehr rechtzeitig bearbeitet werden, so dass für das jeweilige Semester bzw. die Prüfungsperiode unter Umständen kein angemessener Ausgleich des Nachteils mehr organisiert werden kann.

Verfahren zum Antrag auf Nachteilsausgleich:

  • Den Antrag richten Sie in schriftlicher Form (nicht als E-Mail) an die Vorsitzende/den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Ihres Studienganges.
  • Legen Sie geeignete Nachweise (i.d.R. ärztliche Atteste) über die auszugleichenden Nachteile bei. Insbesondere sollte angegeben sein, ob es sich um eine dauerhafte Einschränkung handelt, oder ob eine Besserung möglich oder absehbar ist.
  • Kontaktieren Sie die Servicestelle für behinderte Studierende (SBS) und lassen Sie sich eine Stellungnahme ausstellen, aus der eine Empfehlung für die Umsetzung des Nachteilsausgleiches hervorgeht (z.B. Vorschlag für einen Umfang einer Schreibzeitverlängerung bei Klausuren). Diese Stellungnahme fügen Sie Ihrem Antrag bei.
    [https://www.uni-marburg.de/de/studium/service/sbs
  • Stellen Sie einen Nachteilsausgleich aus Gründen, die nicht im Zuständigkeitsbereich der SBS liegen, erläutern Sie selbst, welche Form des Nachteilsausgleiches Sie beantragen möchten (Verlängerung der Schreibzeit bei Klausuren, Verwendung von Hilfsmitteln während Klausuren, o.ä.).
  • Bitte beachten Sie: Ein Wechsel der Prüfungsform (mündlich statt schriftlich oder vice versa) ist in der Regel nicht möglich. Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit bei Prüfungen ist in der Regel nur bis maximal 20% zusätzlich möglich.
  • Wird Ihr Antrag positiv entschieden, erhalten Sie eine Bescheinigung über einen zu gewährenden Nachteilsausgleich, den Sie jeweils den Prüferinnen und Prüfern in diesem Studiengang spätestens bei der Prüfungsanmeldung vorlegen müssen, um jeweils konkret auf die einzelnen Prüfungen bezogen den Nachteilsausgleich erhalten zu können. 

Meldetermine für die Meldung zur Bachelor- oder Masterarbeit:

Sie können sich jederzeit zu Ihrer Bachelor- oder Masterarbeit melden; es gibt keine festen Meldetermine. Beachten Sie bitte, dass für die Zulassung zu einem Masterstudiengang Ihr Bachelor-Zeugnis ein Datum aus dem Semesters vor Ihrem ersten Mastersemester haben muss (i.d.R. spätestens den 31.3. oder 30.9.). Melden Sie sich also rechtzeitig zu Ihrer Abschlussarbeit an (die Fristen der B.A.-Arbeit entnehmen Sie bitte Ihrer jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung).

Beachten Sie bitte auch die Liste der Antworten auf Häufig Gestellte Fragen (FAQ)!

Notenumrechnungsskala für Auslandsanrechnungen

Der Fachbereich Fremdsprachliche Philologien hat sich durch einen Fachbereichsratsbeschluss vom 11. Juni 2014 auf eine gemeinsame Tabelle zur Notenumrechnung von Auslandsanerkennungen geeinigt. 

Bitte beachten Sie:
Diese Notenumrechnungstabelle stellt eine rechtsunverbindliche Richtlinie zur Umrechnung der im Ausland erworbenen Noten dar; sie dient nur der allgemeinen Orientierung und wird laufend bearbeitet.

Fragen zu Auslandsanerkennungen beantwortet Ihre Fachstudienberatung.