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Lehramt an Gymnasien - Englisch (Erste Staatsprüfung und Erweiterungsprüfung)

Flaggen der USA (links) und Großbritanniens (rechts) in gegenseitiger Überblendung, mit durchscheinendem Ahornblatt der Kanadaflagge im Zentrum, gemeinsam auf einer Schultafel dargestellt.
Foto: Colourbox.de & Christopher Koch

Kurzbeschreibung

Das Studium des Fachs Englisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien ist an den Anforderungen der Praxis des Englischunterrichts an Gymnasien orientiert. Es werden die für die Ausübung des Lehrerberufs an Gymnasien erforderlichen fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Grundlagen vermittelt und unter wissenschaftlicher Anleitung erste Erfahrungen in schulischer Unterrichtspraxis gesammelt. Die Studierenden sollen anhand der erworbenen Kompetenzen sowie Kenntnissen, Qualifikationen und Einstellungen zu wissenschaftlicher Arbeit und einer gesellschaftlich verantwortlichen Ausübung des Lehrerberufs befähigt werden.

Die universitäre Bildung soll zukünftigen Lehrenden berufsbezogene Qualifikationen vermitteln, um pädagogische Prozesse im Englischunterricht der Schule zu analysieren, zu planen, zu gestalten und zu reflektieren.

Schwerpunkte

Das Studienfach Englisch berücksichtigt inhaltlich die englische Sprachwissen-schaft/Linguistik und Literaturwissenschaft (Fachwissenschaft) sowie die Fremdsprachendidaktik (Fachdidaktik) und die Sprachpraxis.
Der Bereich Fachdidaktik beinhaltet die Gebiete Fremdsprachenerwerb sowie Literatur- und Kulturdidaktik.

Ziele

Wer Lehramt studiert, wird im Regelfall auch Lehrer/in. Hierfür folgt auf das Studium der Vorbereitungsdienst. Anschließend stehen Ihnen, nach der ersten Staatsprüfung und dem Vorbereitungsdienst (Referendariat), sehr viele Türen offen. Zum einen haben Sie die Möglichkeit sich bundesweit um eine Stelle als Lehrer/in zu bewerben.

Doch es gibt auch noch andere spannende Tätigkeitsfelder. Nach Ihrer zweiten Staatsprüfung haben Sie eine akademische, wissenschaftliche und eine berufliche Ausbildung abgeschlossen. 
Sie können sich auch bei Unternehmen bewerben, sich zum Fremdsprachenkorrespondenten fortbilden, eine Zusatzqualifikation für eine andere Schulform oder die Erwachsenenbildung erwerben, oder eine Promotion absolvieren.

  • Auf einen Blick

    Studienfach Englisch
    Studienbeginn
    Wintersemester 
    Regelstudienzeit
    9 Semester
    Studienabschluss
    1. Staatsprüfung/Erweiterungsprüfung
    Verantwortlicher Fachbereich  FB 10: Fremdsprachliche Philologien
    Zulassungsbeschränkung
    kein NC
    Weiterführende Informationen
  • Studienberatung

    Zentrale Allgemeine Studienberatung (ZAS)

    Die Zentrale Allgemeine Studienberatung (ZAS) ist die zentrale Anlaufstelle für Informations- und Beratungsfragen zum Studium an der Philipps-Universität.

    Offene Sprechzeiten Mo 9:30-12:30 Uhr, Mi 14:00-17:00 Uhr, Do 14:00-17:00 Uhr.
    Beratung für Berufstätige Di 17:00-19:00 Uhr nach vorheriger Vereinbarung.

    Studienfachberatung zum Studienfach

    Frau Dr. Sabine Heuser
    Wilhelm-Röpke-Str. 6
    Raum WR 08D08, Block D
    Tel. 06421/28 24385
    Sprechzeiten im Semester: Di 15.30 – 16.30 Uhr und Do 9.30 – 10:30 Uhr
    kurzfristige Änderungen sowie Sprechzeiten in der vorlesungsfreien Zeit: siehe Ankündigung unter: Homepage Dr. Sabine Heuser
    E-mail. sabine.heuser@staff.uni-marburg.de

    Darüber hinaus stehen alle Lehrenden des Instituts den Studierenden in ihren Sprechstunden zur Verfügung. Termine siehe Aushang im 1. und 8. Stock des Instituts für Anglistik, Wilhelm-Röpke-Str. 6D.

    Marburger Stud-i-fon für Fragen rund ums Studium

    Telefonische Auskünfte rund ums Studium und bei Bedarf Vermittlung zu universitären Beratungsstellen.

    Tel.: 06421 / 28 22222

  • Zulassungsbedingungen

    Vorbildungsnachweis gemäß § 54 Abs. 2 Satz 1 HHG

    Allgemeine Hochschulreife oder Fachgebundene Hochschulreife1 oder Meisterprüfung sowie vergleichbare Abschlüsse der beruflichen Aufstiegsfortbildung oder beruflich Qualifizierte

    vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten

    Englischkenntnisse gemäß Anlage 1.2 StPO L3: Nachweis über

    a) das deutsche Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung, wenn durch dieses die Fremdsprache über mindestens 5 Jahre bis zum Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, nachgewiesen wird. Die Abschlussnote, ggf. die Durchschnittsnote der letzten zwei Jahre vor dem Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung, muss mindestens 10 Punkte im Leistungskurs oder 12 Punkte im Grundkurs betragen. In Fällen, in denen keine Unterscheidung zwischen Grund- und Leistungskurs besteht, müssen mindestens 11 Punkte nachgewiesen werden.

    oder

    b) Zeugnis einer der folgenden international anerkannten Sprachprüfungen

    • Test of English as a Foreign Language (TOEFL) – internet based (0-120 Pkt.): 90 Pkt.
    • Test of English as a Foreign Language (TOEFL) – paper based (310-677 Pkt.): 577 Pkt
    • Test of English as a Foreign Language (TOEFL) – computer based (0-300 Pkt.): 225 Pkt
    • Test of English for International Communication (TOEIC) (10-990 Pkt.): 750 Pkt.
    • International English Language Testing System (IELTS): 6,5
    • English for Speakers of Other Languages (ESOL) – Examination Certificate in Advanced English (CAE): C
    • Cambridge University First Certificate in English (FCE): A

    HINWEIS: bis zum Zeitpunkt der Zwischenprüfung (Ende 4. Fachsemester) sind Kenntnisse in einer weiteren Fremdsprache nachzuweisen, und zwar
    • entweder Lateinkenntnisse im Umfang des Latinums
    • oder Kenntnisse in einer modernen romanischen Sprache auf Niveau B1.

    Es wird empfohlen, diese Kenntnisse bereits zu Beginn des Studiums nachweisen zu können.

     

    Aufnahmebeschränkung

    frei (kein NC)

    1Über die Gültigkeit der Fachbindung für diesen Studiengang entscheidet die Universität.

  • Bewerbung & Fristen

    Bewerbungsfrist
    für das Wintersemester 2019/20: 01.06.2019 - 23.09.2019

    Zur Bewerbung
    Über Form und Inhalt der Bewerbung informiert Sie unser Bewerbungsportal

    Wenn Sie eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung haben, besuchen Sie bitte unser Bewerbungsportal für internationale BewerberInnen

  • Auslandsstudium

    Ab ins Ausland – aber wie?

    Sie wollen ein Semester oder länger im Ausland studieren und Ihren Horizont erweitern?

    Mit dem ERASMUS-Programm innerhalb Europas studieren.

    Informationen und Beratung zum Studium weltweit im außereuropäischen Ausland (+ weitere Möglichkeiten für einen Auslandsaufenthalt) bekommen Sie beim Referat für Studium und Praktika im Ausland und im International Office.

  • Studium & Beruf

    Angebote zur Berufsorientierung

    Angebote zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen

    Beratungsangebote 

    Praktikums- und Stellensuche 

    Die Philipps-Universität Marburg unterstützt Sie, wenn Sie sich über Ihre berufliche Zukunft Gedanken machen, sich mit der Arbeitswelt auseinandersetzen und Ihre wissenschaftliche Qualifikation berufsstrategisch einsetzen wollen. 

    Weitere Informationen, Vortrags- und Beratungsangebote zur beruflichen Orientierung hält insbesondere das Career Center der Zentralen Allgemeinen Studienberatung bereit.

  • Noch nicht ganz sicher?

    Sie sind sich noch unschlüssig, ob Sie die richtigen Erwartungen an den Lehramtsstudiengang Englisch haben bzw. ob Sie die notwendigen Voraussetzungen mitbringen?

    Um diese Fragen für sich beantworten zu können, bieten wir Ihnen die Möglichkeit eines Online-Self-Assessments (kurz: OSA). Hierbei bearbeiten Sie online und anonym verschiedene Aufgaben und Fragen und erhalten direkt im Anschluss eine umfangreiche individuelle Einschätzung, wie gut Sie die Anforderungen des Fachs voraussichtlich erfüllen werden. Zugang zu dem Fragebogen sowie weiteren Informationen erhalten Sie über diesen Link

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