Hauptinhalt

Studien- und Prüfungsordnung

  • Hinweise zur Studien- und Prüfungsordnung 20232 (gültig ab WiSe 2023/24)

    Link zur Studien- und Prüfungsordnung

    Für das Lehramt Französisch und Lehramt Spanisch gibt es inhaltlich und strukturell nur geringfügige Änderungen, einerseits im Studienbereich Kommunikation, der nun deutlich flexibler gestaltet ist, andererseits in der Fachdidaktik: Hier wurde aufgrund des Wegfalls des Lehramts Italienisch ein Modultitel sprachlich angepasst sowie auf Grundlage von MPM-Erfahrungswerten der letzten Jahre eine Modulvoraussetzung für PraxisLab leicht modifiziert. Alles andere ist identisch mit der Studienordnung 20182 (1. Änderungsfassung 20202).

    Die neue Studienordnung gilt NICHT rückwirkend, sondern nur für:
    -Studierende, die sich ab WiSe 23/24 neu ins Lehramt einschreiben (Erstsemester oder - durch Anerkennung - Höhergestufte),
    -Studierende, die aktiv eine Umschreibung in die neue Studienordnung beantragen,
    -Studierende, die zum WiSe ein Lehramtsfach wechseln und dadurch mit ihrer gesamten Fächerkombination automatisch in der neuesten Version der Studienordnung landen.

  • Hinweise und Anerkennungsverfahren zur 1. Änderungsfassung der Studien- und Prüfungsordnung 20182 (gültig ab WiSe 2020/21)

    Link zur Studien- und Prüfungsordnung

    Über die wichtigsten Änderungen der gültigen PO 20182 wurde in einer Infoveranstaltung im Juli 2020 informiert. Sie können die Aufzeichnung dieser Infoveranstaltung hier abrufen.

    Das Verfahren für die Standardanerkennungen beginnt Mitte Dezember 2020. Nachfolgend finden Sie die Konkordanztabellen für Ihr jeweiliges Lehramtsfach sowie alle Hinweise zum konkreten Vorgehen:

    Lehramt Französisch

    Lehramt Italienisch

    Lehramt Spanisch

    Eine Anerkennung der alten Leistungen auf die Änderungsfassung ist für Sie übrigens nur dann sinnvoll und relevant, wenn Sie nicht ohnehin schon kurz vor dem Examen stehen. Sollten Sie bereits ein nahezu abgeschlossenes Studium vorweisen können, so dass Ihnen lediglich einzelne Module fehlen, die Sie so oder ähnlich auch in der Änderungsfassung finden (z.B. ProfiWerk und PraxisLab), studieren Sie einfach weiter und ergänzen Ihre alten Module um die noch ausstehenden neuen Module, ohne das Anerkennungsverfahren durchlaufen zu müssen.

    Eine kurze Infoveranstaltung mit der Möglichkeit zum Fragenstellen findet am Freitag, 18.12.2020 um 13 Uhr c.t. via BigBlueButton statt (--> Link zur Videokonferenz).

  • Hinweise zur Studien- und Prüfungsordnung 20182 (gültig ab WiSe 2018/19)

    Link zur Studien- und Prüfungsordnung

    Besonders relevant für das Lehramt Französisch, Italienisch oder Spanisch sind die folgenden Punkte:
    Anlage 3.10: Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Französisch (inkl. Modullisten, Modulbeschreibungen und Verlaufsplänen)
    Anlage 3.15: Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Italienisch (inkl. Modullisten, Modulbeschreibungen und Verlaufsplänen)
    Anlage 3.22: Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Spanisch (inkl. Modullisten, Modulbeschreibungen und Verlaufsplänen)
    Hinweis: Der Nachweis von Lateinkenntnissen oder einer zweiten romanischen Sprache auf Niveau A2 ist in den jeweiligen Modulbeschreibungen beim Modul Fawi-F3, Fawi-I3 bzw. Fawi-S3 unter "Teilnahmevoraussetzungen" genannt.

    Außerdem: S. 1ff.: übergeordnete Studien- und Prüfungsordnung für das Lehramt an Gymnasien (StPO L3)Anlage 2.3 , S. 3: Sprachvoraussetzungen in den Studienfächern Französisch, Italienisch und Spanisch

  • Hinweise zur Studien- und Prüfungsordnung 20132 (gültig ab WiSe 2013/14) 

    Link zur Studien- und Prüfungsordnung

    Besonders relevant für das Lehramt Französisch, Italienisch oder Spanisch sind die folgenden Seiten:

    S. 1ff.: übergeordnete Studien- und Prüfungsordnung für das Lehramt an Gymnasien (StPO L3)
    S. 38ff. (Anlage 2, Punkt 3): Sprachvoraussetzungen in den Studienfächern Französisch, Italienisch und Spanisch
    Hinweis 1: Dieser Punkt 3 fehlt im Inhaltsverzeichnis der Studienordnung, im eigentlichen Text ist der Passus aber vorhanden (Redaktionsfehler).
    Hinweis 2: Der Nachweis von Lateinkenntnissen oder einer zweiten romanischen Sprache auf Niveau A2 ist in den jeweiligen Modulbeschreibungen beim Modul Fawi-F3, Fawi-I3 bzw. Fawi-S3 unter "Teilnahmevoraussetzungen" genannt. Hinweise dazu, was unter "Lateinkenntnisse" und unter "A2" zu verstehen ist bzw. wie sie nachgewiesen werden können, finden sich auf S. 39.
    S. 206ff. (Anlage 3.10): Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Französisch (inkl. Modullisten, Modulbeschreibungen und Verlaufsplänen)
    S. 302ff. (Anlage 3.15): Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Italienisch (inkl. Modullisten, Modulbeschreibungen und Verlaufsplänen)
    S. 437ff. (Anlage 3.22): Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Spanisch (inkl. Modullisten, Modulbeschreibungen und Verlaufsplänen)

Informationen