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Masterarbeit und Studienabschluss
Für Ihre Abschlussarbeit steht Ihnen am Fachbereich Chemie eine breite Auswahl an Arbeitsgruppen mit interessanten Themen zur Verfügung. Im besten Fall können Sie Ihre Arbeit direkt in der von Ihnen gewählten Gruppe durchführen.
Alternativ besteht die Möglichkeit, Ihre Abschlussarbeit an einem externen Fachbereich oder einer wissenschaftlichen Einrichtung im In- oder Ausland zu schreiben – vorausgesetzt, die fachliche Betreuung durch den Fachbereich Chemie ist sichergestellt. Dies erfordert eine vorherige Absprache mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses sowie einer Erstgutachterin oder einem Erstgutachter aus dem Fachbereich Chemie.
Sie haben die Wahl, Ihre Arbeit auf Deutsch oder Englisch zu verfassen. Wenn Sie sich für eine englischsprachige Abschlussarbeit entscheiden, besprechen Sie dies bitte rechtzeitig mit Ihrer Prüferin oder Ihrem Prüfer.
Sobald alle erforderlichen Leistungen im Prüfungssystem verbucht sind, kann Ihr Abschlusszeugnis erstellt werden. Informieren Sie das Prüfungsbüro, sobald Ihre Prüfungen vollständig eingetragen sind und Ihr Abschlusskonto auf „BE“ steht. Die Bearbeitung und Ausstellung des Zeugnisses kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Falls Sie eine beschleunigte Ausstellung benötigen, geben Sie dies dem Prüfungsbüro bitte frühzeitig bekannt.
FAQ Masterarbeit
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Anmeldung
Zur Anmeldung ihres Arbeitsbeginns an der Masterarbeit in Chemie verwenden Sie bitte das Anmeldeformular (Anmeldung Masterarbeit).
Die Anmeldung muss vor dem tatsächlichen Arbeitsbeginn im Prüfungsbüro Chemie abgegeben werden.
Masteranmeldungen für den Master Chemie ab 60 ECTS, für den Master Biochemie ab 78 ECTS möglich.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Monate.
Der Abgabetermin wird per e-Mail bekannt gegeben.
Eine Verlängerung von 5 Wochen (z. B. wegen unvorhergesehener Probleme bei der Literatur- oder Datenbeschaffung) ist auf begründeten Antrag der Kandidatin oder des Kandidaten möglich. Es gibt keinen Vordruck. Der Antrag muss an den Prüfungsausschussvorsitzenden gerichtet sein. Abgegeben wird er im Prüfungsbüro Chemie.
Studierende mit Kind können einen Antrag auf Verlängerung wegen Nachteilsausgleich stellen. Der Antrag muss an den Prüfungsausschuss gerichtet sein und eine Begründung, sowie ggf. Nachweise beinhalten.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Formalia
Die Erklärung zum selbständigen Verfassens der Arbeit muss in die Arbeit eingebunden und unterschrieben werden.
Für studentische Abschlussarbeiten darf das Logo der Philipps-Universität nicht verwendet werden.
Soll die Arbeit in die Uni-Bibliothek eingestellt werden, dann informieren Sie sich hier.
Eine Beispielvorlage für das Titelblatt der Masterarbeit finden Sie im Formularcenter.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Abgabe
Eine gedruckte und gebundene, sowie eine digitale Version der Arbeit ist fristgerecht im Prüfungsbüro (alternativ Postfach Prüfungsbüro) einzureichen. E-Mail: pruef15@staff.uni-marburg.de. Die Gutachter*innen erhalten je ein weiteres Exemplar.
Denken Sie daran nach Arbeitsabschluss auch den "Laufzettel des Prüfungsbüros" im Prüfungsbüro abzugeben.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Auswärtige Masterarbeit
Sobald Sie wissen bei wem und mit welchem Thema Ihre externe Arbeit durchgeführt werden soll, suchen Sie sich eine passende Person unter den Hochschullehrenden der Chemie, die bereit wäre Ihre Arbeit als Erstgutachter*in zu betreuen. Anschließend können Sie die externe Arbeit beim Prüfungsausschuss beantragen. Bitte füllen Sie das Formular "Antrag auf auswärtige Masterarbeit" aus und geben dieses im Prüfungsbüro ab.
Außerdem wird ein Lebenslauf Ihrer externen Betreuungsperson benötigt, aus dem klar hervorgeht, dass diese Person die nötige Qualifikation (Abschluss) für die Betreuung von Masterarbeiten hat.
Nachdem dieser Antrag genehmigt wurde, können Sie sich auf dem üblichen Weg zur Masterarbeit anmelden. Der Antrag zur Anmeldung zur Masterarbeit muss vor dem tatsächlichen Arbeitsbeginn im Prüfungsbüro abgegeben werden.