15.02.2024 Studentische Hilfskraft werden? Am FB 21 sind aktuell zwei Stellen frei!

Foto: Saskia Schramm

Im Arbeitsbereich Blinden- und Sehbehindertenpädagogik sind bis zum 28. Februar 2024 Bewerbungen für eine Stelle als studentische Hilfskraft möglich. Zum einen geht es um den weiterbildenden Zertifikatskurs „Grundlagen inklusiver Pädagogik bei Blindheit und Sehbehinderung“ (https://www.uni-marburg.de/de/fb21/studium/studiengaenge/grip-bs) sowie den weiterbildenden Master „Blinden- und Sehbehindertenpädagogik“ (https://www.uni-marburg.de/de/fb21/studium/studiengaenge/wb-bsp).
Unter anderem können Sie neben anderen vielfältigen Aufgaben organisatorische und verwaltungstechnische Aufgabenbereiche für Veranstaltungen in der wissenschaftlichen Weiterbildung kennenlernen.
Weitere Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten zum Zertifikatskurs finden Sie unter diesem Link (https://www.uni-marburg.de/de/fb21/studium/studiengaenge/grip-bs/shk_zertifikat_feb24.pdf) und zum Weiterbildungsmaster unter diesem Link (https://www.uni-marburg.de/de/fb21/studium/studiengaenge/wb-bsp/shk_master_feb24.pdf).

Wir fördern Frauen und fordern sie deshalb ausdrücklich zur Bewerbung auf. In Bereichen, in denen Frauen
unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Als familienfreundliche
Hochschule unterstützen wir unsere Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine Reduzierung der
Arbeitszeit ist grundsätzlich möglich. Menschen mit Behinderung im Sinne des SGB IX (§ 2, Abs. 2, 3) werden bei
gleicher Eignung bevorzugt. Bewerbungs- und Vorstellungskosten werden nicht erstattet.

Ihre Bewerbungen senden Sie bitte bis einschließlich 28. Februar 2024 an lauber@uni-marburg.de.

Kontakt