Das Praxismodul MA-EW 8 beginnt im zweiten Studiensemester (Sommersemester).
Zum Beginn des ersten Seminars im Praxismodul, der Praktikumsvorbereitung, muss bereits die schriftliche Zusage (Meldebogen) der Praxiseinrichtung vorliegen.
Die Vorgabe der Reihenfolge der Veranstaltungen im Praxismodul von "Praktikumsvorbereitung - Praktikum - Praktikumsnachbereitung" ist bindend (siehe auch "Ordnung für das Praktikum" in der Prüfungsordnung für den Studiengang).
Bereits im Rahmen der Orientierungseinheit mit Beginn des Studiums im Wintersemester erhalten Sie ausführliche Informationen durch die beiden Praktikumsbeauftragten. Hier finden Sie die Präsentation zum Modul im Rahmen der Welcome Days
Informationen zu Modul und zur Modulstruktur finden Sie im Studienganghandbuch
Alle Studierenden sind weiterhin aufgefordert und herzlich eingeladen, die individuelle Beratung zur Praktikumssuche im ersten Semester wahrzunehmen!
Achtung! Voraussetzung für die Anmeldung zum Seminar zur Praktikumsvorbereitung ist der Nachweis über einen den Vorgaben entsprechenden Praktikumsplatz!
Praktikum
Das Praktikum hat einen Workload von 10 ECTS (300 Stunden). Es kann als Block- und Langzeitpraktikum oder als Mischform von beidem absolviert werden. Es kann nicht auf mehrere Praxisinstitutionen aufgesplittet werden. Zurückliegende Praktika werden nicht anerkannt. Bis zu Beginn des Seminars Praktikumsvorbereitung dürfen maximal 80 Stunden (2 Wochen) des Praktikums abgeleistet sein. Es muss in einem Handlungsfeld des gewählten Studienschwerpunkts (EB/AJB bzw. Sozialpädagogik) abgeleistet werden. Das Praktikum ist kein reines Hospitationspraktikum, sondern zielt auf die Bearbeitung eines eigenen Praxisforschungsprojektes in einer Praxiseinrichtung. Der jeweilige Umfang von Hospitaion und eigenstänidger (mit der Einrichtung rückgekoppelte) Bearbeitung des Praxisforschungsprojekts ist individuell mit der/ dem Praktikumsanleiter*in der Einrichtung zu klären.
Das Praktikum muss zum Ende des ersten Semesters bei den Praktikumsbeauftragten angemeldet werden (Meldebogen). Es muss am Ende von der Praxiseinrichtung auf einem Formular bestätigt (Erhebungsbogen) werden - im eigenen Interesse sollten Sie jedoch zusätzlich um ein qualifiziertes Zeugnis bitten.
Praktikumsanmeldung und Bestätigung des Praktikums
Informationen für Praktikumseinrichtungen zum Praktikum / zum Praxismodul finden Sie in unserem Flyer!
Die Suche einer Praktikumsstellen obliegt den Studierenden selbst. Die Praktikumsbeauftragten unterstützen sie gerne, für weitere Anregungen stehen ihnen auch die Praktikumsbörse sowie das Praktikumsarchiv zur Verfügung.
Praktika, die als Pflichtpraktika anerkannt werden sollen, müssen angemeldet und von den Praktikumsbeauftragten genehmigt werden. Die Anmeldung erfolgt persönlich in den Sprechstunden!
Bitte erkundigen Sie sich in Zweifelsfällen frühzeitig bei den Praktikumsbeauftragten, ob das von Ihnen gewünschte Praktikum im jeweiligen Studienschwerpunkt anerkannt werden kann!
Praxisforschungsbericht
Der Praxisforschungsbericht stellt die Prüfungsleistung des Moduls MAEW8 dar, welche im Rahmen des Proseminars "Praktikumsnachbereitung" erbracht wird. Der Praxisforschungsbericht ist unbenotet, muss aber bestanden werden, um das Modul erfolgreich abzuschließen.
Der Praxisforschungsbericht ist spätestens zum Ende des Semesters nach Abschluss des Seminars zur Nachbereitung des Forschungspraktikums abzugeben. Im Wintersemester ist dies der 31.03., im Sommersemester der 30.09. Der Bericht muss in einer digitalen und einer gedruckten Version eingereicht werden. Orientierung zum Aufbau des Praxisforschungsberichtes bietet ein möglicher formaler Gliederungsentwurf.
Beachten Sie die Anmeldefristen zu Prüfungsleistungen über MARVIN!