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BAFöG Förderung eines Erasmus-Studienaufenthaltes

Für BAFöG-geförderte StudentInnen wird darauf hingewiesen,

  • dass die Förderung für ein Studium innerhalb der EU wie im Inland weiter gewährt wird,
  • dass der Mobilitätszuschuss nicht angerechnet werden darf und
  • dass erhöhte Mietkosten durch BAFöG bezuschusst werden können.

Das Auslands-BaFöG muss jedoch extra und vor allem rechtzeitig (6 Monate vor dem geplanten Auslandsaufenthalt) beantragt werden!

Studierende, die  BAFöG erhalten, können dies für den Auslandsaufenthalt über die zuständige Auslands-BAFöG-Stelle beantragen. Für EU-Länder (inkl. Schweiz, Türkei, Norwegen) gelten die Inlandssätze, zudem können Wohngeld und Reisekostenzuschüsse beantragt werden. 
Wenn die Zeit zwischen der Rückkehr aus dem Ausland und dem Beginn des nächsten Semesters in Marburg vier Monate überschreitet, kann das BAföG-Amt die Zahlung während dieses Zeitraums einstellen. In diesen Fällen kann es sinnvoll sein, sich nicht beurlauben zu lassen.