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Downloads & FAQ

Downloads

Hier finden Sie die wichtigsten Dokumente zum Download:

  • Formular für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen.
  • Formular für den Verzicht auf die Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen.

FAQ

Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) zum Erasmus-Programm am Institut für Erziehungswissenschaft:

Grundsätzliche Informationen

  • Was ist das ERASMUS- Programm?

    Das ERASMUS-Programm fördert u.a. studienbedingte Auslandsaufenthalte von europäischen Studierenden. Sie erhalten mit ERASMUS die Möglichkeit, in einem fremden Land zu leben und ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern, um so auch ihre Berufsaussichten zu verbessern. Dabei lernen sie das akademische System einer ausländischen Hochschule kennen und profitieren von deren Lehr- und Lernmethoden.

    Die Leistungen des Programms und die Erwartungen an die Studierenden sind in der  ERASMUS Studentencharta definiert.

  • Welche Leistungen bietet das Programm für Studierende?

    - Mobilitätszuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten, gestaffelt nach Ländergruppen
    - Befreiung von Studiengebühren an Gast- und Heimathochschule (gilt nicht für den Semesterbeitrag)
    - Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes
    - Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen

  • Wer ist der/ die Ansprechpartner/in am Institut für Erziehungswissenschaft?

    Die Beratung und Anerkennung von Studienleistungen für Studierende der Erziehungswissenschaft erfolgt sowohl für Incomings als auch für Outgoings durch die Erasmus-Koordination, zuständig ist Herr Dr. Michael Börner.

    Alle Anfragen können Sie an folgende Mail-Adresse schicken:

    erasmus-erziehungswissenschaft@uni-marburg.de

    Weitere Informationen erhalten Sie außerdem über das International Office

  • Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um am ERASMUS- Programm teilnehmen zu können?

    1. Sie sind in einem Studiengang der Philipps-Universität Marburg eingeschrieben, der zu einem Hochschulabschluss (bis einschl. Promotion) führt.

    2. Sie sind Staatsangehörige/r eines der am Programm teilnehmenden Länder, oder Sie sind Staatsangehörige/r eines Drittstaates und absolvieren ein(vollständiges) Studium an der Philipps-Universität Marburg, das zu einem anerkannten Abschluss führt.

    3. Sie haben Ihr Zeitkontingent von 12 Monaten (Bachelor, Master, PhD) bzw. 24 Monaten (Staatsexamen, Diplom) für die relevante Studienphase noch nicht ausgeschöpft.

    4. Sie haben zum Zeitpunkt Ihres Auslandsaufenthaltes mindestens ihr erstes Studienjahr im Bachelor/Staatsexamen/Diplom abgeschlossen.

    5. Das Auslandsstudium stellt einen integralen Bestandteil Ihres Studienganges an der Heimathochschule dar.

    6. Sie besitzen ausreichende Kenntnisse der Sprache, in der die zu besuchenden Lehrveranstaltungen gehalten werden.

    Hinweis: Staatsangehörige aus Liechtenstein werden ausschließlich aus Mitteln der Nationalen Agentur ihres Heimatlandes gefördert

  • Wie oft kann ich mit dem ERASMUS- Programm ins Ausland gehen?

    In jeder Studienphase (Bachelor, Master, PhD) stehen Ihnen 12 Monate für ERASMUS-Mobilität zur Verfügung.                                              

    Dies umfasst Aufenthalte zu Studium und Praktikum. Innerhalb dieses Zeitkontingents können Sie mehrere Aufenthalte absolvieren. Dabei beträgt die Mindestdauer für ein Studium drei Monate, für ein Praktikum zwei Monate.

    Beispiel: Nach einem Semester (5 Monate) Auslandsstudium im Bachelor sind noch 7 Monate für Studium und/oder Praktikum im Bachelor verfügbar; es kann also noch z.B. ein Studienaufenthalt von 4 Monaten und ein Praktikum von 3 Monaten folgen. Nach Abschluss des Bachelor stehen für den Master wieder volle 12 Monate zur Verfügung.

Bewerbung

  • Wo kann ich mich bewerben?

    Die Erstberatung übernimmt die Erasmuskoordination des Instituts für Erziehungswissenschaft (Beratung)

    Die Bewerbung für einen Erasmus-Platz läuft direkt über das Portal von  Mobility Online

  • Wann muss ich mich bewerben?

    Der Bewerbungszeitraum ist in der Regel von November bis Mitte Januar Zu diesem Zeitpunkt wird das Portal von Mobilty Online für Sie geöffnet sein.

    Eine allgemeine  Informationsveranstaltung  für alle Interessierten findet  zu Beginn des Wintersemesters  statt und wird über die Instituts-Website sowie Aushänge in den Institutsgebäuden bekannt gemacht.

  • Welche Unterlagen muss ich abgeben?

    Folgende Bewerbungsunterlagen sind bei der Erasmus-Koordination (Institut für Erziehungswissenschaft) abzugeben:
    - über Mobility Online erstellte und ausgedrucke Bewerbungsunterlagen
    - tabellarischer Lebenslauf (auch auf Mobility Online hochzuladen)
    - ein Sprachenpass, der über Europass selbst erstellt werden kann
    - ein Motivationsschreiben (1-2 Seiten, auch auf Mobility Online hochzuladen), in dem Sie Ihre Interessen am Auslandsstudium näher beschreiben.
    Des Weiteren berücksichtigen Sie bitte im Motivationsschreiben folgende Leitfragen:
    - Wie passen Ihre Studieninteressen zu der von Ihnen gewählten Partneruniversität (Erstwahl)?
    - Welche Impulse erhoffen Sie sich für Ihre persönliche Entwicklung und für Ihre pädagogisch-fachliche Qualifikation?

  • Was erfolgt nach erfolgreicher Online-Bewerbung?

    Nach erfolgter Online-Bewerbung drucken Sie die Bewerbungsunterlagen aus und geben Sie bei der Erasmus Koordination ab. Mitte Januar werden alle Personen, die sich bis zu diesem Zeitpunkt am Fachbereich 21 (Institut für Erziehungswissenschaft und Institut für Schulpädagogik/ZfL) für ein Auslandsstudium beworben haben, bei der Vergabe der Studienplätze berücksichtigt.

    Verbleibende Restplätze werden anschließend nochmals veröffentlicht.

    Die weiteren Schritte: 

    1. Sie werden gebeten, Ihre erhaltene Platzzusage zu bestätigen. Anschießend vervollständigen Sie auf Mobility Online weitere Angaben. Über Mobility Online erhalten Sie dann ein personalisiertes "Informationspaket" zum download mit vielen wichtigen Inforamtionen (z.B. Fristen) sowie personalisierten Dokumenten (z.B. Bescheinigungen für Kindergeldstelle/BAföG). Bitte lesen Sie alle Informationen sehr aufmerksam und beachten Sie die Hinweise und Fristen.

    2. Sie erhalten von der Erasmus-Koordination Informationen zur Partneruniversität und werden an der Partneruniversität nominiert. Normalerweise wird Ihnen die Partneruniersität dann alle weiteren Informationen zukommen lassen, die Sie für die Anmeldung an der Gasthochschule und die weiteren Vorbereitungen Ihres Studienaufenthalts benötigen.

    3. Sie müssen sich selbst an der Partneruniversität anmelden. Über Anmeldeformalia informiert Sie die Partneruniversität. Meistens müssen Sie zur Anmeldung noch weitere Dokumente vorlegen, wie z.B. ein Transcript of Records, ein "Learning Agreement", in manchen Fällen ein Sprachzertifikat o.ä. Genaue Informationen und Zeiträume finden Sie (1.) in den Mails, die Sie von der Partneruniversität erhalten und (2.) auf den Informationsseiten der jeweiligen Universität. Bitte informieren Sie sich frühzeitig über die Anmeldemodalitäten und ggf. einzureichende Dokumente, um diese rechtzeitig organisieren zu können.     

    4. Vor dem Auslandssemester erstellen Sie ein "Learning Agreement" (Studienvertrag) über Mobility Online. Hier machen Sie Vorschläge, welche Kurse Sie im Ausland belegen möchten und in welchen Marburger Modulen Sie diese ECTS anerkannt bekommen möchten. Sobald die Erasmus-Koordination dem Learning Agreement zugestimmt hat, können Sie das Learning Agreement ausdrucken. Geben Sie es dann bitte an die Erasmus-Koordination und an die Partneruniversität zur Unterschrift. Bis spätestens zwei Wochen vor Antritt des Aufenthaltes müssen Sie ein vollständig ausgefülltes und von allen Parteien unterschriebenes Exemplar in Mobility Online hochladen.

    5. Um den Erasmus Mobilitätszuschuss zu erhalten, müssen Sie unbedingt vor Antritt Ihres Aufenthalts das vollständig ausgefüllte und unterschriebene "Grant Agreement" (Zuwendungsvertrag) im Original im International Office (Referat für Europäische Bildungsprogramme) einreichen. Das Formular erhalten Sie vom International Office per E-Mail. Zu Beginn Ihres Auslandssemesters müssen Sie sich dann Ihre "Confirmation of Study Period" von der Partneruniversität unterschreiben lassen. Die Confirmation mit Infos finden Sie im Informationspaket (auf  Mobility Online). Auch am Ende des Auslandssemester ist nochmal eine Unterschrift auf der Confirmation notwendig.

    ...noch Fragen? Bitte schauen Sie in Ihr "Informationspaket" (auf Mobility Online) und auf die Internetseiten. Falls dies Ihre Fragen nicht klärt wenden Sie sich bitte an die Erasmus-Koordination.

Vor und nach dem Aufenthalt

  • Was ist das Learning Agreement?

    Für die Teilnahme am ERASMUS-Programm und die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen ist der Abschluss eines "Learning Agreement" notwendig. Darin wird bestätigt, dass die vorgesehenen Kurse an der Partneruniversität mit dem Curriculum des Instituts für Erziehungswissenschaft vereinbar sind. Gleichzeitig stellt das Learning Agreement sicher, dass die nach der Rückkehr von der Partneruniversität in Marburg vorgelegten ECTS im Rahmen des Marburger Studiums Erziehungs- und Bildungswissenschaft anerkannt werden.

    In das Learning Agreement werden (via Mobility Online) - bereits vor der Abreise (!) - die an der Partneruniversität zu belegenden Kurse eingetragen. Anschließend wird es von der Erasmus-Koordination am Institut für Erziehungswissenschaft sowie von der Erasmus-Koordination an der Partneruniversität unterschrieben. Sollten zu Beginn des Auslandssemester Änderungen am Learning Agreement nötig werden, müssen "Learning Agreement Changes" (über Mobility Online) erstellt und ebenfalls von allen Beteiligten unterzeichnet werden. "Learning Agreement Changes" können innerhalb des ersten Monats im Ausland vorgenommen werden.

  • Wie erstelle ich mein Learning Agreement?

    Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick darüber, welche Leistungen Sie für Ihr Studium in Marburg noch zu erbringen haben und welche Angebote die jeweiligen Partneruniversitäten vorhalten. In der Folge können Sie sich an die Erstellung eines ersten Learning Agreements machen und dieses gemeinsam mit der zuständigen ERASMUS-Koordination besprechen. Wertvolle Hilfestellungen und Tipps für die Erstellung können Sie bereits im Vorfeld bei der Koordination erfragen.

  • Was ist das Transcript of Records?

    Die an der Partneruniversität erbrachten Studienleistungen (ECTS) sind am Ende des Auslandsaufenthalts mit einem "Transcript of Records" nachzuweisen. Dies ist sozusagen das Zeugnis der Partneruniversität, das Sie von dieser ausgestellt bekommen. Je nach Partneruniversität wird das Transcript direkt an das International Office, die Erasmus-Koordination oder an Sie persönlich ausgehändigt.

  • Wie läuft die Anerkennung der erbrachten Leistungen ab?

    Zuständig für den Prozess der Anerkennung ist die Erasmus-Koordination des Instituts. Um den Prozess anzustoßen, schicken Sie möglichst zeitnah nach Ihrer Rückkehr nach Marburg die folgenden Unterlagen als PDF an Ihre Ansprechperson:

    - das von der Partneruniversität erstellte Transcript of Records,
    - das letzte von allen Seiten unterschriebene Learning Agreement,
    - eine aktuelle Übersicht Ihrer Leistungen an der Uni Marburg sowie
    - das vollständig ausgefüllte Formular für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen (siehe Downloads).

    Alles Weitere werden Sie dann gemeinsam mit der Koordination besprechen.