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Ende und nach dem Studium

Sofern die Abschlussarbeit Ihre letzte Leistung im Studium war, können Sie sich nach der Abgabe (!) exmatrikulieren. Für die Korrektur und Erfassung der Leistungen müssen Sie nicht immatrikuliert bleiben oder sein. 

Sollte sich dann herausstellen, dass Sie nicht bestanden haben, schreibt Sie das Studierendensekretariat auf Antrag auf jenseits der Rückmeldefristen wieder in den Studiengang ein. 

Sofern die Rückmeldefrist noch läuft, können sich aber auch für das nächste Semester noch einmal zurückmelden, solange bis zur nächsten Rückmeldefrist die Note noch nicht erfasst und Ihr Studienkonto noch nicht auf "bestanden" gestellt wurde. Das ist manchmal wegen der Krankenkassenbeiträge oder Studi-Jobs sinnvoll bzw. günstiger. 

Sobald Ihr Konto sich auf "bestanden" gestellt hat, ist eine Rückmeldung in die "Erziehungs- und Bildungswissenschaft" nicht mehr möglich. 

Das Prüfungsbüro informiert Sie per Mail darüber (hinterlassen Sie also unbedingt auch eine private Emailadresse!), dass Sie die 180 bzw. 120 Credits erreicht haben und das Studium erfolgreich abgeschlossen haben. Es fordert Sie auf, Ihre Leistungen und Noten zu überprüfen. Haben Sie sich bereits exmatrikuliert und keinen Account mehr, stellt Ihnen das Prüfungsbüro ein Transcript zur Verfügung. 

Sie erklären dann, dass Sie mit allen Noten/Ihrer Leistungsübersicht einverstanden sind (damit endet Ihre Widerspruchsfrist!) und das Prüfungsbüro druckt das Zeugnis, die Urkunde und das Diploma Supplement.

Sie werden benachrichtigt, sobald Sie ihr Zeugnis abholen können. Möchten Sie es zugeschickt bekommen, schicken Sie dem Prüfungsbüro bitte einen frankierten Rückumschlag zu.