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Einschreibung - B.A. Bewegungs- und Sportwissenschaft

Allgemeine Informationen zu Bewerbung, Formalia und Fristen finden Sie auf den Seiten der Studieninformation.

Spezifisch für den B.A. Bewegungs- und Sportwissenschaft gilt:

  • Bewerbungsfrist für ein Wintersemester: 01.06. - 15.08.
  • Der Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt (NC-frei). Sie können sich direkt online einschreiben.
    • Die nötigen Nachweise zu Zugangsvoraussetzungen (siehe Liste unten) können dabei hochgeladen werden.
  • Wenn Sie eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung haben, beachten Sie bitte unsere Infos für internationale Bewerber/innen

Zulassungsvoraussetzungen

Vorbildungsnachweis gemäß § 54 Abs. 2 Satz 1 HHG:
Allgemeine Hochschulreife oder Fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife oder Meisterprüfung sowie vergleichbare Abschlüsse der beruflichen Aufstiegsfortbildung oder beruflich Qualifizierte

Nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten:

Aufgrund der besonderen sportmotorischen Anforderungen im Studium des Fachs Bewegungs- und Sportwissenschaft sind für die Aufnahme des Studiums besondere Voraussetzungen bei der Einschreibung nachzuweisen:

  1. Sporttauglichkeit: Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung (formlos, z.B. vom Hausarzt) über die volle Sporttauglichkeit, die nicht älter sein darf als vier Monate. Aus der Bescheinigung soll hervorgehen, dass aus ärztlicher Sicht nichts gegen die Aufnahme eines Sportstudiums spricht. 
    sowie
  2. Spezifische sportliche Eignung: Die spezifische sportliche Eignung ist durch eine der folgenden einzureichende Unterlagen nachzuweisen:
    • Nachweis der Sporteignungsfeststellung einer anderen Universität (Nachweis darf nicht älter als zwei Jahre sein)
      oder
    • Nachweises über das Deutsche Sportabzeichen in Bronze, der nicht älter sein darf als zwei Jahre,
      oder
    • Nachweises über den Abschluss eines Grundkurses Sport als Prüfungsfach im Abitur mit mindestens 11 Punkten,
      oder
    • durch die Vorlage eines Nachweises über den Abschluss eines Leistungskurses Sport im Abitur mit mindestens 5 Punkten.

Andere Nachweise werden im Einzelfall geprüft und bei Gleichwertigkeit berücksichtigt. Auf Antrag kann beispielsweise für körper- oder sinnesbehinderte Personen ein Nachteilsausgleich gewährt werden. Ein Nachteilsausgleich ist schriftlich zu beantragen.