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Anrechnung von Studienleistungen und beruflicher Qualifikation

Insgesamt muss die Studienleistung des vorangegangenen abgeschlossenen Studiums mindestens 240 Leistungspunkten (LP)* entsprechen. Diese ist beispielsweise nach dem erfolgreichen Abschluss eines vierjährigen Bachelorstudiengangs, einem Diplom-, Magister- oder Lehramtsstudiengang mit mindestens acht Fachsemestern der Fall.

Wurden im Rahmen eines Studiums weniger als 240 LP, aber mindestens 180 LP erworben, können aus beruflicher Tätigkeit erworbene Fähigkeiten und Kompetenzen angerechnet werden. Es können maximal 30 LP pro Jahr Berufstätigkeit und insgesamt maximal 60 LP angerechnet werden.

Die zur Kompensation fehlender LP anerkannte Berufstätigkeit kann mit der als Zulassungsvoraussetzung geforderten zweijährigen Berufspraxis verrechnet werden. D.h. mit einer zweijährigen Berufspraxis wird erstens die Zulassungsvoraussetzung für den Studiengang erfüllt und zweitens können dieselben zwei Jahre Berufspraxis für fehlende LP kompensierend anerkannt werden.

*30 Arbeitsstunden (à 45 Minuten) sind äquivalent zu einem Leistungspunkt.