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Zwischenprüfung
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Von wem und wo erhalte ich das Zwischenprüfungszeugnis in EGL?
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich schaffe es nicht, die Leistungen für die Zwischenprüfung in allen drei Fächern rechtzeitig abzuschließen. Was nun?
Laut Hessischem Lehrerbildungsgesetz sollen Sie die Zwischenprüfung bis Ende des vierten ablegen, "in Ausnahmefällen" auch bis zum 6. Fachsemester. Diese "Ausnahmen" werden nicht kontrolliert und bedürfen auch keines Antrages. Solange Sie mit dem Ende des 6. Fachsemester die Zwischenprüfung erlangen, ist also alles bestens.
Sollten Sie jedoch auch nach Ablauf des sechsten Fachsemesters die Zwischenprüfung noch nicht erlangen können, sollten Sie Kontakt mit dem Zentrum für Lehrerbildung aufnehmen. In solchen Fällen kann unter bestimmten Umständen die Frist verlängert werden (Schwangerschaft, Krankheit, Nachholen von Sprachen, unter bestimmten Bedingungen auch ein Ortswechsel).