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Zulassungsbedingungen
Gute Laune, ein scharfer Verstand, Gestaltungswillen und Neugierde sind unerlässlich!
Formale Zugangsvoraussetzung sind darüber hinaus:
- ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (Bachelor oder vergleichbar)
- im Bereich Erziehungswissenschaft, einer ihrer Teildisziplinen (insbesondere insbesondere Kindheitspädagogik, Außerschulische Bildung, Heilpädagogik/Rehabilitationspädagogik/Inklusive Pädagogik, kulturelle Bildung sowie Lehramt mit Schwerpunkt Pädagogik/ Sozialpädagogik/ Sonderpädagogik) oder der Sozialen Arbeit
- oder ein vergleichbarer ausländischer berufsqualifizierender Hochschulabschluss
- erziehungswissenschaftliche Anteile im Vorstudium im Umfang von mindestens 54 Leistungspunkten
- Grundlagen der empirischen Sozialforschung im Vorstudium im Umfang von mindestens 6 Leistungspunkten.
Genaueres regelt die Prüfungsordnung. Im Zweifel entscheidet der Prüfungsausschuss über die Zulassung.