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Zulassungsbedingungen

Gute Laune, ein scharfer Verstand, Gestaltungswillen und Neugierde sind unerlässlich! 

Formale Zugangsvoraussetzung sind darüber hinaus: 

  • ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (Bachelor oder vergleichbar) 
  • im Bereich Erziehungswissenschaft, einer ihrer Teildisziplinen (insbesondere insbesondere Kindheitspädagogik, Außerschulische Bildung, Heilpädagogik/Rehabilitationspädagogik/Inklusive Pädagogik, kulturelle Bildung sowie Lehramt mit Schwerpunkt Pädagogik/ Sozialpädagogik/ Sonderpädagogik) oder der Sozialen Arbeit 
  • oder ein vergleichbarer ausländischer berufsqualifizierender Hochschulabschluss
  • erziehungswissenschaftliche Anteile im Vorstudium im Umfang von mindestens 54 Leistungspunkten 
  • Grundlagen der empirischen Sozialforschung im Vorstudium im Umfang von mindestens 6 Leistungspunkten. 

Genaueres regelt die Prüfungsordnung. Im Zweifel entscheidet der Prüfungsausschuss über die Zulassung.