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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://home.students.uni-marburg.de, https://home.staff.uni-marburg.de/ und https://home.hrz.uni-marburg.de veröffentlichte Webanwendung der Philipps-Universität Marburg.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist die Philipps-Universität Marburg bemüht, ihre IT-Dienste im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §3 Absätze 1 bis 4 und §4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Dezember 2025 vorgenommenen rudimentären Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die Webanwendung ist mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der BITV HE 2019

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit §3 Absatz 1 der BITV HE 2019 und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Manche Farbkombinationen aus Text- und Hintergrundfarbe bei Überschriften, Icons und Schaltflächen erfüllen nicht die Mindestanforderungen an Kontraste.
  • Bei einigen Elementen ist der Tastaturfokus ist nicht deutlich oder gar nicht erkennebar.
  • Einige interaktive Elemente sind nicht per Tastatur bedienbar.

Begründung

Die Philipps-Universität Marburg stellt eine Vielzahl an Webanwendung für Angehörige der Universität zur Verfügung. Aufgrund der Anzahl und den Anforderungen an die Anwendungen greift die Universität auf Open Source und proprietäre Lösungen zurück. Dadurch gibt es wenig Möglichkeiten die gefundenen Barrieren selber zu beheben, sondern ist abhängig davon, dass die Entwickler diese beheben.

Maßnahmen

Die folgenden Maßnahmen zur Beseitigung der Barrieren sind geplant:

  • Update auf eine neuere Version, die u.a. Verbesserungen der Barrierefreiheit mit sich bringt.
  • Weitergabe der gefundenen Barrieren an die Entwickler mit Bitte diese zu beheben.

Unverhältnismäßige Belastung

Es liegt kein Barrieren vor, deren Behebung eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 BITV HE 2019 darstellen würde.

Kein Anwendungsfall

Es liegt kein Barrieren vor, die nicht in den Anwendungsbereich von §3 Absatz 1 BITV HE 2019 fallen.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15.12.2025 erstellt.

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Die Philipps-Universität Marburg arbeitet daran, bestehende Barrieren abzuschaffen. Falls Sie bei der Verwendung des Webmailers auf Barrieren stoßen, können Sie diese über das Formular "Barriere melden" mitteilen. Sie finden dieses auch im Fußbereich der Website verlinkt. Alternativ können Sie sich auch telefonisch an den IT-Servicedesk wenden. Diesen erreichen Sie Mo-Fr von 8-18 Uhr unter 28-28282.
Über diese Wege können Sie auch Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern, die bisher nicht barrierefrei vorliegen.

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung, indem Sie uns Barrieren, die Sie vorfinden, melden! Die Philipps-Universität Marburg ist darum bemüht, Ihre Anfragen zügig zu bearbeiten. Sollte es Barrieren geben, die nicht unmittelbar behoben werden können, bemühen wir uns Ihnen, soweit möglich, zunächst alternative Lösungswege aufzuzeigen. In jedem Fall wird Ihr Feedback in die langfristige Weiterentwicklung der Systeme einfließen.

Durchsetzungsverfahren

Die Philipps-Universität Marburg ist darum bemüht, Ihre Anfragen innerhalb von sechs Wochen zu beantworten. Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Für das Durchsetzungsverfahren zuständig:

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen

Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

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