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Konferenz: "Rethinking the Crime of Aggression: International and Interdisciplinary Perspectives" | Marburg 20. bis 22. September 2018

Vom 20. bis zum 22. September 2018 richtete das Internationale Forschungs- und Dokumentationszentrum Kriegsverbrecherprozesse (ICWC) der Philipps-Universität Marburg unter Leitung von Prof. Dr. Stefanie Bock (Fachbereich Rechtswissenschaften) und Prof. Dr. Eckart Conze (Fachbereich Geschichte und Kulturwissenschaften) eine Tagung zum Thema „Rethinking the Crime of Aggression: International and Interdisciplinary Perspectives“ aus.

Foto: Wolfgang Form

Die Veranstalterinnen und Veranstalter haben die zum 17. Juli 2018 wirksam gewordene Erstreckung der sachlichen Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshof zum Anlass genommen, einen intensiven, interdisziplinären und internationalen Dialog über den Angriffskrieg und das Verbrechen der Aggression zu initiieren, der nicht nur die Genese der gegenwärtigen Situation adressiert, sondern zugleich Zukunfts- und Anwendungsperspektiven entwickelt. Nach einer Keynote über die Entstehung des Aggressionstatbestandes und seiner Verhandlungsgeschichte wurden auf der Tagung in sechs thematisch aufeinander aufbauenden Panels verschiedene Aspekte staatlicher Aggression und ihrer Bekämpfung behandelt. Neben grundlegenden Begriffskonzeptionen und den tatsächlichen Hintergründen, Entstehungsbedingungen und Dynamiken zwischenstaatlicher Gewalt wurden verschiedene Ansätze zur Regulierung und Legitimierung von Aggressionshandlungen sowie die Möglichkeiten und Grenzen ihrer strafrechtlichen Sanktionierung erörtert. Alle Panels waren interdisziplinär besetzt; beteiligt waren Expertinnen und Experten aus den Rechtswissenschaften, der Geschichtswissenschaft, den Sozialwissenschaften wie Politikwissenschaft, Soziologie und Sozialpsychologie sowie den Wirtschaftswissenschaften.

Foto: Wolfgang Form

Die vielschichtigen Beiträge und Diskussionen offenbarten, dass eine multiperspektivische Betrachtung ein umfassendes Verständnis des Tatbestands der Aggression im Kontext seiner rechtlichen, historischen, politischen und soziokulturellen Spannungsfelder befördert. Insbesondere wurde deutlich, dass der juristische Aggressionsbegriff sehr eng und teilweise unterkomplex ist und den tatsächlichen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte (u.a. zunehmende Bedeutung nicht-staatlicher Akteure, Änderungen politischer Machtverhältnisse) nicht hinreichend Rechnung trägt.