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Besondere Profilmodule

Im Rahmen des Studiengangs gibt es einen Profilmodulbereich, innerhalb dessen Sie auch Module aus anderen Studiengängen im Umfang von 12 ECTS-Punkten belegen können. Diese entnehmen Sie bitte der Anlage zur Prüfungsordnung. Eine aktuelle Liste finden Sie auf der Studiengangsseite des Fachbereichs 03. Sie werden Ihnen auch in Marvin angezeigt.

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit an folgenden Projekten teilzunehmen und ECTS-Punkte zu erwerben, die Ihnen  z.B im Forschungsmodul anerkannt werden können. 

  • Das Monitoring-Projekt zu Kriegsverbrecherprozessen

    Studierende des M.A. Friedens- und Konfliktforschung können am Monitoring-Projekt des Forschungs- und Dokumentationszentrums für Kriegsverbrecherprozesse teilnehmen und sich dies als Forschungsseminar oder als Angewandte Friedens- und Konfliktforschung anerkennen lassen. Weitere Hinweise finden Sie auf der Webseite des Internationalen Zentrums für Kriegsverbrecherprozesse (ICWC).

    Monitoring und das Modul "Völkerstrafrecht und Transitional Justice"

    Studierenende, die nach der Prüfungsordnung 2017 studieren, können sich Teile des Moduls "Völkerstrafrecht und Transitional Justice" für das Monitoring anerkennen lassen. Dies umfasst die Vorlesung zum Völkerstrafrecht, die im Rahmen des Monitoring-Programms dann mit einer Klausur abgeschlossen werden muss, und die Hausarbeit, die im Falle einer Anerkennung im Monitoring-Programm, umfassender sein muss als im Modul "Völkerstrafrecht und Transitional Justice".

  • Refugee Law Clinic

    Studierende des Masterstudiengangs können an dem Projekt der Refugee-Law-Clinic teilnehmen. Die Refugee Law Clinic ist ein interdisziplinäres und praxisbezogenes Ausbildungsprogramm am Fachbereich Rechtswissenschaft der Justus-Liebig-Universität Gießen.
    Die Teilnahme an dem Projekt kann ebenfalls als Forschungsseminar oder als Angewandte Friedens- und Konfliktforschung anerkannt werden.

  • Soziale und psychosoziale Beratung

    Dieses Modul gehört zu den Wahlpflichtmodulen aus der Friedens- und Konflikforschung, wird aber vom Fachbereich 21 (Erziehungswissenschaft) angeboten. Sie können es also innerhalb des Profilmodulbereichs wählen, aus dem Sie 18 LP belegen müssen.

    In diesem Modul werden Studierende mit Beratung als einer Grundform pädagogischen Handelns vertraut gemacht. Dabei wird in einer einführenden Vorlesung ein Überblick über das weite Spektrum von Beratungskonzepten und ihrer theoretischen Grundlagen gegeben. Exemplarisch wird dargestellt, wie psychosoziale, teilhabeorientierte und organisationale Beratung in pädagogischen Praxisfeldern umgesetzt werden kann. In den Seminaren werden zentrale und praxisrelevante Themen der psychosozialen, teilhabeorientierten und organisationalen Beratung weiter vertieft. Studierende erwerben die Kompetenz, Beratung als eine Grundform des pädagogischen Handelns einordnen, verschiedene Beratungskonzepte und ihre theoretischen Grundlagen erläutern, voneinander abgrenzen und miteinander vergleichen zu können. Sie können exemplarisch in einigen Beratungsformen zentrale und praxisrelevante Fragestellungen benennen, diskutieren und haben erste Fähigkeiten in den entsprechenden Interventionsformen erlangt.

    Bitte beachten Sie die organisatorischen Hinweise des FB 21 zur Belegung des Moduls.