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Hilfskräftefonds zur Unterstützung von Promovierenden und Postdocs mit familiären Verpflichtungen der Philipps-Universität Marburg

Foto: Rolf K. Wegst

Nachwuchswissenschaftler*innen, die die Betreuung ihrer Kinder oder anderer Angehöriger übernehmen, sind in besonderem Maße einer Mehrfachbelastung ausgesetzt. Wir wollen diese Personen in ihren Forschungsaktivitäten unterstützen.

Im Rahmen des Hilfskräftefonds der MARA können bis zu 20 Nachwuchswissenschaftler/-innen mit familiären Verpflichtungen durch die Unterstützung einer studentischen Hilfskraft gefördert werden.

Umfang und Dauer der Förderung

Die Unterstützung durch eine studentische Hilfskraft wird mit 20 Stunden pro Monat über eine Laufzeit von maximal 6 Monaten gefördert. (Kosten entsprechen einer studentischen Hilfskraft mit Abschluss.)

Förderkriterien

Anträge können nur von Promovierenden und Postdocs der Philipps-Universität Marburg gestellt werden, die familiäre Verpflichtungen (Kinder und Pflege von Angehörigen) wahrnehmen. Nicht berücksichtigt werden Anträge von Personen, die eine unbefristete Stelle innehaben oder die über eigene Drittmittel (Personalmittel bzw. Sachmittel für Hilfskräfte) im Kalenderjahr 2022 verfügt haben bzw. verfügen. Der Einstellungsbeginn der studentischen Hilfskraft sollte im ersten Halbjahr 2023 liegen.

Die Anträge müssen enthalten:

1.     Kurze Projektskizze

2.     Kurzdarstellung, inwiefern die Wahrnehmung der Familienaufgaben Ihre Forschung beeinträchtigt hat

3.     Darstellung, inwieweit die studentische Hilfskraft Ihr Forschungsvorhaben unterstützt (+kurzer Arbeitsplan der studentischen Hilfskraft)

Bitte geben Sie in der Bewerbung unbedingt eine Kostenstelle an, auf die die Gelder überwiesen werden können (in der Regel die Kostenstelle der Promotion-betreuenden Stelle, des Instituts oder des Fachbereichs).

Verfahren

Anträge zum Hilfskräftefonds zur Unterstützung von Promovierenden und Postdocs mit familiären Verpflichtungen sind per E-Mail an: zu richten. Für Rückfragen wenden Sie sich an die Geschäftsführerin der MARA, Dr. Ines Braune (, Tel.: 06421/2826141).

 Die Bewerbungsfrist für die Ausschreibung endet am 27. November 2022.

Es wird nach Aktenlage entschieden. Personen, die bereits eine Förderung durch den Hilfskräftefonds erhalten haben, können sich wiederholt bewerben, werden jedoch bei zu hoher Bewerberlage zweitrangig beachtet. Ferner entscheidet bei zu hoher Bewerbungslage das Los.

 

Kontakt

Dr. Ines Braune
MArburg University Research Academy (MARA)
Geschäftsführung
Tel.: +49 (0)6421 28 26141
E-Mail: ines.braune@uni-marburg.de

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