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Reisekostenbeihilfen

Karte von Europa mit einem Stift der Universität
Foto: Rolf K. Wegst

Die MArburg University Research Academy (MARA) vergibt in der Regel zweimal pro Jahr Reisekostenbeihilfen an ihre promovierenden Mitglieder und an Postdocs. Sie können sich z.B. für Reisen zu Tagungen, Feldaufenthalten und Besuchen in Archiven bewerben, sofern keine anderen Fördermöglichkeiten in Frage kommen.

Wichtig ist für jede Bewerbung auf Reisekostenbeihilfen bei der MARA:

Es ist grundsätzlich ein Nachweis der Antragstellung bei einer anderen Institution zu erbringen. Keine Antragsbearbeitung ohne Nachweis, dass Sie bei anderer Stelle schon eine Förderung beantragt haben (Einzige Ausnahmen siehe unten „c)“).  Bitte fügen Sie daher immer Ihrem Antrag bei MARA bei: 

a) die Ablehnung durch eine andere Stelle oder 

b) den Nachweis, dass ein Antrag gestellt wurde, über diesen aber noch nicht entschieden wurde. 

c) Falls keine Antragstellung bei einer anderen Institution (z.B. DAAD, Stiftungen) möglich ist, begründen Sie dies unbedingt im Bewerbungsformular und mit aussagekräftigen Belegen. Es muss ersichtlich sein, dass sich die Antragstellenden um anderweitige Förderung bemüht haben.

Besonders relevant ist in diesem Zusammenhang der Hinweis auf das Konferenzreiseprogramm des DAAD, bei welchem Bewerbungen bis spätestens 4 Monate (120 Tage) vor Veranstaltungsbeginn eingehen müssen. Wenn Sie eine Konferenz im Ausland besuchen möchten, sollten Sie sich hier unbedingt rechtzeitig bewerben.

Mit der Einreichung des Abstracts für eine internationale Konferenz bewerben Sie sich einfach direkt beim DAAD. Dies ist jederzeit möglich. Ihr Abstrakt muss dafür auch noch nicht angenommen sein!

Der DAAD fordert hierfür lediglich ein ausgefülltes Bewerbungsformular, Ihren Lebenslauf mit Publikationsliste, das Abstract sowie ein akademisches Zeugnis. Alles andere kann nachgereicht werden.

Anschließend können Sie sich gerne auch parallel auf die aktuelle Ausschreibung bei der MARA bewerben. Bewerbungen bei der MARA für Auslandsreisen sind unzulässig, wenn ein möglicher DAAD-Antrag nicht gestellt oder verspätet eingereicht wird. Diese Bewerbungen werden abgelehnt.

  • Ausschreibungszeitraum

    Üblicherweise liegen die Ausschreibungstermine im Frühjahr und Herbst. Informationen zu aktuellen Ausschreibungen finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Sie erfahren darüber hinaus automatisch von jeder Ausschreibung der MARA über die „E-Mail-Verteiler-Listen“ der Philipps-Universität.

  • Förderbedingungen

    Wichtig ist der Hinweis, dass jedes Jahr nur ein kleines Budget für Reisekostenbeihilfen zur Verfügung steht und wir deshalb leider nicht alle Anträge fördern können. Hierfür bitten wir um Verständnis. Aus diesem Grund ist unser Förderprogramm als sogenannter Notfallfond bzw. Ausfallförderung konzipiert. Das bedeutet die MARA fördert wissenschaftliche Reisen nur dann, wenn keine andere Förderung oder Finanzierung möglich ist. Für Sie bedeutet dies, dass Sie sich zunächst um eine Förderung an einer anderen Stelle (z.B.: Ihrem Fachbereich, dem DAAD, einer Stiftung, einer Fachgesellschaft usw.) bewerben müssen. Stipendiatinnen und Stipendiaten der Begabtenförderungswerke bitten wir, sich bei ihrem Begabtenförderungswerk zu erkundigen, ob sie Reisekostenpauschalen und/oder Auslandszuschläge für Reisen ins Ausland beantragen können. Sollte Ihr Antrag dort abgelehnt werden oder es für Ihr spezielles Reisevorhaben überhaupt keine Fördermöglichkeit an anderer Stelle geben, besteht die Option für eine Bewerbung bei der MARA.

    Grundsätzlich ist ein Nachweis der Antragstellung bei anderen Förderinstitutionen zu erbringen. Wenn die Zu- oder Absage einer anderen Bewilligungsstelle noch aussteht, kann gegebenenfalls – soweit die anderen Voraussetzungen vorliegen – eine Bewilligung durch die MARA unter dem Vorbehalt der Absage einer anderweitigen Förderung erfolgen. Für eine Antragstellung bei der MARA ist eine schriftliche Ablehnung des Begabtenförderungswerkes notwendig.

    • Besondere Regelungen gelten für die Möglichkeit der Finanzierung von Auslandsaufenthalten über DAAD-Programme: Soweit ein passendes DAAD-Programm besteht (siehe vor allem das Kongress- und das Vortragsreisenprogramm des DAAD sowie das Programm für Kurzstipendien für Doktorandinnen und Doktoranden), wird erwartet, dass zunächst bzw. auch eine Bewerbung beim DAAD gestellt wird; hierfür ist ein Nachweis zu erbringen. Bitte beachten Sie, dass das persönliche Verpassen einer Antragsfrist beim DAAD von der MARA nicht als Bewerbungsgrund anerkannt werden kann. Dasselbe gilt, wenn der DAAD einen Antrag aus formalen Gründen abgelehnt hat.
      Hinweis: In einigen Programmen des DAAD können bestimmte Bewerbungsunterlagen, z. B. die Bestätigung der Vortragsannahme, der Nachweis über die Höhe der Tagungsgebühr oder die Stellungnahme der Betreuerin bzw. des Betreuers nachgereicht werden, sodass ein Antrag zunächst auch ohne diese Unterlagen erfolgen kann. Bitte prüfen Sie die jeweiligen Bedingungen des DAAD genau, bevor Sie zu dem Schluss kommen, dass eine Antragstellung für Sie nicht möglich ist.
    • Für das Ziel der geplanten Reise darf keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes oder des Robert-Koch-Institutes (RKI) vorliegen.

  • Was kann gefördert werden?

    Ihre Reise muss im Zusammenhang mit Ihrem jeweiligen Promotions- oder Forschungsprojekt stehen. Eine Reisekostenbeihilfe ist dann möglich bei

    A) Auslandsreisen:

    • Reisen zu Tagungen (nur mit eigenem Konferenzbeitrag)
    • Reisen zur Kooperation mit Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftlern (auch Sommerschulen und ähnliche Formate, soweit sie dem wissenschaftlichen Diskurs und nicht ausschließlich der Weiterbildung dienen)
    • Feldforschungen (Archiv, Bibliothek, Monumente etc.)

    B) Inlandsreisen:

    • Reisen zu nationalen Tagungen (nur mit eigenem Vortrag)
    • Reisen zur internationalen Tagungen (nur mit eigenem Beitrag)
    • Feldforschungen (Archiv, Bibliothek, Monumente etc.)

    Im Rahmen der Reisekostenbeihilfen der MARA können Fahrtkosten, Übernachtungskosten und sonstige Kosten, z. B. eine Tagungsgebühr, nach tatsächlichen Kosten gefördert werden.

  • Was kann nicht gefördert werden?

    Nicht übernommen werden Verpflegungskosten, inklusive Tagegelder, sowie Kosten für Bücher.

    Grundsätzlich können sich alle Promovierenden und Post-Docs der Philipps-Universität bewerben. Eine Ausnahme gibt es im Fall von Promivierenden im Fach Medizin: Mediziner*innen, die den Dr. med. und dent. anstreben, sind ab dem zweiten Jahr der Promotion antragsberechtigt (hier gilt das Datum der Einschreibung am Fachbereich).

    Gefördert wird außerdem nur eine Reise pro Person und Ausschreibung. Sollten Sie bereits zwei Reisekostenbeihilfen der MARA während Ihrer Promotionsphase oder Post-Doc-Phase in Anspruch genommen haben, ist eine Antragstellung nicht mehr möglich.

    Reisen vom Ausland nach Deutschland sind nicht förderfähig.

    Ein einmal abgelehnter Antrag für eine Reisekostenbeihilfe kann nicht ein zweites Mal eingereicht werden.

    Infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine fördern die Philipps-Universität Marburg und die MARA keine Reisen nach Russland. Wir sind uns der Folgen dieser Maßnahmen bewusst und bedauern dies für die Wissenschaft zugleich außerordentlich.

  • Wie wird gefördert?

    Pro Antragsteller/-in können während der Promotion- und Post-Doc-Phase bis zu 2.000,– EUR zur Verfügung gestellt werden, pro Reise 1.500,– EUR. Pro Ausschreibung kann pro Person nur ein Antrag auf Reisekostenbeihilfe gestellt werden.

  • Aktuelle Ausschreibungen

    Die Reisekostenbeihilfen sind für Promovierende und Postdocs der Philipps-Universität Marburg bis zum 03. April 2024 ausgeschrieben. Hier finden Sie alle Informationen zur Ausschreibung und den Bewerbungsbedingungen

    Promovierende
    nutzen für Ihre Bewerbung unbedingt dieses Onlineformular.  
    Für die Stellungnahme Ihrer Betreuerin/Ihres Betreuers zum erwarteten Nutzen der Reise ist unbedingt dieses Onlineformular zu verwenden. 

    Postdocs nutzen für Ihre Bewerbung unbedingt dieses Onlineformular.
    Postdocs benötigen keine Stellungnahme einer/ eines Betreuerin/ Betreuers zum erwarteten Nutzen der Reise.  Bitte fügen Sie der Bewerbung aber eine kurze Bestätigung (von der jeweiligen Vorgesetzten/dem jeweiligen Vorgesetzten) bei, dass die Kosten der Reise nicht von der  Arbeitsgruppe/Professur bzw. dem Institut übernommen werden bzw. werden können. Die Bestätigung kann auch gerne von der Vorgesetzten direkt als einfache E-Mail geschickt werden.

  • Weitere Hinweise

    Bewerbungen sind nur auf aktuelle Ausschreibungen möglich. Bitte entnehmen Sie die genaue Antragsfrist, die einzureichenden Unterlagen, das Einreichungsverfahren und alle weiteren Informationen der jeweils aktuellen Ausschreibung.

    Bitte beachten Sie, dass die Planung und Durchführung Ihrer Reise nicht über die MARA, sondern über den für Sie zuständigen Fachbereich erfolgt. Dies gilt gegebenenfalls auch für das Stellen eines Dienstreiseantrags.

  • Weitere Fördermöglichkeiten

    Im Folgenden finden Sie Links und Hinweise zu weiteren Fördermöglichkeiten für Ihre Reise- und Tagungskosten.

    Allgemeine Datenbanken für Fördermöglichkeiten

    Fächerübergreifende Fördermöglichkeiten:

    Fachspezifische Fördermöglichkeiten

Kontakt

Dr. Jan-Paul Klünder
MArburg University Research Academy (MARA)
Förderungen
Tel.: +49 (0)6421 28 21299
E-Mail: mara.foerderungen@uni-marburg.de

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