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Reisekostenbeihilfen

Karte von Europa mit einem Stift der Universität
Foto: Rolf K. Wegst

Die MArburg University Research Academy (MARA) vergibt in der Regel zweimal pro Jahr Reisekostenbeihilfen an ihre promovierenden Mitglieder und an Postdocs. Sie können sich z.B. für Reisen zu Tagungen, Feldaufenthalten und Besuchen in Archiven bewerben, sofern keine anderen Fördermöglichkeiten in Frage kommen.

  • Ausschreibungszeitraum

    Üblicherweise liegen die Ausschreibungstermine im Frühjahr und Herbst. Informationen zu aktuellen Ausschreibungen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

  • Förderbedingungen

    Wichtig ist der Hinweis, dass jedes Jahr nur ein kleines Budget für Reisekostenbeihilfen zur Verfügung steht und wir deshalb leider nicht alle Anträge fördern können. Hierfür bitten wir um Verständnis. Aus diesem Grund ist unser Förderprogramm als sogenannter Notfallfond bzw. Ausfallförderung konzipiert. Das bedeutet die MARA fördert wissenschaftliche Reisen nur dann, wenn keine andere Förderung oder Finanzierung möglich ist. Für Sie bedeutet dies, dass Sie sich zunächst um eine Förderung an einer anderen Stelle (z.B.: Ihrem Fachbereich, dem DAAD, einer Stiftung, einer Fachgesellschaft usw.) bewerben müssen. Stipendiatinnen und Stipendiaten der Begabtenförderungswerke bitten wir, sich bei ihrem Begabtenförderungswerk zu erkundigen, ob sie Reisekostenpauschalen und/oder Auslandszuschläge für Reisen ins Ausland beantragen können. Sollte Ihr Antrag dort abgelehnt werden oder es für Ihr spezielles Reisevorhaben überhaupt keine Fördermöglichkeit an anderer Stelle geben, besteht die Option für eine Bewerbung bei der MARA.

    Grundsätzlich ist ein Nachweis der Antragstellung bei anderen Förderinstitutionen zu erbringen. Wenn die Zu- oder Absage einer anderen Bewilligungsstelle noch aussteht, kann gegebenenfalls – soweit die anderen Voraussetzungen vorliegen – eine Bewilligung durch die MARA unter dem Vorbehalt der Absage einer anderweitigen Förderung erfolgen. Für eine Antragstellung bei der MARA ist eine schriftliche Ablehnung des Begabtenförderungswerkes notwendig.

    • Besondere Regelungen gelten für die Möglichkeit der Finanzierung von Auslandsaufenthalten über DAAD-Programme: Soweit ein passendes DAAD-Programm besteht (siehe vor allem das Kongress- und das Vortragsreisenprogramm des DAAD sowie das Programm für Kurzstipendien für Doktorandinnen und Doktoranden), wird erwartet, dass zunächst bzw. auch eine Bewerbung beim DAAD gestellt wird; hierfür ist ein Nachweis zu erbringen. Bitte beachten Sie, dass das persönliche Verpassen einer Antragsfrist beim DAAD von der MARA nicht als Bewerbungsgrund anerkannt werden kann. Dasselbe gilt, wenn der DAAD einen Antrag aus formalen Gründen abgelehnt hat.
      Hinweis: In einigen Programmen des DAAD können bestimmte Bewerbungsunterlagen, z. B. die Bestätigung der Vortragsannahme, der Nachweis über die Höhe der Tagungsgebühr oder die Stellungnahme der Betreuerin bzw. des Betreuers nachgereicht werden, sodass ein Antrag zunächst auch ohne diese Unterlagen erfolgen kann. Bitte prüfen Sie die jeweiligen Bedingungen des DAAD genau, bevor Sie zu dem Schluss kommen, dass eine Antragstellung für Sie nicht möglich ist.
    • Für das Ziel der geplanten Reise darf keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes oder des Robert-Koch-Institutes (RKI) vorliegen.

  • Was kann gefördert werden?

    Ihre Reise muss im Zusammenhang mit Ihrem jeweiligen Promotions- oder Forschungsprojekt stehen. Eine Reisekostenbeihilfe ist dann möglich bei

    A) Auslandsreisen:

    • Reisen zu Tagungen (nur mit eigenem Konferenzbeitrag)
    • Reisen zur Kooperation mit Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftlern (auch Sommerschulen und ähnliche Formate, soweit sie dem wissenschaftlichen Diskurs und nicht ausschließlich der Weiterbildung dienen)
    • Feldforschungen (Archiv, Bibliothek, Monumente etc.)

    B) Inlandsreisen:

    • Reisen zu nationalen Tagungen (nur mit eigenem Vortrag)
    • Reisen zur internationalen Tagungen (nur mit eigenem Beitrag)
    • Feldforschungen (Archiv, Bibliothek, Monumente etc.)

    Im Rahmen der Reisekostenbeihilfen der MARA können Fahrtkosten, Übernachtungskosten und sonstige Kosten, z. B. eine Tagungsgebühr, nach tatsächlichen Kosten gefördert werden.

  • Was kann nicht gefördert werden?

    Nicht übernommen werden Verpflegungskosten, inklusive Tagegelder, sowie Kosten für Bücher.

    Grundsätzlich können sich alle Promovierenden und Post-Docs der Philipps-Universität bewerben. Eine Ausnahme gibt es im Fall von Promivierenden im Fach Medizin: Mediziner*innen, die den Dr. med. und dent. anstreben, sind ab dem zweiten Jahr der Promotion antragsberechtigt (hier gilt das Datum der Einschreibung am Fachbereich).

    Gefördert wird außerdem nur eine Reise pro Person und Ausschreibung. Sollten Sie bereits zwei Reisekostenbeihilfen der MARA während Ihrer Promotionsphase oder Post-Doc-Phase in Anspruch genommen haben, ist eine Antragstellung nicht mehr möglich.

    Reisen vom Ausland nach Deutschland sind nicht förderfähig.

    Ein einmal abgelehnter Antrag für eine Reisekostenbeihilfe kann nicht ein zweites Mal eingereicht werden.

    Infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine fördern die Philipps-Universität Marburg und die MARA keine Reisen nach Russland. Wir sind uns der Folgen dieser Maßnahmen bewusst und bedauern dies für die Wissenschaft zugleich außerordentlich.

  • Wie wird gefördert?

    Pro Antragsteller/-in können während der Promotion- und Post-Doc-Phase bis zu 2.000,– EUR zur Verfügung gestellt werden, pro Reise 1.500,– EUR. Pro Ausschreibung kann pro Person nur ein Antrag auf Reisekostenbeihilfe gestellt werden.

  • Aktuelle Ausschreibungen

    Die nächste Ausschreibung der Reisekostenbeihilfen findet voraussichtlich im Frühjahr 2024 statt. Außerhalb der offiziellen Ausschreibung können leider keine Bewerbungen angenommen werden. 

  • Weitere Hinweise

    Bewerbungen sind nur auf aktuelle Ausschreibungen möglich. Bitte entnehmen Sie die genaue Antragsfrist, die einzureichenden Unterlagen, das Einreichungsverfahren und alle weiteren Informationen der jeweils aktuellen Ausschreibung.

    Bitte beachten Sie, dass die Planung und Durchführung Ihrer Reise nicht über die MARA, sondern über den für Sie zuständigen Fachbereich erfolgt. Dies gilt gegebenenfalls auch für das Stellen eines Dienstreiseantrags.

  • Weitere Fördermöglichkeiten

    Im Folgenden finden Sie Links und Hinweise zu weiteren Fördermöglichkeiten für Ihre Reise- und Tagungskosten.

    Allgemeine Datenbanken für Fördermöglichkeiten

    Fächerübergreifende Fördermöglichkeiten:

    Fachspezifische Fördermöglichkeiten

Kontakt

Dr. Jan-Paul Klünder
MArburg University Research Academy (MARA)
Förderungen
Tel.: +49 (0)6421 28 21299
E-Mail: mara.foerderungen@uni-marburg.de

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