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Doppelstudium/Zweiteinschreibung
Wenn Sie an der Philipps-Universität Marburg studieren und zum kommenden Semester parallel einen weiteren Studiengang studieren möchten, müssen Sie eine Zweiteinschreibung beantragen.
Beachten Sie hierbei: Bereits erbrachte Studienleistungen können Ihnen möglicherweise anerkannt werden. Um dies zu klären, führen Sie bitte ein Gespräch mit der Studienfachberatung des Studiengangs, den Sie parallel studieren möchten. Im gegebenen Fall kann die Studienfachberatung Sie in ein höheres Fachsemester einstufen. Lassen Sie sich einen Anrechnungs- und Einstufungsbescheid ausstellen, den Sie bitte im Bewerbungsprozess über die Upload-Funktion an entsprechender Stelle als Scan hochladen. Bedenken Sie: höhere Fachsemester in zulassungsbeschränkten Studiengängen können ggf. zulassungsfrei sein. Um herauszufinden, ob das Fachsemester, für das Sie sich bewerben möchten, zulassungsbeschränkt oder -frei ist, schauen Sie bitte in der PDF-Tabelle "Zulassungsbeschränkung nach Fachsemestern" nach.
Wir empfehlen Ihnen, den Antrag auf Zweiteinschreibung bzw. die Online-Bewerbung für einen weiteren Studiengang vor der Rückmeldung zum neuen Semester zu stellen - also erst Antrag abgeben und danach innerhalb der Rückmeldefrist entsprechend rückmelden.
Einzureichende Unterlagen
Unabhängig von einer bestehenden oder nicht bestehenden Zulassungsbeschränkung müssen alle Zweiteinschreiber eine Kopie ihrer Hochschulzugangsberechtigung hochladen.
Bei NC-beschränkten Studiengängen/Fachsemestern
- Bewerber und Bewerberinnen für Studiengänge mit Eignungsfeststellungsverfahren. Z.B. Bewerber für Sport (Lehramt).
- Bewerber, die einen Härtefallantrag stellen
- Wer eine bevorzugte Zulassung geltend machen möchte, muss die frühere Zulassung und den abgeleisteten Dienst nachweisen
- Bewerber ohne Abitur (sowie beruflich Qualifizierte) müssen ihre Hochschulzugangsberechtigung beifügen
- Zweitstudienbewerber
Bei Studiengängen/Fachsemestern ohne NC
Im online Portal MARVIN finden Sie eine Auflistung all der Unterlagen, die Sie dem Antrag mit hochladen müssen.
Einschränkungen und Besonderheiten
Hinweise zum Doppelstudium im Lehramt
Im Doppelstudium ist das Studium Lehramt an Gymnasien nur mit zwei Lehramtsfächern möglich. Die Hinzunahme weiterer Fächer (Erweiterungsprüfung) ist im Doppelstudium nicht möglich!
Weiteres Vorgehen
Bei NC-beschränkten Studiengängen/Fachsemestern
Für eine Zweiteinschreibung in zulassungsbeschränkte Fächer müssen Sie sich mit Ihrem Students Account über das Marvin Portal online bewerben.
Es gelten für Sie die gleichen Bewerbungsfristen wie für Bewerbende, die bisher noch nicht an der Philipps-Universität Marburg studiert haben.
>> Bewerben über MarvinBei Studiengängen/Fachsemestern ohne NC
Für eine Zweiteinschreibung in zulassungsfreie Studiengänge generieren Sie bitte auf dem online Portal MARVIN den Antrag auf Zweiteinschreibung und geben diesen digital ab.
Es gelten für Sie auch bei einer Bewerbung mit dem Zweiteinschreibungsantrag die allgemeine Bewerbungsfrist für NC-freie Studiengänge.
>> PDF "Antrag auf Zweiteinschreibung"