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Doppelstudium/Zweiteinschreibung
Wenn Sie an der Philipps-Universität Marburg studieren und zum kommenden Semester parallel einen weiteren Studiengang studieren möchten, müssen Sie eine Zweiteinschreibung beantragen.
Beachten Sie hierbei: Bereits erbrachte Studienleistungen können Ihnen möglicherweise anerkannt werden. Um dies zu klären, führen Sie bitte ein Gespräch mit der Studienfachberatung des Studiengangs, den Sie parallel studieren möchten. Im gegebenen Fall kann die Studienfachberatung Sie in ein höheres Fachsemester einstufen. Lassen Sie sich einen Anrechnungs- und Einstufungsbescheid ausstellen, den Sie bitte in einfacher (nicht beglaubigter) Kopie mit der Bewerbung einreichen. Bedenken Sie: höhere Fachsemester in zulassungsbeschränkten Studiengängen können ggf. zulassungsfrei sein. Um herauszufinden, ob das Fachsemester, für das Sie sich bewerben möchten, zulassungsbeschränkt oder -frei ist, schauen Sie bitte in der PDF-Tabelle "Zulassungsbeschränkung nach Fachsemestern" nach.
Wir empfehlen Ihnen, den Antrag auf Zweiteinschreibung bzw. die Online-Bewerbung für einen weiteren Studiengang vor der Rückmeldung zum neuen Semester zu stellen - also erst Antrag abgeben und danach innerhalb der Rückmeldefrist entsprechend rückmelden.
Einzureichende Unterlagen
Unabhängig von einer bestehenden oder nicht bestehenden Zulassungsbeschränkung müssen alle Zweiteinschreiber eine Kopie ihrer Hochschulzugangsberechtigung beifügen.
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Die meisten Bewerber müssen keine weiteren Unterlagen mitsenden. Ausnahmen:
- Bewerber und Bewerberinnen für Studiengänge mit Eignungsfeststellungsverfahren. Z.B. Bewerber für Sport (Lehramt).
- Bewerber, die einen Härtefallantrag stellen
- Wer eine bevorzugte Zulassung geltend machen möchte, muss die frühere Zulassung und den abgeleisteten Dienst nachweisen
- Bewerber ohne Abitur (sowie beruflich Qualifizierte) müssen ihre Hochschulzugangsberechtigung beifügen
- Zweitstudienbewerber
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Im PDF-Formular "Antrag auf Zweiteinschreibung" finden Sie eine Auflistung all der Unterlagen, die Sie dem Antrag beilegen müsen. Das Formular finden Sie unten im Reiter "Weiteres Vorgehen".
Einschränkungen und Besonderheiten
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Hinweise zum Doppelstudium im LehramtHinweise zum Doppelstudium im Lehramt
Im Doppelstudium ist das Studium Lehramt an Gymnasien nur mit zwei Lehramtsfächern möglich. Die Hinzunahme weiterer Fächer (Erweiterungsprüfung) ist im Doppelstudium nicht möglich!
Weiteres Vorgehen
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Für eine Zweiteinschreibung in zulassungsbeschränkte Fächer müssen Sie sich mit Ihrem Students Account über das Marvin Portal online bewerben. Wichtig! Schreiben Sie bitte handschriftlich auf Ihren im Marvin Portal ausgedruckten Antrag, dass es sich um eine Zweiteinschreibung handeln soll!
Es gelten für Sie die gleichen Bewerbungsfristen wie für Bewerbende, die bisher noch nicht an der Philipps-Universität Marburg studiert haben.
>> Bewerben über MarvinInhalt ausklappen Inhalt einklappen Bei Studiengängen/Fachsemestern ohne NCBei Studiengängen/Fachsemestern ohne NC
Für eine Zweiteinschreibung in zulassungsfreie Studiengänge nutzen Sie bitte den Antrag auf Zweiteinschreibung und senden diesen ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit den im Antrag angeführten Unterlagen an das Studierendensekretariat.
Es gelten für Sie auch bei einer Bewerbung mit dem Zweiteinschreibungsantrag die allgemeine Bewerbungsfrist für NC-freie Studiengänge.
>> PDF "Antrag auf Zweiteinschreibung"