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Bewerbung für einen NC-beschränkten Masterstudiengang - 1. Fachsemester

Sie haben einen ersten, grundständigen Hochschulabschluss an einer deutschen, staatlich anerkannten Hochschule in einem akkreditierten Studiengang abgeschlossen und interessieren sich für einen Masterstudiengang?

Bitte informieren Sie sich über die Masterstudiengangübersichtsseite über den Zulassungsmodus des gewünschten Studienganges.

Informationen für Masterbewerberinnen und Masterbewerber mit Studienabschluss von einer ausländischen Hochschule finden Sie auf unserer Webseite "Master ohne deutsche HZB".

1. Das Online-Bewerbungsverfahren* in vier Schritten

Die Online-Bewerbung erfolgt über uni-assist.

Schritt 1: Bewerber-Account einrichten

  • Registrieren Sie sich im Bewerber-Portal My assist.
  • Bitte notieren Sie sich Ihre Login-Daten. 

Schritt 2: Online bewerben

  • Bitte tragen Sie im ersten Schritt Ihre Bewerberdaten und Bildungshistorie ein. Damit Ihnen keine Kosten berechnet werden, wählen Sie bitte „Studium beendet“ aus (auch wenn Sie aktuell noch Prüfungsleistungen erbringen müssen).
  • Beachten Sie bitte, dass das Studium, welches Sie zum Masterstudium berechtigt, noch vor Beginn des ersten Fachsemesters des Masterstudienganges abgeschlossen sein muss. Das Abschlusszeugnis kann nachgereicht werden.
  • Wählen Sie bitte die Philipps-Universität Marburg und das gewünschte Semester unter Semesterangebote aus. Geben Sie Ihre Studienwünsche an (maximal 3 Anträge an der Philipps-Universität Marburg) und beantworten Sie die dazugehörigen Fragen.
  • Bitte informieren Sie sich auf der jeweiligen Website Ihres gewünschten Studienganges über die Zulassungsbedingungen, benötigte Unterlagen und Nachweise sowie ein mögliches EFV.

Schritt 3: Bezahlen

  • Übermitteln Sie die Anträge über den Button „Zur Kasse gehen“ und „Bezahlvorgang“. 
  • Masterbewerberinnen und Masterbewerber mit Studienabschlüssen von einer deutschen Hochschule müssen keine Kosten tragen.

Schritt 4: Versenden der Bewerbungsunterlagen

  • Uni-assist bietet Masterbewerberinnen und Masterbewerbern mit Studienabschlüssen von einer deutschen Hochschule die Möglichkeit, sich papierlos zu bewerben. Über die Upload-Funktion können Sie sämtliche Dokumente digital übermitteln und der jeweiligen Bewerbung zuordnen. Eine Unterschrift unter dem Antrag ist nicht erforderlich. Bitte laden Sie geforderte Dokumente als PDF-Dateien auf der Plattform hoch. Welche Dokumente von Ihnen benötigt werden, erfahren Sie über die Webseite zum gewünschten Studiengang.
  • Die Nutzung der Upload-Funktion ist freiwillig. Wenn Sie nicht die Möglichkeit haben, benötigte Dokumente zu scannen, können Sie diese auch in einfacher Kopie postalisch unter Angabe Ihrer Bewerbernummer an folgende Adresse schicken:

    Philipps-Universität Marburg
    MASTERABTEILUNG
    c/o uni-assist e.V.
    D-11507 Berlin

    Bitte beachten Sie: Bewerbungsunterlagen, die direkt an die Philipps-Universität geschickt werden, können nicht bearbeitet werden! Achten Sie bitte darauf, dass Sie Ihre Bewerbung an die oben angegebene Adresse in Berlin senden! Es können nur Anträge bearbeitet werden, die vollständig und fristgerecht (Posteingang) eingegangen sind. Eine Nachreichung von Unterlagen nach Fristende ist grundsätzlich nicht möglich.

Die aktuell geltenden Bewerbungsfristen finden Sie auf unserer Webseite "Bewerbungsfristen".

2. Folgende Nachweise werden für die Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Masterstudiengang zwingend benötigt:

  • Der erste, grundständige Hochschulabschluss

    Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr erster, grundständiger Hochschulabschluss inhaltlich-thematisch zu dem hier angebotenen Masterstudiengang passt, wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung (siehe Kontaktangaben auf der jeweiligen Studiengangwebseite).

    Häufig liegt der erste, grundständige Hochschulabschluss innerhalb der Bewerbungsfrist noch nicht vor. Sie können sich in diesem Fall mit einem Transcript of Records und einer errechneten Durchschnittsnote auf Basis von mindestens 80% der für den Abschluss erforderlichen Leistungspunkte bewerben.

    Im Falle einer Zulassung erfolgt eine vorläufige Einschreibung. Die noch ausstehenden Leistungen für den grundständigen Hochschulabschluss müssen vor Beginn des ersten Fachsemesters des Masterstudienganges absolviert sein (Stichtag: 31.03. bei Beginn des Masterstudiums zum Sommersemester bzw. Stichtag: 30.09. bei Beginn des Masterstudiums zum Wintersemester). Bitte denken Sie in diesem Falle daran, dass Zeugnis nachzureichen. Die Nachreichfrist wird im Zulassungsbescheid bekannt gegeben.

    Hinweis an Marburger BA-Absolventen: Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Transcript of Records das angewandte Notensystem (Gesamtnotenberechnung) ausweist! Die Gesamtnotenberechnung ist auch in der jeweiligen Prüfungsordnung zu finden.

 

  • Das Transcript of Records

    Dieses Dokument dient als Beleg für die Inhalte Ihres Studiums.

 

  • Der Nachweis der studiengangspezifischen Kenntnisse und Fähigkeiten (wenn gefordert)
    Zumeist handelt es sich dabei um den Nachweis von Fremdsprachkenntnissen. Der Nachweis erfolgt in der Regel über das Zeugnis des Schulabschlusses oder eines Fremdsprachzertifikates. Weitere Informationen erhalten Sie über unsere Webseite "Sprachnachweise".

    Der Nachweis anderer studiengangspezifischer Kenntnisse und Fähigkeiten erfolgt über entsprechende Zertifikate.

 

  • Unterlagen für das Eignungsfeststellungsverfahren (wenn gefordert)

    Die einzureichenden Dokumente beziehen sich auf die Kriterien des Eignungsfeststellungsverfahrens (z.B. Lebenslauf, Motivationsschreiben, etc.). Bitte informieren Sie sich diesbezüglich über die Master-Übersichtsseite, bevor Sie mit Ihrer Online-Bewerbung beginnen. Dort können Sie den gewünschten Studiengang anklicken und nachlesen, welche Unterlagen Sie jeweils zur Bewerbung speziell für diesen Studiengang benötigen. Ggf. weitere Nachweise/sonstige Unterlagen bezeichnet Belege, von denen Sie meinen, dass diese Ihre persönliche Eignung für diesen Studiengang unterstreichen.

 

3. Wie geht es nach der Bewerbung weiter?

  • Die Bearbeitungszeit von uni-assist beträgt in der Regel bis zu 6 Wochen. Die aktuelle durchschnittliche Bearbeitungszeit können Sie hier abrufen: http://www.uni-assist.de/aktuelles.html
  • Wenn Sie die formalen Anforderungen an eine Bewerbung erfüllen, leitet uni-assist Ihre Daten an uns weiter. Uni-assist sendet Ihnen dann eine Bestätigung darüber.
  • Wenn Sie die formalen Anforderungen nicht erfüllen, werden Sie von uni-assist entsprechend informiert. Ihre Bewerbungsunterlagen können leider nicht zurückgeschickt werden. Sie müssen sich für den nächsten Termin mit neuen Unterlagen erneut bewerben.
  • Wenn Ihre Bewerbung an uns weitergeleitet werden konnte, prüft nun der zuständige Fachbereich, ob Ihre Bewerbung auch inhaltlich die Zulassungskriterien erfüllt.
  • Bei einer Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang müssen Sie das NC-Verfahren abwarten. Zulassungsbescheide für zulassungsbeschränkte Studiengänge werden voraussichtlich Mitte/Ende August für ein Wintersemester und Mitte/Ende Februar für ein Sommersemester versendet.
  • Wenn Sie von uns zugelassen werden, sich aber nicht einschreiben, müssen Sie sich im nächsten Semester wieder über uni-assist bewerben.


 Bei technischen Fragen zur Online-Bewerbung nutzen Sie bitte das Kontaktformular des uni-Assist-Bewerberportals (s. Link "bewerben für das erste Fachsemester im Master" unten auf dieser Seite).

Bei formalen Fragen rund um die Bewerbung wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Bewerbernummer (falls vorhanden) an die Masterkoordination unter master@uni-marburg.de.

Bei inhaltlichen bzw. fachlichen Fragen zum Studiengang wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung (die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie in der Kurzbeschreibung des jeweiligen Studiengangs auf der Master-Übersichtsseite).

 

 

ACHTUNG! Unbedingt beachten:

Für zulassungsfreie Masterstudiengänge (vgl. Übersicht Masterstudiengänge) beachten Sie bitte folgenden Bewerberleitfaden:

>>> Bewerbung für einen NC-freien Masterstudiengang

 

 

* Hinweise zum Datenschutz für die Online-Bewerbung um einen Studienplatz:
Die bei der Onlinebewerbung erhobenen Daten werden zur Durchführung des Auswahlverfahrens nach den Bestimmungen der Hessischen Immatrikulationsverordnung benötigt.
Die Verpflichtung zur Angabe der als unbedingt erforderlich gekennzeichneten Daten ergibt sich aus § 64 Abs. 4 HHG in Verbindung mit § 17 Abs. 1 Hessischen Immatrikulationsverordnung.
Die Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen des Hessischen Datenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung. Die Daten werden ausschließlich für das Online-Bewerbungsverfahren genutzt.
Soweit eine Zulassung zum Masterstudium erfolgen kann, werden die gespeicherten Daten zum Zwecke der Immatrikulation in das Studierendenverwaltungssystem übernommen.
Die Löschung aller Bewerber- und Bewerberinnendaten erfolgt unabhängig davon nach Ablauf eines Jahres. Daten von Bewerbern, die sich im Rahmen des Online-Bewerbungsverfahrens eingetragen haben, ohne jedoch bis Ablauf der Bewerbungsfrist den formalen Antrag bei der Universität eingereicht zu haben, werden unmittelbar nach Ablauf der Bewerbungsfrist gelöscht.