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FAQ - Nach dem Studium
Exmatrikulation
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Muss ich mich bei Beendigung meines Studiums exmatrikulieren?Muss ich mich bei Beendigung meines Studiums exmatrikulieren?
Möchten Sie die Universität Marburg verlassen, dann sollten Sie auf jeden Fall selbst die Exmatrikulation beantragen. Ansonsten werden Sie „von Amts wegen“ exmatrikuliert und erhalten keine Exmatrikulationsbescheinigung, die Sie ggf. anderen Universitäten, Ämtern oder später bei der Rentenkasse zur Anrechnung der Hochschulausbildung vorlegen müssen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wann exmatrikuliere ich mich?Wann exmatrikuliere ich mich?
Die Exmatrikulation ist auf Antrag jederzeit und mit sofortiger Wirkung möglich. Sie können eine Exmatrikulation aber auch schon während eines Semesters beantragen, die dann erst zum Ende des Semesters wirksam wird. So bleibt Ihnen der Studierendenstatus bis Ende des Semesters erhalten. Weitere Informationen zur Exmatrikulation und den zugehörigen Antrag, den Sie im Studierendensekretariat fristgerecht einreichen müssen, finden Sie hier: Infos zu Exmatrikulation Antrag auf Exmatrikulation
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Exmatrikulation oder Rücktritt? Was ist richtig?Exmatrikulation oder Rücktritt? Was ist richtig?
Sollten Sie sich noch vor Studienbeginn entscheiden, doch nicht in Marburg studieren zu wollen, so können Sie bis einen Monat nach Vorlesungsbeginn von der Einschreibung zurücktreten. Bei erfolgreicher Durchführung erhalten Sie Ihr Geld zurück und das Semester gilt als nicht studiert. Alle Infos hier: Antrag auf Rücktritt von der Einschreibung
Ausnahme: Exmatrikulation mit Rückerstattung des Semestertickets:
Nach § 11 Abs. 2 sind Studierende auf Antrag zu exmatrikulieren. Mit dem Antrag auf Exmatrikulation sind der Studienausweis und das Stammdatenblatt vorzulegen. Wenn der Studienausweis nicht vorliegt, lehnen wir die Exmatrikulation zum heutigen Tag ab. Stattdessen exmatrikulieren wir zum Ende des Semesters. Wenn die Frist für die Rückerstattung abgelaufen ist, können wir wieder zum heutigen Tage oder zum Ende des Semesters exmatrikulieren. Dann zählt aber das Semester.
Studienzeitbescheinigung (Rentenkasse)
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich habe vor längerer Zeit in Marburg studiert. Wo bekomme ich eine Studienzeitbescheinigung (z.B. für die Rentenkasse) her?Ich habe vor längerer Zeit in Marburg studiert. Wo bekomme ich eine Studienzeitbescheinigung (z.B. für die Rentenkasse) her?
Diese können Sie formlos schriftlich beantragen. Geben Sie folgende Daten im Antrag an:
Titel: Antrag auf Studienzeitbescheinigung
Inhalt: Vollständiger Name, ggf. Geburtsname
Geburtsdatum und Geburtsort
Zeit (grobe Jahreszahl / Semester)
Adresse, an die die Studienzeitbescheinigung geschickt werden soll (gerne auch Privatadresse)
Eigene Unterschrift
Den Antrag schicken Sie bitte an:
Philipps-Universität Marburg
Studierendensekretariat
35032 Marburg
Berufsorientierung
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Welche Möglichkeiten zur Berufsorientierung gibt es?Welche Möglichkeiten zur Berufsorientierung gibt es?
Informationen zur Berufsorientierung erhalten Sie im FAQ Bereich „Im Studium“. Oder informieren Sie sich bei der Studierendenberatung der Arbeitsagentur