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Häufig gestellte Fragen rund ums Studium an der Uni Marburg
Du suchst schon länger auf den Uni-Websites nach einer bestimmten Information? Bestimmt findest du die Antwort auf deine Frage in den hier gesammelten FAQs.
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Studienberatung und -orientierung
Wo finde ich Hilfe bei der Studienorientierung bzw. bei Fragen zur Studienwahl?
Die Zentrale Allgemeine Studienberatung hat ein umfangreiches Beratungs- und Serviceangebot, dass dir weiterhelfen kann, wenn du z.B. folgende Fragen hast:
- Was kann ich (in Marburg) studieren?
- Wie finde ich heraus, welcher Studiengang für mich der richtige ist?
- Wie kann ich mich zwischen mehreren Studiengängen entscheiden?
- Wie ist mein beabsichtigtes Studium aufgebaut? Was kommt da inhaltlich auf mich zu?
- Welche Schwerpunkte kann ich wählen? Welche Prüfungsformen gibt es?
- Wie bewerbe ich mich für das Studium?
- Wie sind die Auswahlverfahren und wie sehen meine Chancen aus?
- und und und…
Bewerbung
Welche Fächer kann man in Marburg studieren?
Eine Übersicht über Studienfächer, Fristen und NCs in Marburg findest du in unserem Studienangebot.
Wie kann ich mich bewerben?
Zur Bewerbung gelangst du über unseren Bewerbungsleitfaden oder über die jeweilige Studiengangseite.
Wie sind die Bewerbungsfristen?
Bewerbungsfristen findest du entweder über die jeweilige Studiengangseite oder auf unserer Übersichtsseite zu Bewerbungsfristen. Bitte informiere dich darüber, ob deine Bewerbungsunterlagen per Post oder rein digital eingereicht werden müssen. Diese Informationen erhältst du im Bewerbungsprozess.
Was ist der Unterschied zwischen Bewerbung und Einschreibung?
Bei NC-freien Fächern überspringst du den Part der Bewerbung, denn alle, die die auf der Studiengangseite genannten Zulassungsvoraussetzungen für ein Studienfach erfüllen, form- und fristgerecht einen Antrag auf Immatrikulation stellen sowie die entsprechenden Unterlagen einreichen, werden direkt für das Studienfach eingeschrieben. Es muss also keine Zulassung abgewartet werden, denn man entscheidet selbst, ob man sich einschreiben möchte oder nicht. Mehr Infos zum Thema Zulassungsbeschränkung findest du auf unserer Info-Seite "Mit oder ohne NC?".
Welche Bewerbungsunterlagen/Unterlagen für die Einschreibung benötige ich?
Informationen zu den je nach Studiengang benötigten Unterlagen findest du auf der jeweiligen Infoseite deines Studiengangs und beim Bewerbungsprozess im Portal "Marvin".
Was ist ein Härtefallantrag und wie kann ich ihn beantragen?
In NC-Studiengängen sind 5% der Studienplätze für Fälle außergewöhnlicher Härte vorgesehen. Diese werden auf Antrag an Bewerber*innen vergeben, für die die Nichtzulassung in dem gewünschten Studiengang eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde. Eine außergewöhnliche Härte liegt z.B. vor, wenn besondere soziale, gesundheitliche oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern. Mehr Infos findest du in unseren Informationen zum Härtefallantrag.
Kann ich mich für mehrere Studiengänge im Portal Marvin bewerben?
Du kannst dich in Marvin für bis zu drei zulassungsbeschränkte Studiengänge bewerben oder direkt in einen freien Studiengang einschreiben.
Wie verfolge ich den Stand meiner Bewerbung, die ich im Portal Marvin angelegt habe?
Du erhältst von uns keine Eingangsbestätigung deiner Bewerbungsunterlagen. Mit deinem Bewerber-Account kannst du allerdings im Marvin-Portal den aktuellen Bearbeitungsstand deiner Bewerbung nachverfolgen. Du kannst zudem den Stand des aktuellen Zulassungsverfahrens einsehen.
Was bedeuten die Status-Angaben bei "Marvin"?
In Marvin wird der Bearbeitungsstatus und Zulassungsstatus deiner Bewerbung nach Phase entsprechend benannt. Nicht jede Bezeichnung ist dabei selbsterklärend. Eine genaue Erläuterung gibt es auf unserer Seite "Status-Angaben bei Marvin".
Kann ich mich in Marburg auch ohne Abitur oder mit Fachhochschulreife bewerben?
Nähere Informationen zur Bewerbung ohne allgemeine Hochschulreife findest du auf unserer Info-Seite "(Was) Kann ich mit meinem Abschluss studieren?".
Kann ich mich auch schon für einen Master bewerben, wenn mein Bachelor-Zeugnis noch nicht vorliegt?
Falls du dich ohne ein Bachelor-Zeugnis für einen Master bewerben willst, reiche anstatt des Bachelorzeugnisses ein von deinem Prüfungsamt ausgestelltes offizielles Transcript of Records ein. Dieses Transcript of Records muss mind. 144 Leistungspunkte (bei 6-semestriegen Bachelor) bzw. 210 Leistungspunkte (bei 8-semestrigen Bachelor) ausweisen. Das Bachelorzeugnis muss jedoch nachgereicht werden. Außerdem darf keine Leistung des Bachelors nach dem 30.9. bei Bewerbung für ein Wintersemester / bzw. nach dem 31.03. für ein Sommersemester abgelegt werden. Die Benotung der Prüfungsleistung kann nach diesen Stichtagen erfolgen. Achte darauf, dass die Leistungen in dem jeweils zugehörigen Semester verbucht werden.
Was bedeuten die Status-Angaben bei "hochschulstart.de"?
Im Bewerbungsportal von hochschulstart.de wird der Bearbeitungsstatus und Zulassungsstatus deiner Bewerbung nach Phase entsprechend benannt. Nicht jede Bezeichnung ist dabei selbst erklärend. Eine genaue Erläuterung gibt es auf hochschulstart.de im Bereich "Bewerbungsstatus".
Ausländische Bewerber*innen
Wie kann ich mich aus dem Ausland bewerben?
Informationen für Bewerber*innen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung findest du auf unserer Webseite für internationale Bewerber*innen.
Wird mein Zeugnis in Deutschland anerkannt?
Informationen zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse findest du über anabin.
Welche Studiengänge sind komplett auf Englisch?
Welche Studiengänge Englisch als Unterrichtssprache haben, erfährst du auf der jeweiligen Studiengangseite. Klicke bei dem jeweiligen Studiengang "Auf einen Blick" an – dort kannst du die Unterrichtssprache einsehen. Oder filtere bei der Suche nach Studiengängen in unserem Studienangebot einfach nach "Englisch".
Gibt es DSH-Deutschkurse an der Uni?
Deutschkurse zum Erwerb der DSH werden am Studienkolleg Mittelhessen angeboten.
Was ist die DSH?
Informationen zur Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) findest du auf der Seite des Studienkolleg Mittelhessen und auf unserer Webseite "Wie gut muss ich Deutsch können?".
Sprachkenntnisse
Welche Sprachkenntnisse brauche ich für meinen Studiengang und wie weise ich diese nach?
Welche Fremdsprachkenntnisse für einen Studiengang notwendig sind, kannst du beim jeweiligen Studiengang unter "Zulassungsbedingungen" nachlesen. Genaue Informationen zu den Sprachnachweisen findest du auf unserer Info-Seite "Sprachnachweise".
Sprachkurse
Wo und wie kann ich mich für einen Sprachkurs anmelden?
Die Angebote des Sprachenzentrums und Informationen zur Anmeldung findest du beim Sprachenzentrum der Uni Marburg. Sprachkurse zur Vorbereitung auf ein Studium in Deutschland (DSH) findest du beim Studienkolleg Mittelhessen.
Numerus Clausus/EFV
Gibt es für meinen Studiengang einen Numerus Clausus (NC)?
Über unser Studienangebot gelangst du zu deinem jeweiligen Studiengang und kannst dort den Zulassungsmodus (NC, frei, Eignungsfeststellungsverfahren) nachlesen.
Was ist der Unterschied zwischen freien und NC-Fächern?
Auf NC-Fächer musst du dich an der Uni Marburg bewerben. Erst nach Ablauf der Frist kann eine Rangliste erstellt werden, aus der sich anhand des Notendurchschnitts der Hochschulzugangsberechtigung und/oder der Wartezeit der jeweiligen Bewerber*innen ergibt, wem ein Studienplatz angeboten werden kann. Wenn die Anzahl der Bewerber*innen das Studienplatzangebot übersteigt, kann nicht jede*r Bewerber*in genommen werden. Bei einer bestimmten vorher nicht festgesetzten NC-Grenze müssen Bewerber*innen ggf. abgelehnt werden. Alle, die eine Zulassung für ein NC-Fach erhalten, bekommen das Angebot, sich für das Studienfach einzuschreiben. Mehr Infos zum Thema Zulassungsbeschränkung findest du auf unserer Info-Seite "Mit oder ohne NC?".
Wie ist der NC für mein Fach?
Die NC-Auswahlgrenzen werden von der Philipps-Universität Marburg nicht im Voraus festgesetzt, sondern ergeben sich zu jedem Semester neu aus der Zahl der zu vergebenden Studienplätze sowie den Durchschnittsnoten und Wartesemestern der Bewerber*innen. Es können also nur Auswahlgrenzen vergangener Semester angegeben werden. Weitere Infos zu Vergabeverfahren findest du auf unserer Webseite "Vergabeverfahren".
Was ist ein Eignungsfeststellungsverfahren (EFV)?
Zusätzlich zu Formalkriterien soll mithilfe von besonderen Zulassungskriterien die studiengangbezogene bzw. persönlich fachbezogene Eignung der Bewerber*innen geprüft werden. Häufig handelt es sich hierbei um eine Mindestanzahl von Leistungspunkten in bestimmten Bereichen (z.B. Methodenkenntnisse) oder die Nachweise über Praxis- und/oder Auslandserfahrungen sowie das Durchführen eines Interviews. Auf jedes Eignungskriterium werden Eignungspunkte vergeben. Ab einer gewissen Punktzahl erhalten die Bewerber*innen eine Zulassung. Das Eignungsfeststellungsverfahren ist von Studiengang zu Studiengang unterschiedlich und in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung verankert. Diese findest du in den Studien- und Prüfungsordnungen oder auf der entsprechenden Studiengangseite.
Zulassung
Wann bekomme ich den Zulassungsbescheid?
Die Zulassungsbescheide werden in unterschiedlichen Zeiträumen versendet. Je nach Bewerbungsverfahren auch ganz individuell. Den aktuellen Stand über das Zulassungs- und Auswahlverfahren kannst du auf unserer Seite "Vergabeverfahren" einsehen.
Nehme ich noch am Vergabeverfahren für andere Bewerbungen teil, wenn ich bereits eine Zulassung angenommen habe?
Solltest du dich in Marburg für mehr als ein Fach beworben haben, kannst du – unabhängig davon, ob du schon ein Zulassungsangebot angenommen hast – noch weitere Zulassungsangebote erhalten und dich ggf. umschreiben. Die Vergabeverfahren werden unabhängig voneinander durchgeführt und die Annahme eines Platzes in einem Fach führt nicht zum Ausschluss in einem anderen.
Ausnahme: DoSV-Studiengänge.
Hat man sich dort mehrfach beworben, scheidet man bei der Annahme einer Zulassung automatisch bei den weiteren Studiengängen im DoSV-Verfahren aus.Ich wurde für ein Studienfach zugelassen, möchte nun aber doch vorerst ein FSJ/Praktikum machen. Kann man mir den Platz reservieren?
Möchtest du den Studienbeginn aufgrund eines staatlich anerkannten Freiwilligendienstes verschieben, musst du bei der neuen Bewerbung eine Kopie des früheren Zulassungsbescheids und eine Bescheinigung über den Dienst einreichen. Das Geltendmachen dieses Anspruchs ist nur bis zum zweiten Vergabeverfahren nach Beendigung des Dienstes möglich.
Kann jemand anderes meine Unterlagen für mich einreichen?
Sollten für einzureichende Unterlagen Unterschriften notwendig werden, kannst du auch jemandem vorab eine schriftliche Vollmacht ausstellen. Die bevollmächtigte Person kann dann die benötigten Unterschriften an deiner Stelle leisten.
Ablehnung
Wann kommt der Ablehnungsbescheid?
Die Ablehnungsbescheide werden in der Regel einige Wochen nach Ende des Vergabeverfahrens auf digitalem oder postalischem Wege verschickt.
Was bedeutet ein Ablehnungsbescheid für mich?
Solltest du in den ersten Vergabeverfahren keinen Platz angeboten bekommen, erhältst du einen Ablehnungsbescheid. Wenn jedoch nicht alle zugelassenen Kandidat*innen ihren Studienplatz annehmen, werden die übrigen Plätze an diejenigen Bewerber*innen vergeben, die bisher nicht berücksichtigt werden konnten (die also einen Ablehnungsbescheid erhalten haben). Falls es zu einem Nachrückverfahren kommt, nehmen alle übrigen Bewerber*innen automatisch daran teil. Solltest du auch im letzten Nachrückverfahren keinen Studienplatz bekommen haben, erhältst du keinen weiteren Ablehnungsbescheid.
Losverfahren
Wie funktioniert ein Losverfahren?
Wenn nach allen Nachrückverfahren noch Studienplätze frei bleiben sollten, wird ggf. ein Losverfahren durchgeführt.
Wie kann ich am Losverfahren teilnehmen?
Alle Informationen zum Losverfahren und den Link zum Online-Formular findest du auf unserer Webseite "Restvergabeverfahren". Für die Masterstudiengänge läuft das Losverfahren über uni-assist e.V.
Sollte ein Losverfahren in einem Masterstudiengang durchgeführt werden, findest du die entsprechenden Informationen auf der jeweiligen Studiengangseite.
Studienplatztausch
Wie funktioniert ein Studienplatztausch?
Alle Informationen zum Studienplatztausch findest du im Antrag auf Studienplatztausch.
Immatrikulation
Wie funktioniert die Immatrikulation?
In deinem Zulassungsbescheid bzw. Immatrikulationsantrag sind alle einzureichenden Dokumente und Fristen für die Immatrikulation aufgelistet. Bevor du die Immatrikulation in Marvin beantragst, wird dir dort die Frist zur Immatrikulation angezeigt. Ein persönliches Erscheinen für die Immatrikulation ist nur in besonderen Ausnahmefällen erforderlich.
Ich möchte die Immatrikulation rückgängig machen, wie geht das?
Wenn du die Immatrikulation rückgängig machen willst, musst du bis spätestens einen Monat nach Vorlesungsbeginn den Rücktritt von der Einschreibung über das Studienportal "Marvin" beantragen.
Einführungswoche
Gibt es eine Einführungswoche und wie läuft diese ab?
Ja, es gibt eine Studieneinführungswoche. Bei uns wird sie auch "OE" (Orientierungseinheit) genannt. Angebote und das Programm dazu findest du auf unserer Seite "Start ins Studium".
Students-Account
Was ist der Students-Account und ab wann ist er für mich verfügbar?
Nach der Immatrikulation wird der Bewerber-Account in Marvin zu einem Students-Account umgewandelt. Diesen kannst du nach der Immatrikulation selbst freischalten. Genaue Infos gibt es auf der Webseite "Zentrales Benutzerkonto für Studierende (Students-Account)" des Hochschulrechenzentrums.
Wie schalte ich meinen Account frei?
Alle Informationen zum Students-Account und der Freischaltung findest du auf unserer Webseite "Zentrales Benutzerkonto für Studierende". Neue Accounts stehen Bewerber*innen in der Regel einige Werktage nach Immatrikulation bereit. Falls es Probleme geben sollte, wende dich bitte an das Hochschulrechenzentrum (HRZ).
Marvin
An wen kann ich mich bei allgemeinen Fragen zu Marvin wenden?
Bei Problemen mit dem Account/Marvin-Portal wende dich bitte per E-Mail an: marvin@uni-marburg.de. Schaue vorher auch unbedingt in den FAQs zu Marvin vorbei.
Was bedeuten die Status-Angaben bei Marvin?
In Marvin wird der Bearbeitungsstatus und Zulassungsstatus deiner Bewerbung nach Phase entsprechend benannt. Nicht jede Bezeichnung ist dabei selbst erklärend. Eine genaue Erläuterung gibt es auf unserer Seite "Status-Angaben bei Marvin".
Bei weiteren Fragen zu Marvin
Weitere häufig gestellte Fragen zu Marvin und zur Nutzung des Marvin-Portals findest du auf unserer Marvin-FAQ-Seite.
Änderung von Vorname und/oder Geschlechtseintrag
Wie ändere ich meinen Namen bzw. mein Geschlecht in Marvin?
Dein Vorname stimmt (noch) nicht mit deinem amtlichen Dokumenten überein? Wir möchten, dass du an der Philipps-Universität korrekt angesprochen wirst und erarbeiten derzeit Verfahren, die eine Vornamensänderung und eine Angleichung des Geschlechtseintrags möglichst niedrigschwellig und ohne erfolgte Änderung deiner amtlichen Dokumente umsetzbar machen. Dieser Prozess ist noch längst nicht abgeschlossen und auf dieser Seite findest du Hinweise zum aktuellen Umsetzungsstand sowie die gegenwärtig zur Verfügung stehenden Optionen.
Vornamensänderung für Studierende
Trans*, Inter* und nicht-binäre Personen können im Studierendensekretariat der Philipps-Universität den Eintrag ihres Vornamens auch ohne gerichtlich vollzogene Personenstandsänderung ändern lassen. Dokumente etc., die über die Studierendenverwaltung administriert werden, werden dann entsprechend umgestellt. Für die Erfassung des Geschlechtseintrages stehen derzeit 3 Einträge zur Verfügung (divers, weiblich, männlich). Dafür ist die Vorlage des dgti* Ergänzungsausweises nötig. Auch bei der Einschreibung kann der dgti* Ergänzungsausweis genutzt werden. Die Einschreibung bzw. Vornamensänderung ist grundsätzlich auch in einem separaten Raum möglich. Das Studierendensekretariat bittet aus organisatorischen Gründen allerdings darum, in diesem Fall vorher einen Termin zu vereinbaren. Zur Änderung der Mail-Adresse beim HRZ ist ein gesondertes Verfahren nötig, für das verschiedene Optionen zur Verfügung stehen. Hier geben die FAQs des HRZ einen Überblick. Eine Änderung von Zeugnissen ist derzeit nur nach erfolgter gerichtlicher Personenstandsänderung möglich.
Gasthörer-/Seniorenstudium
Ich würde gerne als Gasthörer*in an Kursen an der Uni teilnehmen, wie geht das?
Informationen für Gasthörer*innen und das Senioren-Studium findest du bei unserer Beratungsstelle für das Gast- und Seniorenstudium.
Wohnungssuche
Wo bekomme ich Tipps für die Wohnungssuche, Studienfinanzierung etc.?
Informationen zu Wohnungssuche, Studienfinanzierung, Freizeitgestaltung und vielem mehr findest du auf unserer Webseite "Campus und Leben". Für ausländische Studierende bietet das International Office auch detailliertere Informationen.
Rückmeldung und Semesterbeitrag
Wie sind die Fristen für die Rückmeldung? – Wie hoch ist der Semesterbeitrag dieses Semester?
Alle Informationen zur Rückmeldung und zum Semesterbeitrag findest du auf unseren Seiten "Rückmeldung" und "Semesterbeitrag".
Wie erfahre ich, dass mein Geld auch angekommen ist?
Ob der Semesterbeitrag in der richtigen Höhe und rechtzeitig innerhalb der Frist eingegangen ist kannst du überprüfen, indem du dich mit deinem Students-Account bei Marvin einloggen, den Punkt Mein Studium – Studienservice aufrufst und im Punkt Zahlungen den Eingang des Geldes überprüfst.
Ist der Beitrag zu spät oder nicht in der richtigen Höhe eingegangen, überweise die Differenz bzw. zusätzlich die Säumnisgebühr nachträglich innerhalb der vorgegebenen Fristen.
Sollte trotz Überweisung kein Geld verbucht worden sein, überprüfe, ob der Verwendungszweck (deine Matrikelnummer) korrekt angegeben wurde. Sende im Zweifel einen Beleg der Überweisung mit den Angaben zu Überweisungsdatum, Kontodaten, Verwendungszweck und Höhe des Betrags an das Studierendensekretariat und bitte um die Überprüfung.
Umzug/Adresse/Namensänderung
Ich bin umgezogen – wie teile ich der Uni meine neue Adresse mit?
Du solltest deine neue Adresse unverzüglich und selbstständig im Marvin Portal aktualisieren. Melde dich dafür mit deinem Students-Account bei Marvin an und ändere deine Adresse unter Mein Studium – Studienservice.
Es ist wichtig, dass immer eine aktuelle Adresse im System hinterlegt ist, da sonst Unterlagen (wie z.B. Semesterunterlagen, Semesterticket) nicht zugestellt werden können. Achte darauf, das grüne Häkchen bei der richtigen Adresse zu setzen, falls du mehrere Adressen angegeben hast.
Mein Name hat sich geändert, an wen muss ich mich wenden?
Bei der Änderung deines Vornamens ohne gerichtlich erfolgte Personenstandsänderung kannst du diesen im Studierendensekretariat nach Vorlage des dgti* Ergänzungsausweises ändern lassen. Danach erhältst du einen neuen Semesterausweis und ein neues Stammdatenblatt. Dein neuer Vorname ist dann in Marvin hinterlegt.
Lege bei Änderung deines Namens (Vor- und/oder Nachname) nach gerichtlich erfolgter Personenstandsänderung oder Heirat dem Studierendensekretariat deine ggfs. neue Geburtsurkunde und/oder Heiratsurkunde für die Namensänderung vor. Danach erhältst du einen neuen Semesterausweis und ein neues Stammdatenblatt. Dein neuer (Vor-) Name ist dann in Marvin hinterlegt.
Studieninhaltliche- und Prüfungsfragen
An wen kann ich mich bei Fragen zu Studieninhalten und Prüfungsangelegenheiten wenden?
Bei allgemeinen Fragen wende dich am besten an die Zentrale Allgemeine Studienberatung (ZAS).
Bei studiengangspezifischen Fragen wende dich bitte an die jeweilige Fachstudienberatung bzw. an das jeweilige Prüfungsbüro deines Fachbereichs.
Bei Fragen rund um Auslandsaufenthalte und Erasmus bist du bei den Erasmus-Fachbereichsbeauftragten an der richtigen Stelle.
Wo erhalte ich eine Leistungsübersicht/ein Transcript of Records?
Ein Transcript of Records kannst du dir über die Selbstbedienfunktion in Marvin selbst herunterladen. Im Bereich Leistungen findest du ganz unten – unter der Auflistung der Leistungen im Abschnitt Bescheinigungen – die Möglichkeit, das Transcripts of Record und vollständige Leistungsnachweise als PDF-Dokument herunterzuladen. Bist du Lehramtsstudent*in, wende dich bitte an das Zentrum für Lehrkräftebildung.
Semesterticket und Bescheinigungen
Welche Semesterunterlagen und Bescheinigungen gibt es? Wo finde ich diese bzw. wann werden mir diese zugestellt?
Nach der Rückmeldung erhältst du per Post dein Stammdatenblatt und deinen Semesterausweis. Sonstige Bescheinigungen (Immatrikulationsbescheinigung, BAföG Bescheinigung etc.) kannst du selbständig im Marvin-Portal unter Mein Studium – Studienservice herunterladen und ausdrucken. Sollte es vorkommen, dass Behörden wie z.B. die Kindergeldkasse deine Studienbescheinigung nicht akzeptieren – zumeist, weil sie in Marvin kurz vor dem Semesterwechsel noch nicht aktualisiert wurde – wende dich bitte an das Studierendensekretariat.
Ich habe meinen Semesterausweis verloren. Wie bekomme ich einen neuen?
Wenn du deinen Semesterausweis verloren hast, fülle für das Studierendensekretariat einen Antrag auf Erstellung einer Zweitschrift aus und lege einen Beleg von der gezahlten Bearbeitungsgebühr (30 €) bei.
Beurlaubung
Wie und aus welchen Gründen kann ich mich beurlauben lassen?
Informationen und einen Antrag für eine Beurlaubung findest du auf unserer Info-Webseite "Beurlaubung".
Durch eine Beurlaubung können gegebenenfalls prüfungsrechtliche Belange berührt sein. Dies gilt vor allem für Fristen in eingeleiteten Prüfungsverfahren. Setze dich in diesem Falle unbedingt mit deinem Prüfungsbüro in Verbindung. Die Beurlaubung alleine führt nicht zum Rücktritt von einer Prüfung. Im Semester erbrachte Prüfungsteile werden durch eine spätere Beurlaubung in diesem Semester nicht automatisch ungültig. Hier gelten die speziellen Regelungen des Prüfungsrechts / der Prüfungsordnung. Für die Staatsexamensstudiengänge und Fachbereiche ohne Prüfungsbüro (-ausschuss) wende dich bitte an das jeweilige Dekanat.
Auslandssemester/-praktikum
Ich möchte gerne ein Auslandssemester/-praktikum machen, wie stelle ich das an?
Umfangreiche Informationen und Ansprechpersonen zu Auslandsaufenthalten findest du beim International Office.
Krankheit/Versicherungsschutz
Ich bin krank, muss ich das irgendwo melden?
Wenn du wegen Krankheit nicht zu einer Prüfung antreten kannst, musst du schnellstmöglich die folgenden Schritte vornehmen:
-
Beachten die Regelungen deines Fachbereichs bzw. deiner Prüfungsordnung.
-
Gebe deinen Dozierenden Bescheid (z.B. per Mail).
-
Lege dem Prüfungsbüro deines Fachbereichs ein ärztliches Attest vor (damit ein "anerkannter Rücktritt" eingetragen werden kann, also kein Fehlversuch).
-
Melde dich ggf. zum nächsten Prüfungstermin an.
-
Ich habe mich im Rahmen meines Studiums verletzt - bin ich versichert?
Informationen zur gesetzlichen Unfallversicherung und zur Freizeitunfallversicherung findest du auf der Webseite des Studierendenwerks unter "Versicherungen".
Fachwechsel
Wie kann ich an der Uni Marburg das Fach wechseln?
Informationen zum Studienfachwechsel (auch: "Umschreibung") findest du auf unserer Webseite "Studienfachwechsel".
Gibt es Besonderheiten beim Wechsel zum oder innerhalb vom Kombinationsbachelor?
Der Wechsel vom (Mono-)Bachelor in den Kombinationsbachelor oder der Wechsel des Haupt- oder Nebenfaches im Kombinationsbachelor nennt sich ebenfalls "Umschreibung" und funktioniert genauso wie der Studienfachwechsel. Du kannst dich dazu auf unserer Webseite "Studienfachwechsel" informieren.
Tipp: Weitere FAQ speziell zum Kombi-Bachelor gibt es weiter unter beim Punkt "Kombinationsbachelor".
Ortswechsel
Wie kann ich an die Uni Marburg wechseln? Wie lasse ich mir die Leistungen anrechnen?
Wenn du an die Uni Marburg wechseln und dich somit für ein höheres Fachsemester bewerben möchtest, findest du alle Informationen auf unserer Seite "Studienfachwechsel". Hier findest du ebenfalls Informationen zur Anrechnung von Studienleistungen.
Wenn du dich für ein höheres Fachsemester in einem Masterstudiengang bewerben möchtest, findest du alle Informationen auf unserer Webseite "Für einen Masterstudiengang bewerben".
Möchtest du Marburg verlassen, erfrage die Wechselmodalitäten bei der Hochschule, an die du wechseln möchtest.
Doppelstudium/Zweiteinschreibung in Marburg
Ich möchte gerne in Marburg zwei Studiengänge gleichzeitig studieren – geht das?
Informationen zum sogenannten Doppelstudium bzw. parallelen Einschreibung findest du auf unserer Webseite "Doppelstudium / Parallele Einschreibung".
Parallelstudium an zwei Orten
Ich möchte gerne an der Uni Marburg und an einer Hochschule in einer anderen Stadt gleichzeitig eingeschrieben sein – geht das?
Grundsätzlich ist das möglich. Wende dich für die Prüfung der Voraussetzungen an unser Studierendensekretariat. Es ist nicht möglich, in gleichnamigen Studiengängen an zwei Universitäten zeitgleich immatrikuliert zu sein.
Berufsorientierung/Career Service
Wo erhalte ich Beratung zu Berufsauswahl, Praktika, Stellensuche, Bewerbung?
Der Career Service der Zentralen Allgemeinen Studienberatung bietet Beratung und Unterstützung zum Thema Berufswahl, Praktika, Stellensuche, Bewerbung und vielem mehr.
Gibt es Workshops zur Bewerbung und Aneignung von Schlüsselqualifikationen?
Ja, an verschiedenen Stellen und Instituten der Uni Marburg kannst du überfachliche Veranstaltungen besuchen und so neben oder in deinem Studium Schlüsselqualifikationen erwerben.
Gibt es Veranstaltungen zur Berufsplanung und Bewerbung?
Ja, der Career Service der Zentralen Allgemeinen Studienberatung bietet in jedem Semester Workshops, Informationsveranstaltungen und Qualifikationsprogramme zur Studien- und Berufsplanung an.
Der Career Service organisiert außerdem regelmäßig Vortragsreihen zu verschiedenen Berufsfeldern. Hier besteht die Möglichkeit, berufliche Kontakte zu knüpfen.
Alle Fragen rund um das Thema Berufsorientierung und das Veranstaltungsangebot kannst du auch gerne in der persönlichen Beratung thematisieren.
Beratung und Service
Ich habe Probleme im Studium. Wo kann ich die geeignete Beratungsstelle finden?
Die wichtigsten Beratungsstellen der Philipps-Universität findest du auf unserer Webseite "Beratung & Service".
Wohin kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit der Philipps-Universität habe oder Kritik oder Verbesserungsvorschläge an Studium und Lehre mitteilen möchte?
Möchtest du Rückmeldung zu Inhalt und Aufbau deines Studiengangs geben oder hast Anliegen, die deinen Fachbereich betreffen, wende dich gerne an das Referat "Qualitätssicherung in Studiengängen" (QSS). Dein Feedback ist entscheidend, um die studentische Perspektive für die Weiterentwicklung deines Studiengangs mit einzubringen.
Für Beschwerden oder Feedback zur Universität kontaktiere gerne unsere Beschwerdestelle.
Antidiskriminierungsstelle
Ich habe an der Uni Diskriminierung erlebt. An wen kann ich mich wenden?
Die Stabstelle Antidiskriminierung und Diversität bietet zeitnahe, vertrauliche und unabhängige Beratung, die sich an deinen Bedürfnissen orientiert.
Änderung von Vorname und/oder Geschlechtseintrag
Wie ändere ich meinen Namen bzw. mein Geschlecht in Marvin?
Dein Vorname stimmt (noch) nicht mit deinem amtlichen Dokumenten überein? Wir möchten, dass du an der Philipps-Universität korrekt angesprochen wirst und erarbeiten derzeit Verfahren, die eine Vornamensänderung und eine Angleichung des Geschlechtseintrags möglichst niedrigschwellig und ohne erfolgte Änderung deiner amtlichen Dokumente umsetzbar machen. Dieser Prozess ist noch längst nicht abgeschlossen und auf dieser Seite findest du Hinweise zum aktuellen Umsetzungsstand sowie die gegenwärtig zur Verfügung stehenden Optionen.
Vornamensänderung für Studierende
Trans*, Inter* und nicht-binäre Personen können im Studierendensekretariat der Philipps-Universität den Eintrag ihres Vornamens auch ohne gerichtlich vollzogene Personenstandsänderung ändern lassen. Dokumente etc., die über die Studierendenverwaltung administriert werden, werden dann entsprechend umgestellt. Für die Erfassung des Geschlechtseintrages stehen derzeit 3 Einträge zur Verfügung (divers, weiblich, männlich). Dafür ist die Vorlage des dgti* Ergänzungsausweises nötig. Auch bei der Einschreibung kann der dgti* Ergänzungsausweis genutzt werden. Die Einschreibung bzw. Vornamensänderung ist grundsätzlich auch in einem separaten Raum möglich. Das Studierendensekretariat bittet aus organisatorischen Gründen allerdings darum, in diesem Fall vorher einen Termin zu vereinbaren. Zur Änderung der Mail-Adresse beim HRZ ist ein gesondertes Verfahren nötig, für das verschiedene Optionen zur Verfügung stehen. Hier geben die FAQs des HRZ einen Überblick. Eine Änderung von Zeugnissen ist derzeit nur nach erfolgter gerichtlicher Personenstandsänderung möglich.
Marvin
An wen kann ich mich bei allgemeinen Fragen zu Marvin wenden?
Bei Problemen mit dem Account/Marvin Portal wende dich per E-Mail an: marvin@uni-marburg.de. Schaue vorher auch unbedingt in den FAQs zu Marvin vorbei.
Was bedeuten die Status-Angaben bei Marvin?
In MARVIN wird der Bearbeitungsstatus und Zulassungsstatus deiner Bewerbung nach Phase entsprechend benannt. Nicht jede Bezeichnung ist dabei selbst erklärend. Eine genaue Erläuterung gibt es auf unserer Seite "Status-Angaben bei Marvin".
Bei weiteren Fragen zu Marvin
Weitere häufig gestellte Fragen zu Marvin und zur Nutzung des Marvin-Portals findest du auf unserer Marvin-FAQ-Seite.
MarSkills
Wer kann mir bei Fragen zu MarSkills weiterhelfen?
Bei Fragen zu MarSkills wende dich an das MarSkills Center.
Kombinationsbachelor
Kann ich das Nebenfach wechseln, falls es mir nicht mehr gefällt? Wie sind die Fristen dafür?
Ja man kann das Haupt-/Nebenfach wechseln – dies funktioniert wie ein ganz normaler Fachwechsel. Alle Infos und Fristen findest du auf unserer Seite "Fachwechsel".
Kann ich von einem 8-semestrigen Studium mit zwei Nebenfächern zu einem 6-semestrigen Studium mit einem Nebenfach wechseln – oder umgekehrt?
Ja, das ist möglich. Orientiere dich hierzu am ganz regulären Prozedere für einen Fachwechsel.
Ist es möglich, dass ich mit dem Hauptfach zum Sommersemester beginne und das Nebenfach dann anschließend im Wintersemester?
Nein, du kannst nur mit einer vollständigen Kombination im Kombinationsbachelor starten – d.h. ein Hauptfach und ein (oder zwei) Nebenfächer. Bei Fragen zu einem alternativen Studieneinstieg melde dich am besten bei der Zentralen Allgemeinen Studienberatung (ZAS) für ein Beratungsgespräch.
Ich habe vorher etwas Anderes studiert und möchte mir ECTS anrechnen lassen. An wen wende ich mich?
Für die Anerkennung einzelner ECTS, Kurse oder Module wende dich an die Studienfachberatung der jeweiligen Studienfächer. Hast du genug Leistungspunkte für ein höheres Fachsemester, findest du alle Infos zum weiteren Ablauf auf unserer Seite "Informationen zum Fachwechsel oder zur Bewerbung für ein höheres Fachsemester in einem grundständigen Studiengang".
Mein bisheriges Studium setze ich im Nebenfach fort – allerdings muss ich es wieder im 1. Semester beginnen. Die ECTS konnte ich anrechnen lassen. Heißt das, ich muss für die nächsten zwei Semester keine NF-Module mehr belegen?
Um abzuklären, welche Module du belegen musst und wie sich dein Stundenplan in den nächsten Semestern gestaltet, wende dich an die Studienfachberatung deines neuen Studienfachs.
Wie verteilt sich der Studienverlauf von Haupt- und Nebenfachmodulen jeweils bei 6 oder bei 8 Semestern?
Hier lohnt sich ein Blick in die Studien- und Prüfungsordnung und den Studienverlaufsplan. Außerdem kannst du mit den Studienfachberatungen der Fächer die individuelle Gestaltung des Stundenplans besprechen und entscheiden, welche Kurse und Module zu welchem Zeitpunkt am sinnvollsten sind. In der Regel belegst du nicht jedes Semester eine gleichmäßige Anzahl an Kursen aus dem jeweiligen Haupt- bzw. Nebenfach. Du kannst flexibel entscheiden, welche Schwerpunkte du in welchem Semester legst oder orientierst dich am Kursangebot des jeweiligen Semesters.
Wie lange kann man den Stundenplan noch verändern?
Dies ist je nach Fachbereich sehr unterschiedlich. Hier lohnt es sich, auf den Webseiten des Fachbereichs nachzusehen oder Kontakt mit den Dozierenden oder Studienfachberatungen aufzunehmen. Der Wechsel eines Haupt- oder Nebenfachs im laufenden Semester ist jedoch nicht möglich.
Inwiefern kann ein Nebenfach NACH dem Hauptfach studiert werden?
Du kannst deinen Stundenplan und Studienverlauf flexibel gestalten. Module des Nebenfachs können auch zu einem späteren Zeitpunkt verstärkt belegt werden. Oft bauen Module aber aufeinander auf oder werden im 2-semestrigen Turnus angeboten. Dies solltest du bei der langfristigen Planung im Hinterkopf haben. Am besten lässt du dich innerhalb der Orientierungswoche zur Studienverlaufsplanung beraten oder nimmst Kontakt mit der Studienfachberatung auf, wenn Sie konkrete Fragen haben, die sich mit Hilfe der Web-Infos und der Studien- und Prüfungsordnung nicht klären lassen.
Wie finde ich die Nebenfach-Veranstaltungen?
Veranstaltungen für die jeweiligen Haupt- und Nebenfächer findest du im Marvin-Portal über das Vorlesungsverzeichnis.
Kann man im 8-semestrigen Kombi-Bachelor auch Export-/Importmodule wählen?
Im Kombinationsbachelor kannst du im Bereich der MarSkills überfachliche und interdisziplinäre Module absolvieren. Mehr dazu findest du in deiner Studien- und Prüfungsordnung sowie auf unserer Info-Seite "Importmodule und MarSkills".
Wer kann mir bei der Gestaltung des Stundenplans helfen?
Die wichtigsten Tipps und Hinweise zum Stundenplan und zur Gestaltung deines Studienverlaufs findest du auf unserer Info-Seite "Stundenplan, Studienverlauf und StPO".
Wie viele Haupt- und Nebenfach-Module muss ich im Semester machen?
Dies kannst du ganz flexibel selbst entscheiden. Willst du dich an der Regelstudienzeit orientieren, solltest du durchschnittlich etwa 30 ECTS im Semester erbringen. Informationen dazu findest du in deiner Studien- und Prüfungsordnung.
Mein Hauptfach und Nebenfach überschneiden sich und ich kann den Stundenplan nicht gemäß des Studienverlaufsplan einhalten – was soll ich tun? Muss ich nun das Nebenfach wechseln?
Bei Überschneidungen von Veranstaltungen im Hauptfach und Nebenfach solltest du zunächst deinem Hauptfach den Vorrang einräumen. Prinzipiell kannst du deinen Stundenplan und deinen Studienverlauf aber flexibel gestalten. Module des Nebenfachs können auch zu einem späteren Zeitpunkt verstärkt belegt werden. Am besten sprichst du bei Überschneidungen mit der Studienfachberatung deines Nebenfachs, wie du hierbei am besten vorgehen sollst und welche Möglichkeiten es gibt.
Was tue ich, wenn ich nicht an der Orientierungseinheit (OE) teilnehmen kann oder sich OE-Infoveranstaltungen überschneiden?
Kannst du an der Orientierungswoche nicht teilnehmen, informiere dich am besten vorab auf unseren Webseiten zum Studieneinstieg. Auch die Zentrale Allgemeine Studienberatung kann dir bei Fragen rund um den Studieneinstieg helfen. Hast du schon weiterführende Fragen zum Stundenplan und zur Kursbelegung, kann dir die Studienfachberatung deines Haupt- oder Nebenfachstudiengangs weiterhelfen.
Kann ich Sprachkurse auch außerhalb der MarSkills machen?
Du möchtest einen Sprachkurs absolvieren, der außerhalb deines Studiengangs liegt? Dann kannst du gern das Angebot unseres Sprachenzentrums wahrnehmen und dich dort für Kurse anmelden!
Exmatrikulation
Muss ich mich bei Beendigung meines Studiums exmatrikulieren?
Möchtest du die Universität Marburg verlassen, beantrage auf jeden Fall selbst die Exmatrikulation. Ansonsten wirst du "von Amts wegen" exmatrikuliert und erhältst keine Exmatrikulationsbescheinigung, die du ggf. anderen Universitäten, Ämtern oder später bei der Rentenkasse zur Anrechnung der Hochschulausbildung vorlegen musst.
Wann exmatrikuliere ich mich?
Die Exmatrikulation ist auf Antrag jederzeit und mit sofortiger Wirkung möglich. Du kannst eine Exmatrikulation auch schon während eines Semesters beantragen, die dann erst zum Ende des Semesters wirksam wird. So bleibt dir der Studierendenstatus bis Ende des Semesters erhalten. Weitere Informationen zur Exmatrikulation und den zugehörigen Antrag, den du im Studierendensekretariat fristgerecht einreichen musst, findest du auf unserer auf unserer Webseite "Informationen zur Exmatrikulation". Den Antrag auf Exmatrikulation stellst du über das Studienportal "Marvin".
Exmatrikulation oder Rücktritt? Was ist richtig?
Solltest du dich noch vor Studienbeginn entscheiden, doch nicht in Marburg studieren zu wollen, kannst du bis einen Monat nach Vorlesungsbeginn von der Einschreibung zurücktreten. Bei erfolgreicher Durchführung erhältst du dein Geld – abzüglich 30€ Verwaltungskostenbeitrag – zurück und das Semester gilt als nicht studiert. Den Antrag auf Rücktritt von der Einschreibung stellst du über das Studienportal "Marvin".
Ausnahme: Exmatrikulation mit Rückerstattung des Semestertickets.
Nach § 11 Abs. 2 sind Studierende auf Antrag zu exmatrikulieren. Mit dem Antrag auf Exmatrikulation sind der Studienausweis und das Stammdatenblatt vorzulegen. Wenn der Studienausweis nicht vorliegt, lehnen wir die Exmatrikulation zum heutigen Tag ab. Stattdessen exmatrikulieren wir zum Ende des Semesters. Wenn die Frist für die Rückerstattung abgelaufen ist, können wir wieder zum heutigen Tage oder zum Ende des Semesters exmatrikulieren. Dann zählt aber das Semester.
Studienzeitbescheinigung (Rentenkasse)
Ich habe vor längerer Zeit in Marburg studiert. Wo bekomme ich eine Studienzeitbescheinigung (z.B. für die Rentenkasse) her?
Alle Informationen zur Studienzeitbescheinigung findest du im "Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über Studienzeiten".
Berufsorientierung
Wo erhalte ich Beratung zu Berufsauswahl, Praktika, Stellensuche, Bewerbung?
Der Career Service der Zentralen Allgemeinen Studienberatung bietet Beratung und Unterstützung zum Thema Berufswahl, Praktika, Stellensuche, Bewerbung und vielem mehr.
Gibt es Workshops zur Bewerbung und Aneignung von Schlüsselqualifikationen?
Ja, an verschiedenen Stellen und Instituten der Uni Marburg kannst du überfachliche Veranstaltungen besuchen und so neben oder in deinem Studium Schlüsselqualifikationen erwerben.
Gibt es Veranstaltungen zur Berufsplanung und Bewerbung?
Ja, der Career Service der Zentralen Allgemeinen Studienberatung bietet in jedem Semester Workshops, Informationsveranstaltungen und Qualifikationsprogramme zur Studien- und Berufsplanung an.
Der Career Service organisiert außerdem regelmäßig Vortragsreihen zu verschiedenen Berufsfeldern. Hier besteht die Möglichkeit, berufliche Kontakte zu knüpfen.
Alle Fragen rund um das Thema Berufsorientierung und das Veranstaltungsangebot können Sie auch gern in der persönlichen Beratung thematisieren.