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Nachteilsausgleich

Wenn du aufgrund einer Behinderung oder einer chronischen bzw. psychischen Erkrankung für bestimmte Prüfungsleistungen bzw. Prüfungsformen einen Nachteilsausgleich benötigst, wende dich am besten schon zu Beginn deines Studiums an die Service- und Beratungsstelle für ein inklusives Studium. Hier wirst du umfassend zu diesem Thema beraten.