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Rückerstattung des Beitrags zum Semesterticket

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, sich anteilig von den entrichteten Semestergebühren den Betrag zum Semesterticket zurückerstatten zu lassen. Im wesentlichen wird von Personen mit Schwerbehinderung der Grund einer gültigen Wertmarke genutzt. Dafür ist ein Antrag beim allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) erforderlich. Der Antrag ist in der Regel bis 2 Wochen nach Vorlesungsbeginn (Ausschlussfrist) digital an den AStA zu richten. Mit der Antragsabgabe müssen Sie nicht bis Semesterbeginn warten, sondern können - wenn alle Unterlagen vorhanden sind - diesen auch bereits im März bzw. September stellen.

Wie gehe ich vor?

  • Verlinkte Hinweis-Seite des AStA lesen
  • PDF-Antrag herunterladen und im Adobe Reader ausfüllen (am PC ausfüllbar, leider nicht barrierefrei getagt)
  • Registrieren bzw. Login im Online-Portal
  • Stellen des Antrages im Online-Portal
  • Hochladen der Nachweise

Beachten Sie unbedingt folgende Informationen:

  • Das PDF-Formblatt-Formular ist nicht so getagt, dass die Eingabefelder mit den richtigen Informationen belabelt sind
  • Der Login ist nicht mit dem universitätsweiten Login möglich, ggf. müssen Sie sich neu registrieren
  • Auch wenn bei Antragsstatus im Portal bereits "gestellt" steht: Sie müssen die unten beschriebenen Nachweise hochladen
  • Ausschlussfrist für den Antrag (WiSe 2025/2026): 27.10.2025
  • Nach Ablauf der Ausschlussfrist können nur noch im Zeitraum von 14 Tagen eventuell fehlende Unterlagen zu bereits gestellten Anträgen nachgereicht werden

Allgemeine Informationen zur Rückerstattung

PDF-Formblatt-Formular zur Rückerstattung (PDF, Datei ist ausfüllbar, aber nicht barrierefrei)

Link zum Online-Portal Rückerstattungsantrag

Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

  • Rückerstattungs-Formblatt (oben verlinkt als PDF-Datei)
  • Studierenden-Nachweis (Immatrikulationsbescheinigung oder Screenshot des digitalen Studierendenausweises des Antragssemesters
  • Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke zur ÖPNV-Nutzung (Scan oder Bild)
  • Schwerbehindertenausweis (Scan oder Bild des Schwerbehindertenausweises, Vorder- und Rückseite)

Beachten Sie, dass Sie sich einzeln entscheiden können, ob Sie den Fernverkehr bzw. den Nextbike-Anteil weiter nutzen möchten oder nicht:

Die Berechtigung für die Nutzung der ICE- und IC/EC-Züge kann auf Wunsch beibehalten werden. Bitte auf dem Antrag ggf. ankreuzen (Ankreuzen: ich Verzichte auf die Erstattung des...).
Die Berechtigung für die Nutzung des Fahrradverleihsystems "nextbike" kann auf Wunsch beibehalten werden. Bitte auf dem Antrag ggf. ankreuzen (Ankreuzen: ich Verzichte auf die Erstattung des...).

Sollten Sie Ausfüllhilfe benötigen, können Sie gerne auf unsere Studienhelfer*innen zurückgreifen.

Rückfragen an den AStA

Alle Fragen zur Rückerstattung können per E-Mail gestellt werden unter: