Alles gefunden?
Hauptinhalt

Assistenzhunde an der Universität

Auf dieser Webseite erfahren Sie alles rund um Assistenzhunde an der Hochschule. Außerdem können Sie neben den Regelungen für Assistenzhunde auch Informationen für ESA-Hunde (Emotional Support Animals) sowie speziell für Blindenführhunde nachlesen.

Rolle von Assistenzhunden

Assistenzhunde nehmen eine wichtige Rolle im Alltag von Menschen mit unterschiedlichen körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen ein. Nach ihrer 2-jährigen Ausbildung kann ein Teil ihres Aufgabenfeldes das Begleiten an Hochschulen umfassen. Hier erfahren Sie, was bei dem Mitführen eines Assistenzhundes an eine Hochschule zu beachten ist.

Was sind Assistenzhunde?

Assistenzhunde sind speziell ausgebildete Hunde, die ihre Halter*innen nach individuellen Bedürfnissen unterstützen. Mit ihren erworbenen Fähigkeiten ermöglichen sie ihren Halter*innen eine selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und gleichen behinderungsbedingte Herausforderungen aus. Als Teil der Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft bilden Mensch und Assistenzhund ein Team, das auf Vertrauen und Zusammenarbeit basiert.

Die spezifische Ausbildung von Assistenzhunden führt zu der folgenden auszugsweisen Unterscheidung an Assistenzhundearten:

  • Blindenführhunde unterstützen Menschen mit Blindheit oder mit Beeinträchtigung des Sehvermögens.
  • Mobilitätsassistenzhunde helfen Menschen mit motorischer Beeinträchtigung.
  • Signalassistenzhunde begleiten Menschen mit akustischer Wahrnehmungsbeeinträchtigung.
  • Warn- und Anzeige-Assistenzhunde stehen Menschen bei u.a. stoffwechselbedingten Beeinträchtigungen, anaphylaktischer Allergie, Diabetes, olfaktorischen Wahrnehmungsbeeinträchtigungen, neurologisch- oder systemisch bedingten Anfallserkrankungen beiseite.
  • PSB-Assistenzhunde unterstützen Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen.

Anforderungen an Assistenzhunde

Assistenzhunde müssen bestimmte Regeln und gesundheitliche Anforderungen erfüllen, um ihre Aufgaben effektiv ausführen zu können. Seit dem 01. März 2023 sind detaillierte Anforderungen für die Eignung, Ausbildung und Haltung von Assistenzhunden in der Assistenzhundeverordnung (AHundV) verbindlich festgelegt. Diese Verordnung gewährleistet einheitliche Standards und trägt dazu bei, die Qualität und Zuverlässigkeit von Assistenzhunden sicherzustellen.

Allgemein müssen Assistenzhunde gut gehorchen und stets an der Seite ihres*r Halters*in bleiben. Während ihrer Arbeit dürfen sie nicht unkontrolliert schnüffeln oder den Kontakt zu anderen Menschen und Hunden suchen. Zeitgleich muss immer auch ein freizeitlicher Ausgleich für die Assistenzhunde geschaffen werden.

Es ist wichtig zu betonen, dass außenstehende Personen die Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft respektieren sollten, indem sie den Hund weder ansprechen noch ungefragt berühren. Eine Kommunikationsaufnahme sollte immer ausnahmslos über den*die Halter*in beginnen. Zudem ist darauf zu achten, dem Assistenzhund-Team nicht den Weg zu versperren.

Assistenzhunde an Hochschulen

Assistenzhunde dürfen generell in öffentlich zugänglichen Einrichtungen mitgenommen werden. Gemäß der neuen Regelung des §12e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) dürfen Betreiber*innen für den allgemeinen Publikumsverkehr öffentlich zugängliche Anlagen oder Einrichtungen den Zutritt für Menschen mit Behinderung aufgrund der Begleitung ihres Assistenzhundes nicht verweigern. Eine Einschränkung dieser Duldungspflicht ist nur dann zulässig, wenn das Mitführen des Assistenzhundes eine unverhältnismäßige oder unangemessene Belastung für die Betreiber*innen darstellen würde.

Bei Verweigerung des Zutritts ohne triftigen Grund kann eine Benachteiligung nach § 7 Absatz 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vorliegen. Das AGG verbietet Benachteiligungen u.a. in Bezug auf Bildung und den Zugang zu allen Formen der Berufsbildung.

Studierende haben das Recht, Assistenzhunde unter Einhaltung der oben genannten Voraussetzungen mit an die Hochschule zu nehmen, sofern es sich um öffentlich zugängliche Anlagen und Einrichtungen handelt. Für Einrichtungen mit speziellen hygienischen Anforderungen wie Laboren ist eine vorherige Genehmigung der Hochschule erforderlich. Dies betrifft auch weitere Sicherheitsbereiche, die mit Gefahrstoffen, elektromagnetischen Feldern, Versuchstieren, etc. arbeiten. In solchen Fällen kann der Zutritt mit einem Assistenzhund möglicherweise aus Gründen des Tierschutzes und der Sicherheit für die Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft nicht immer gewährt werden. Studierende, die auf die Begleitung eines Assistenzhundes angewiesen sind und Zutritt zu Sicherheitsbereichen für ihre Studientätigkeit benötigen, sollten frühzeitig Kontakt mit der Hochschule aufnehmen, um gemeinsam Unterstützungsmöglichkeiten oder alternative Lösungen zu finden.

Es ist wichtig, dass der Assistenzhund durch ein spezielles Abzeichen wie eine Kenndecke, ein Halsgeschirr oder ein Halsband gekennzeichnet ist und der*die Halter*in einen Ausweis gemäß der Assistenzhundeverordnung (AHundV) bei sich trägt. Dies dient als Nachweis, dass es sich um einen Assistenzhund handelt und dieser speziell für den Ausweisinhaber ausgebildet ist.

Im Allgemeinen empfiehlt es sich, die Hochschule frühzeitig über die Mitnahme des Assistenzhundes zu informieren, um ggf. aufkommende Rückfragen rechtzeitig zu klären.

Spezielles

  • Blindenführhunde

    Blindenführhunde sind als Hilfsmittel nach § 33 SGB V (Sozialgesetzbuch - fünftes Buch) anerkannt. Für Führgespanne (Halter*in mit Blindenführhund) gelten die oben beschriebenen Zugangsregeln in gleicher Weise.

  • ESA-Hunde

    ESA-Hunde, oder Emotional Support Animals (in Deutschland auch teils Therapiehunde genannt), sind ohne gesetzliche Regeln ausgebildete Hunde, die emotionale Unterstützung für Menschen mit emotionalen oder psychischen Beeinträchtigungen bieten. Sie werden auf einen spezifischen Menschen ausgebildet und stellen neben Assistenzhunden eine eigene Art der Unterstützung dar.

    Bei ihnen ist wichtig zu beachten, dass sie nicht denselben rechtlichen Status wie Assistenzhunde haben. Daher gelten für sie die speziellen Öffentlichkeitsrechte nicht und ihre Mitnahme in öffentlichen Einrichtungen erfordert Sondergenehmigungen.

    Es ist daher von entscheidender Bedeutung, frühzeitig das Gespräch mit der Hochschule zu suchen, wenn ein ESA-Hund mitgebracht werden soll. Auf diese Weise können die erforderlichen Genehmigungen und Vereinbarungen für beide Seiten rechtzeitig getroffen werden.

Weitere Quellen

Die Universität Köln hat zusätzliche Tipps zum Mitführen eines Assistenzhundes an einer Hochschule zusammengestellt, die hilfreich sein können.

Deutsches Assistenzhundezentrum

Pfotenpiloten - gemeinnützige Stiftung für das Assistenzhundewesen

Lichtblicke eV | Interessenvertretung Selbsthilfe Verbraucherschutz für AssistenzhundeführerInnen und Interessierte

Deutsche Blindenführhunde e.V.

Broschüre zum Blindenführhund - Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband