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Informationen für Studierende mit Blindheit und Sehbehinderung

Ausgangslage

Mit ca. 150 Studierenden mit Blindheit oder wesentlicher Sehbehinderung ist die Philipps-Universität Marburg die Hochschule mit dem weitaus größten Anteil an dieser Studierendengruppe in Deutschland. Darüber hinaus findet sich hier das bundesweit breiteste Fächerspektrum, das von Studierenden mit Blindheit und Sehbehinderung belegt wird.

Die Philipps-Universität ist seit langem bemüht, diesem Umstand Rechnung zu tragen. So wurde Anfang 1987 der Arbeitsbereich zur Beratung und Studienunterstützung Behinderter eingerichtet, aus dem die "Servicestelle für behinderte Studierende" (SBS) hervorgegangen ist.

Die SBS ist Ansprechpartner für alle behinderten und chronisch kranken Studierenden und Studieninteressierten. Jedoch haben die Mitarbeiter*innen der Servicestelle, den besonderen Gegebenheiten an der Philipps-Universität entsprechend, schwerpunktmäßig besondere Aufgabengebiete übernommen. So ist Josef Bauer vorrangig für Studierende mit Blindheit und Sehbehinderung zuständig. Hinzu kommen mehrere studentische Hilfskräfte zur Unterstützung der blinden und sehbehinderten Studierenden (zur Zeit im Umfang von ca. 180 Stunden monatlich).

Beratung

Unsere Beratungstätigkeit umfasst in erster Linie die individuelle behinderungsspezifische Beratung Studieninteressierter und Studierender mit Seheinschränkung, als auch die Beratung der verschiedenen Einrichtungen der Universität in allen Fragen, die für das Studium der Personengruppe mit Blindheit und Sehbehinderung von Bedeutung sind.

Unsere Unterstützung begleitet Sie nach individuellem Bedarf durch alle Phasen ihres Studiums, von den Hochschulerkundungstagen, über die Bewerbung zur Aufnahme des Studiums, stetige studienbegleitende Beratung bis hin zu Fragen bei der Bewältigung der Abschlussprüfungen.

Bei der individuellen Beratung werden insbesondere Fragen zum Nachteilsausgleich, zur Studienfinanzierung, Beantragung einer Studienassistenz, Hilfsmittelversorgung, studentisches Wohnen oder studieren im Ausland behandelt. Diese Fragen erfordern oft eine enge Zusammenarbeit mit verschiedenen Kostenträgern, Prüfungsämtern, Behörden und Verbänden. Häufig werden auch behinderungsspezifische Möglichkeiten und Grenzen in Bezug auf die Absolvierung verschiedener Studiengänge erörtert. Wir arbeiten eng mit studentischen Studienfachberater*innen (Peer-Beratung) zusammen.

Bei der behinderungsspezifischen Beratung der verschiedenen Universitätseinrichtungen geht es z.B. um Fragen der barrierefreien digitalen und baulichen Gestaltung oder um eine adäquate Geräteausstattung. Dabei müssen oft geeignete Finanzierungswege aufgezeigt bzw. Kontakte zu potentiellen Kostenträgern (z.B. Stiftungen) vermittelt werden.

Maßnahmen zur Unterstützung Studierender mit Blindheit und Sehbehinderung