Hauptinhalt
Wohnen im Studium
Frühzeitig – aber spätestens sobald der Studienplatz in Marburg gesichert ist, sollten Sie sich um eine Unterkunft kümmern. Für Studierende mit Behinderung kann sich die Wohnungssuche oftmals um ein vielfaches schwieriger gestalten. Daher raten wir dringend zu einer frühzeitigen Suche. Eine Vormerkung für einen Wohnheimplatz beim Studentenwerk Marburg sollten Sie immer als Rückfallebene in Erwägung ziehen.
Wohnen im Studentenwohnheim
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wohnen beim Studentenwerk Marburg
Sie können sich für einen Wohnheimplatz in den zahlreichen Wohnstätten des Studentenwerk Marburg vormerken lassen. Den Wohnheimplatz nehmen Sie erst mit Unterschrift des Vertrags an. Eine Vormerkung kann - auch wenn Sie sich noch auf dem freien Wohnungsmarkt umsehen möchten - für Sie zunächst nur vorteilhaft sein.
Bitte füllen Sie für eine Vormerkung den Online-Antrag aus. Geben Sie im Hinweisfeld des Antrags bitte an, dass sie blind/sehbehindert sind.Wir empfehlen Antragstellenden mit Blindheit und Sehbehinderung als Mietobjekt "Einzelappartement" anzugeben. Gerade durch das eingeschränkte oder fehlende Sehvermögen können Sie in Gemeinschaftsbädern oder Gemeinschaftsküchen nicht immer rechtzeitig eventuelle Gefahrenquellen oder unappetitliche Situationen erkennen.
Die Abfrage "barrierefreies Zimmer gewünscht" stellt hier mehr auf die bauliche Barrierefreiheit ab, die insbesondere für Studierende mit körperlichen Einschränkungen von Nöten ist.
Wenn Sie die Bewerbung eingereicht und die E-Mail-Validierung erfolgreich absolviert haben, schicken Sie bitte ihren Schwerbehindertenausweis unter Angabe Ihrer erhaltenen Bewerbernummer an
Das Team der Abteilung Wohnen im Studentenwerk Marburg Je nach gewünschtem Einzugstermin melden Sie sich 2,5 Monate vorher beim Studentenwerk (Abteilung Wohnen) am besten telefonisch.
Geben Sie hierbei ihre Bewerbungsnummer aus der Bewerbung an und teilen Sie nochmals ihre Behinderung mit. Die Bewerbung vorab dient demnach nur als Erstregistrierung.
Sie werden dann vorgemerkt und je nach Kontingent erhalten Sie ein Mietangebot.
Für den Einzugstermin 01.10. (Wintersemester) melden Sie sich Mitte Juli.
Für den Einzugstermin 01.04. (Sommersemester) melden Sie sich Mitte Januar.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wohnen im Konrad-Biesalski-Haus (Studentenwerk Marburg)
Ausschlaggebend für die Attraktivität der Philipps-Universität für Studierende mit Körperbehinderung sowie Pflegebedarf sind die Unterstützungsangebote des Studentenwohn- und Pflegeheims Konrad-Biesalski-Haus (KBH).
Dieses Wohnheim des Studentenwerk Marburg, in dem sowohl Studierende mit und ohne Behinderung leben, bietet mit seinem organisierten Pflege- und Fahrdienst die grundlegenden Voraussetzungen für einen uneingeschränkten Hochschulbesuch.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Private Zimmerbörse über das Studentenwerk Marburg
Außerdem bietet das Studentenwerk Marburg eine Privatzimmerbörse an. Hierbei nimmt das Studentenwerk Marburg nur eine vermittelnde Rolle ein. Die Verträge kommen zwischen Studierenden und privaten Vermietern zu Stande.
Zur Privatzimmerbörse des Studentenwerk MarburgInhalt ausklappen Inhalt einklappen Wohnen in einem privaten Studentenwohnheim
Neben dem öffentlich geförderten Wohnen im Studentenwerk Marburg besteht auch die Möglichkeit diese Wohnform auf dem privaten Sektor zu wählen. Einige Studierendenwohnheime in privater Wohnform sind an gewisse soziale Aspekte gebunden. Eine kirchliche Zugehörigkeit wird gerne gesehen, ist aber nicht unbedingt erforderlich.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wohnheim Vilmarhaus (angrenzend an die evangelische Hochschulgemeinde Marburg)
Das Vilmarhaus ist ein Treffpunkt für Menschen mit verschiedensten kulturellen und konfessionellen Hintergründen. Es bietet in drei Wohnhäusern Platz für 112 Studierende.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Collegium Philippinum der Hessischen Stipendiat*innenanstalt
Das Collegium Philippinum ist das älteste selbstverwaltete Wohnheim und die wohl größte WG im Herzen von Marburg. Das Collegium Philippinum wurde 1529 gegründet und wird heute aus Mitteln der Universität, einer Auswahl hessischer Städte und der hessischen Landeskirchen finanziert. In unmittelbarer Nähe zum Landgrafenschloss bewohnen insgesamt 39 Studierende die - unter Denkmalschutz stehenden - Gebäude Schloss 3 und Schloss 4 und leben und lernen dort gemeinsam.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Bettenhaus Marburg
Das Bettenhaus Marburg ist ein selbstverwaltetes Wohnprojekt.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Weitere private Studentenwohnheime
Weitere private Studentenwohnheime können Sie durch eine Suche im WWW aufspüren.
Wohnungen von Wohnungsgesellschaften
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wohnberechtigungsschein
Der Wohnberechtigungsschein ist eine Bescheinigung, mit deren Hilfe ein*e potenzielle*r Mieter*in nachweisen kann, dass er/sie berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) zu beziehen. Ein*e bei Bezug Wohnberechtigte*r bleibt während der Dauer des Mietverhältnisses nutzungsberechtigt, unabhängig von der Entwicklung seiner/ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Allerdings kann bei einer deutlichen Einkommensverbesserung eine Verpflichtung zur Leistung der Fehlbelegungsabgabe entstehen. Damit wird der dann ungerechtfertigte Subventionsvorteil entsprechend der Leistungsfähigkeit des/der Betroffenen abgeschöpft. Der Wohnberechtigungsschein beinhaltet eine angemessene Wohnungsgröße unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse (z. B. Behinderung).
Für den Erhalt eines Wohnberechtigungsschein dürfen Sie die maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschreiten - diese werden Sie als Studierende*r in der Regel nicht überschreiten. Ihre Einkommensnachweise werden von der Wohngeldbehörde sorgfältig geprüft.
Nach Ausstellung ist der Wohnberechtigungsschein in Hessen ein Jahr lang gültig.
Nicht für alle nachfolgenden Wohnungsangebote ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich. Die Erforderlichkeit entnehmen Sie bitte den einzelnen Exposés.
Gesetzliche Grundlagen sind das hessische Wohnungsbindungsgesetz sowie das hessische Wohnraumfördergesetz.
Weitergehende Informationen zum Wohnberechtigungsschein bei der Stadt Marburg
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen GeWoBau Marburg
GeWoBau - Gemeinnützige Wohnungsbau GmbH Marburg/Lahn
Pilgrimstein 17
35037 Marburg
Telefon: +49 (0 64 21) 91 11-0
Telefax: +49 (0 64 21) 91 11-11
E-Mail: gewobau@gewobau-marburg.de
Internet: www.gewobau-marburg.de
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen GWH Marburg
GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen
Gerhard-Jahn-Platz 17
35037 Marburg
Telefon: +49 (069) 97551-3000
E-Mail: kunde@gwh.de
Internet: https://www.gwh.de/
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wohnstadt Marburg
Wohnstadt | Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte
Servicecenter Marburg
Universitätsstraße 39
35037 Marburg
Telefon: +49 (800) 3331110 (kostenfrei aus dem deutschen Festnetz)
E-Mail: mieterservice@naheimst.de
Internet: https://wohnstadt.de/
Privater Wohnungsmarkt
Neben den aufgezeigten Wohnanbietern mit sozialer Komponente können Sie auch auf den freien Wohnungsmarkt zurückgreifen. Neben den einschlägig bekannten Internetangeboten sind besondere Medien in Marburg (Online- und Papierausgaben können abweichen):
- Oberhessische Presse (Tageszeitung für den Landkreis Marburg-Biedenkopf)
- mittelhessen.de/VRM Immobilien
- Marburger Magazin Express
Beachten Sie auch
Beachten Sie auch die allgemeinen Informationen zum Thema Wohnen, Umzug, Anmeldung und vieles mehr für alle Studierenden an der Philipps-Universität Marburg.