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Wohnen im Studium

Frühzeitig – aber spätestens sobald der Studienplatz in Marburg gesichert ist, sollten Sie sich um eine Unterkunft kümmern. Für Studierende mit Behinderung kann sich die Wohnungssuche oftmals um ein vielfaches schwieriger gestalten. Daher raten wir dringend zu einer frühzeitigen Suche. Eine Vormerkung für einen Wohnheimplatz beim Studentenwerk Marburg sollten Sie immer als Rückfallebene in Erwägung ziehen.

Wohnen im Studentenwohnheim

  • Wohnen beim Studentenwerk Marburg

    Sie können sich für einen Wohnheimplatz in den zahlreichen Wohnstätten des Studentenwerk Marburg vormerken lassen. Den Wohnheimplatz nehmen Sie erst mit Unterschrift des Vertrags an. Eine Vormerkung kann - auch wenn Sie sich noch auf dem freien Wohnungsmarkt umsehen möchten - für Sie zunächst nur vorteilhaft sein.
    Bitte füllen Sie für eine Vormerkung den Online-Antrag aus. Geben Sie im Hinweisfeld des Antrags bitte an, dass sie blind/sehbehindert sind.

    Wir empfehlen Antragstellenden mit Blindheit und Sehbehinderung als Mietobjekt "Einzelappartement" anzugeben. Gerade durch das eingeschränkte oder fehlende Sehvermögen können Sie in Gemeinschaftsbädern oder Gemeinschaftsküchen nicht immer rechtzeitig eventuelle Gefahrenquellen oder unappetitliche Situationen erkennen.

    Die Abfrage "barrierefreies Zimmer gewünscht" stellt hier mehr auf die bauliche Barrierefreiheit ab, die insbesondere für Studierende mit körperlichen Einschränkungen von Nöten ist.

    Wenn Sie die Bewerbung eingereicht und die E-Mail-Validierung erfolgreich absolviert haben, schicken Sie bitte ihren Schwerbehindertenausweis unter Angabe Ihrer erhaltenen Bewerbernummer an

    Je nach gewünschtem Einzugstermin melden Sie sich 2,5 Monate vorher beim Studentenwerk (Abteilung Wohnen) am besten telefonisch.

    Geben Sie hierbei ihre Bewerbungsnummer aus der Bewerbung an und teilen Sie nochmals ihre Behinderung mit. Die Bewerbung vorab dient demnach nur als Erstregistrierung.

    Sie werden dann vorgemerkt und je nach Kontingent erhalten Sie ein Mietangebot.

    Für den Einzugstermin 01.10. (Wintersemester) melden Sie sich Mitte Juli.

    Für den Einzugstermin 01.04. (Sommersemester) melden Sie sich Mitte Januar.

  • Wohnen im Konrad-Biesalski-Haus (Studentenwerk Marburg)

    Ausschlaggebend für die Attraktivität der Philipps-Universität für Studierende mit Körperbehinderung sowie Pflegebedarf sind die Unterstützungsangebote des Studentenwohn- und Pflegeheims Konrad-Biesalski-Haus (KBH).

    Dieses Wohnheim des Studentenwerk Marburg, in dem sowohl Studierende mit und ohne Behinderung leben, bietet mit seinem organisierten Pflege- und Fahrdienst die grundlegenden Voraussetzungen für einen uneingeschränkten Hochschulbesuch.

  • Private Zimmerbörse über das Studentenwerk Marburg

    Außerdem bietet das Studentenwerk Marburg eine Privatzimmerbörse an. Hierbei nimmt das Studentenwerk Marburg nur eine vermittelnde Rolle ein. Die Verträge kommen zwischen Studierenden und privaten Vermietern zu Stande.
    Zur Privatzimmerbörse des Studentenwerk Marburg

  • Wohnen in einem privaten Studentenwohnheim

    Neben dem öffentlich geförderten Wohnen im Studentenwerk Marburg besteht auch die Möglichkeit diese Wohnform auf dem privaten Sektor zu wählen. Einige Studierendenwohnheime in privater Wohnform sind an gewisse soziale Aspekte gebunden. Eine kirchliche Zugehörigkeit wird gerne gesehen, ist aber nicht unbedingt erforderlich.

  • Wohnheim Vilmarhaus (angrenzend an die evangelische Hochschulgemeinde Marburg)

    Das Vilmarhaus ist ein Treffpunkt für Menschen mit verschiedensten kulturellen und konfessionellen Hintergründen. Es bietet in drei Wohnhäusern Platz für 112 Studierende.

    Zum Wohnheim.

  • Collegium Philippinum der Hessischen Stipendiat*innenanstalt

    Das Collegium Philippinum ist das älteste selbstverwaltete Wohnheim und die wohl größte WG im Herzen von Marburg. Das Collegium Philippinum wurde 1529 gegründet und wird heute aus Mitteln der Universität, einer Auswahl hessischer Städte und der hessischen Landeskirchen finanziert. In unmittelbarer Nähe zum Landgrafenschloss bewohnen insgesamt 39 Studierende die - unter Denkmalschutz stehenden - Gebäude Schloss 3 und Schloss 4 und leben und lernen dort gemeinsam.

    Zum Wohnheim.

  • Bettenhaus Marburg

    Das Bettenhaus Marburg ist ein selbstverwaltetes Wohnprojekt.

    Zum Wohnheim.

  • Weitere private Studentenwohnheime

    Weitere private Studentenwohnheime können Sie durch eine Suche im WWW aufspüren.

Wohnungen von Wohnungsgesellschaften

  • Wohnberechtigungsschein

    Der Wohnberechtigungsschein ist eine Bescheinigung, mit deren Hilfe ein*e potenzielle*r Mieter*in nachweisen kann, dass er/sie berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) zu beziehen. Ein*e bei Bezug Wohnberechtigte*r bleibt während der Dauer des Mietverhältnisses nutzungsberechtigt, unabhängig von der Entwicklung seiner/ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Allerdings kann bei einer deutlichen Einkommensverbesserung eine Verpflichtung zur Leistung der Fehlbelegungsabgabe entstehen. Damit wird der dann ungerechtfertigte Subventionsvorteil entsprechend der Leistungsfähigkeit des/der Betroffenen abgeschöpft. Der Wohnberechtigungsschein beinhaltet eine angemessene Wohnungsgröße unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse (z. B. Behinderung).

    Für den Erhalt eines Wohnberechtigungsschein dürfen Sie die maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschreiten - diese werden Sie als Studierende*r in der Regel nicht überschreiten. Ihre Einkommensnachweise werden von der Wohngeldbehörde sorgfältig geprüft.

    Nach Ausstellung ist der Wohnberechtigungsschein in Hessen ein Jahr lang gültig.

    Nicht für alle nachfolgenden Wohnungsangebote ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich. Die Erforderlichkeit entnehmen Sie bitte den einzelnen Exposés.

    Gesetzliche Grundlagen sind das hessische Wohnungsbindungsgesetz sowie das hessische Wohnraumfördergesetz.

    Weitergehende Informationen zum Wohnberechtigungsschein bei der Stadt Marburg

    Antragsformular Wohnberechtigungsschein

  • GeWoBau Marburg

    GeWoBau - Gemeinnützige Wohnungsbau GmbH Marburg/Lahn

    Pilgrimstein 17

    35037 Marburg

    Telefon: +49 (0 64 21) 91 11-0

    Telefax: +49 (0 64 21) 91 11-11

    E-Mail:

    Internet: www.gewobau-marburg.de

  • GWH Marburg

    GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen

    Gerhard-Jahn-Platz 17

    35037 Marburg

    Telefon: +49 (069) 97551-3000

    E-Mail:

    Internet: https://www.gwh.de/

  • Wohnstadt Marburg

    Wohnstadt | Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte

    Servicecenter Marburg

    Universitätsstraße 39

    35037 Marburg

    Telefon: +49 (800) 3331110 (kostenfrei aus dem deutschen Festnetz)

    E-Mail:

    Internet: https://wohnstadt.de/

Privater Wohnungsmarkt

Neben den aufgezeigten Wohnanbietern mit sozialer Komponente können Sie auch auf den freien Wohnungsmarkt zurückgreifen. Neben den einschlägig bekannten Internetangeboten sind besondere Medien in Marburg (Online- und Papierausgaben können abweichen):

Beachten Sie auch

Beachten Sie auch die allgemeinen Informationen zum Thema Wohnen, Umzug, Anmeldung und vieles mehr für alle Studierenden an der Philipps-Universität Marburg.