Alles gefunden?
Hauptinhalt

Wohnen im Studium

Frühzeitig – aber spätestens sobald der Studienplatz in Marburg gesichert ist, sollten Sie sich um eine Unterkunft kümmern. Für Studierende mit Behinderung kann sich die Wohnungssuche oftmals um ein vielfaches schwieriger gestalten. Daher raten wir dringend zu einer frühzeitigen Suche. Eine Vormerkung für einen Wohnheimplatz beim Studentenwerk Marburg sollten Sie immer als Rückfallebene in Erwägung ziehen.

Wohnen im Studentenwohnheim

Wohnungen von Wohnungsgesellschaften

  • Wohnberechtigungsschein

    Der Wohnberechtigungsschein ist eine Bescheinigung, mit deren Hilfe ein*e potenzielle*r Mieter*in nachweisen kann, dass er/sie berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) zu beziehen. Ein*e bei Bezug Wohnberechtigte*r bleibt während der Dauer des Mietverhältnisses nutzungsberechtigt, unabhängig von der Entwicklung seiner/ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Allerdings kann bei einer deutlichen Einkommensverbesserung eine Verpflichtung zur Leistung der Fehlbelegungsabgabe entstehen. Damit wird der dann ungerechtfertigte Subventionsvorteil entsprechend der Leistungsfähigkeit des/der Betroffenen abgeschöpft. Der Wohnberechtigungsschein beinhaltet eine angemessene Wohnungsgröße unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse (z. B. Behinderung).

    Für den Erhalt eines Wohnberechtigungsschein dürfen Sie die maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschreiten - diese werden Sie als Studierende*r in der Regel nicht überschreiten. Ihre Einkommensnachweise werden von der Wohngeldbehörde sorgfältig geprüft.

    Nach Ausstellung ist der Wohnberechtigungsschein in Hessen ein Jahr lang gültig.

    Nicht für alle nachfolgenden Wohnungsangebote ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich. Die Erforderlichkeit entnehmen Sie bitte den einzelnen Exposés.

    Gesetzliche Grundlagen sind das hessische Wohnungsbindungsgesetz sowie das hessische Wohnraumfördergesetz.

    Weitergehende Informationen zum Wohnberechtigungsschein bei der Stadt Marburg

    Antragsformular Wohnberechtigungsschein

  • GeWoBau Marburg

    GeWoBau - Gemeinnützige Wohnungsbau GmbH Marburg/Lahn

    Pilgrimstein 17

    35037 Marburg

    Telefon: +49 (0 64 21) 91 11-0

    Telefax: +49 (0 64 21) 91 11-11

    E-Mail:

    Internet: www.gewobau-marburg.de

  • GWH Marburg

    GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen

    Gerhard-Jahn-Platz 17

    35037 Marburg

    Telefon: +49 (069) 97551-3000

    E-Mail:

    Internet: https://www.gwh.de/

  • Wohnstadt Marburg

    Wohnstadt | Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte

    Servicecenter Marburg

    Universitätsstraße 39

    35037 Marburg

    Telefon: +49 (800) 3331110 (kostenfrei aus dem deutschen Festnetz)

    E-Mail:

    Internet: https://wohnstadt.de/

Privater Wohnungsmarkt

Neben den aufgezeigten Wohnanbietern mit sozialer Komponente können Sie auch auf den freien Wohnungsmarkt zurückgreifen. Neben den einschlägig bekannten Internetangeboten sind besondere Medien in Marburg (Online- und Papierausgaben können abweichen):

Beachten Sie auch

Beachten Sie auch die allgemeinen Informationen zum Thema Wohnen, Umzug, Anmeldung und vieles mehr für alle Studierenden an der Philipps-Universität Marburg.