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Online bewerben für einen grundständigen Studiengang

Dieser Leitfaden gilt für die Bewerbung für folgende Studiengänge und -fächer:

  • Bachelorstudiengänge mit örtlicher NC-Beschränkung,
  • Rechtswissenschaft (Jura),
  • Studiengänge mit kirchlichem Abschluss,
  • Kombi-Bachelor, wenn eines der gewünschten Fächer ein zulassungsbeschränktes Fach ist.

In folgenden Fällen gelten andere Bewerbungsleitfäden:

  • Bewerbung für Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie
  • Bewerbung für Humanbiologie (B.Sc.) und Psychologie (B.Sc.)
  • Bewerbung für ein Lehramtstudium
  • Bewerbung mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung
  • Bewerbung für ein Masterstudium

Die Online-Bewerbung

Wie bewerbe ich mich?

Die Bewerbung erfolgt über das Bewerbungsportal Marvin. Dort musst du dich zunächst registrieren. Nach dem Erhalt deiner Zugangsdaten kannst du dich in das Portal einloggen und schrittweise die benötigten Angaben zu deiner Person, deiner Hochschulzugangsberechtigung, deinem Studienwunsch, ggf. zu bisherigen Studienzeiten usw. eingeben.

Was passiert, nachdem ich meine Bewerbung abgegeben habe?

Nach Prüfung und Bearbeitung deiner Bewerbung wird ein Vergabeverfahren nach der Hessischen Vergabeverordnung durchgeführt. Informationen zum Vergabeverfahren erhältst du auf unserer Webseite Vergabeverfahren. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens erhältst du von uns einen Bescheid über den Ausgang deiner Bewerbung. Dieser wird dir im Bewerbungsportal Marvin bereitgestellt.

  • Das passiert bei einer Zulassung

    Im Falle einer Zulassung teilt dir die Philipps-Universität Marburg mit, dass du für einen Studienplatz zugelassen bist. Gleichzeitig wird dir in diesem Schreiben eine Frist für die Annahme dieses Studienplatzes gesetzt. Du kannst nun über das Bewerbungsportal Marvin die Einschreibung (Immatrikulation) vornehmen. Im Rahmen der Online-Immatrikulation reichst du auch die ggf. im Bescheid genannten weiteren Dokumente ein. Ein persönliches Erscheinen zur Einschreibung oder der postalische Versand von Unterlagen ist nicht erforderlich.

  • Das passiert bei einer Ablehnung

    Im Falle einer Ablehnung teilt dir die Philipps-Universität Marburg durch einen Ablehnungsbescheid mit, dass du in diesem Vergabeverfahren nicht für einen Studienplatz zugelassen werden konntest. Dieser Bescheid enthält eine Begründung. Sollte im Nachgang ein Nachrückverfahren stattfinden, nimmst du daran automatisch teil. Solltest du im Rahmen des Nachrückverfahrens einen Studienplatz erhalten, wird dir die Philipps-Universität Marburg, trotz zunächst erfolgter Ablehnung, einen Zulassungsbescheid bereitstellen. Ist dies der Fall, wird dir in diesem Zulassungsbescheid eine Frist für die Annahme dieses Studienplatzes gesetzt. Du kannst nun über das Bewerbungsportal Marvin die Einschreibung (Immatrikulation) vornehmen. Im Rahmen der Online-Immatrikulation reichst du auch die ggf. im Bescheid genannten weiteren Dokumente ein. Ein persönliches Erscheinen zur Einschreibung oder der postalische Versand von Unterlagen ist nicht erforderlich. Kannst du den Grund für den Ablehnungsbescheid nicht nachvollziehen, melde dich bitte im Studierendensekretariat der Philipps-Universität Marburg.

Einzureichende Unterlagen

Eigentlich musst du deine Unterlagen erst bei uns einreichen, wenn du eine Zulassung erhalten hast. In einzelnen Fällen kann es jedoch notwendig sein, dass du schon bei deiner Bewerbung Unterlagen einreichen musst. Dies gilt in folgenden Fällen:

  • Bei einer Bewerbung für Studiengänge mit Eignungsfeststellungsverfahren (z.B. Lehramt Sport, Kombi-Bachelor Nebenfach Bildende Kunst)
  • Wer eine bevorzugte Zulassung geltend machen möchte, muss die frühere Zulassung und den abgeleisteten Dienst nachweisen
  • Bei einer Bewerbung im Rahmen eines Härtefallantrags
  • Bei Bewerbungen ohne Allgemeine Hochschulreife / Abitur (Beruflich Qualifizierte) muss die Hochschulzugangsberechtigung hochgeladen werden
  • Bei der Bewerbung für ein Zweitstudium

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