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Eindeutige Bedrohung

Zu den Taten, die im oberen Bereich der Gewaltskala einzustufen sind, gehören körperliche Gewalt, eindeutige Bedrohung sowie Nötigung. Diese Delikte passieren am Arbeitsplatz mit Publikumsservice zwar eher selten, stellen aber aufgrund ihrer Schwere und Gefährlichkeit fast ohne Ausnahme Körperverletzungen im Sinne des Strafgesetzbuches dar. Nach dem Grundsatz "Sicherheit ist von Profis sicherzustellen" kommen zur Klärung der genannten Szenarien demzufolge vor allem Sicherheitsdienste und/oder Einsatzkräfte der Polizei in Betracht.

Handlungsempfehlungen:

  • Sofortreaktion

    • Polizei (110)
    • Polizeidienstelle Marburg (06421 / 406-0)
    • Sicherheitsdienst UMR (intern: 125 oder extern: 06421 / 28-21250)
    • Notarzt/Rettungsdienst (112) 

      Inhalt der Meldungen:
    • Wer meldet?
    • Was ist passiert?
    • Wo ist was passiert?
    • Wie viele Personen sind betroffen/verletzt?
    • Warten auf Rückfragen.
  • Verhaltensempfehlung

    • Keine Gefahr bringende Gegenwehr oder Provokation
    • Verteidigung ist gut, Flucht ist besser! Nicht den*die Held*in spielen, keine Selbstgefährdung, Gefahrenbereich verlassen, um sich in Sicherheit zu bringen (nur wenn die Situation dadurch nicht noch gefährlicher wird)
    • Ruhe bewahren, nicht in Hektik oder Panik ausbrechen
    • Täterbeschreibung und Tatablauf merken (Informationsweitergabe an die Polizei sicherstellen)
  • Erste Hilfe/Hilfe für Betroffene

    • Erste Hilfe leisten (Liste der Ersthelfer*innen in der Abteilung hilfreich)
    • Rettungsdienst einweisen
    • Personen zur Beruhigung und Betreuung des Opfers abstellen (medizinische und psychologische Ersthelfer*innen - z.B. geschulte Kolleg*innen aus Beratungsstellen, der Psychologie oder Betriebsärztlicher Dienst)
    • Begleiter*in für den Transport zum Krankenhaus bzw. ärztlichen Praxis bestimmen (nächstes Krankenhaus, Durchgangspraxis)
  • Dokumentation/Information

    • Vorfall intern dokumentieren (Formblatt nutzen, bspw. After Action Report)
    • Interne Informationskette in Gang setzen (Vorgesetzte, Präsidium informieren)
    • Strafanzeige erstatten (über die Rechtsabteilung)
    • Unfallanzeige erstellen (Formblatt nutzen)
  • Nachsorge/Aufarbeiten

    • Psychologische Erstbetreuung (Opferhilfevereine wie z.B. Weisser Ring e.V., Opferschutzbeauftragte der Polizei, Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen)
    • Information der Belegschaft (durch die Vorgesetzten, das Präsidium)
    • Ggf. Information der Presse (nur durch die Presseabteilung!)
    • Vorfall analysieren, ggf. Hausverbot aussprechen (über die Rechtsabteilung) und ggfs. Maßnahmen anpassen

Siehe auch