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Europäischer Strahlenpass nach § 174 StrlSchV

Der Strahlenpass ist ein persönliches Dokument für den Schutz strahlenexponierter Personen, die in fremden Kontrollbereichen tätig sind oder Arbeiten mit fremden Röntgeneinrichtungen durchführen.

Der neue Europäische Strahlenpass nach § 174 StrlSchV ist seit dem 01.07.2020 gültig und kann als deutsche Version über die Fachverlage bezogen werden. Die Behörde wird mit Frist bis 30.09.2020 nur noch den Strahlenpass in der neuen Version registrieren. Bereits registrierte Strahlenpässe der alten Version können bis zum Ablauf ihrer eingetragenen Gültigkeit weiter genutzt werden, wenn bis spätestens 30. Juni 2019 die SSR-Nummer eingetragen wird (§ 198 StrlSchV).

Foto: Andrea Arenz
Foto eines Europäischen Strahlenpasses nach § 174 StrlSchV (Foto: Andrea Arenz)

Hier finden Sie eine Ausfüllhilfe zum Europäischen Strahlenpass: Pdf-Dokument Europäischer Strahlenpass nach § 174 der Strahlenschutzverordnung