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Reisekostenabrechnung nach einer Dienstreise

Nach Beendigung der Dienstreise können Sie die entstandenen Kosten gegenüber Ihrem Arbeitgeber / Dienstherrn geltend machen. Dazu füllen Sie bitte den Antrag auf Reisekostenabrechnung aus.

Eine Reisekostenerstattung wird nur insoweit gewährt, als die Aufwendungen und die Dauer der Dienstreise zur Erledigung des Dienstgeschäftes notwendig waren. 

Ihr Antrag auf Erstattung der Reisekosten muss spätestens 6 Monate nach Beendigung der Dienstreise bei der/dem zuständigen Sachbearbeiter/-in eingegangen sein.

Reisekosten, die nach dieser Frist geltend gemacht werden, können nicht mehr erstattet werden (Ausschlussfrist nach § 4 Abs. 5 HRKG / § 3 Abs. 1 BRKG).