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Dienstreisen in Krisengebiete

Im Genehmigungsverfahren sollte die/der Vorgesetzte gemeinsam und verantwortungsbewusst mit der/dem Dienstreisenden abwägen, ob die Dienstreise zu diesem Zeitpunkt in das Krisengebiet notwendig ist oder ob das Dienstgeschäft nicht auf andere Weise erledigt werden kann. Das Auswärtige Amt informiert über Krisengebiete und gibt dazu spezielle Sicherheitshinweise.