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Deutschland

Wir haben uns ebenfalls mit dem Strafverfahren gegen Franco A. beschäftigt, gegen den wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat ermittelt worden ist. Das OLG Frankfurt entschied jedoch am 07.06.2018, wegen des Fehlens eines hinreichenden Tatverdachts das Hauptverfahren nicht vor dem Staatsschutzsenat zu eröffnen. Die weiteren nicht in die Zuständigkeit des OLG fallenden Anklagepunkte wurden sodann vor dem LG Darmstadt thematisiert.