Terminplan
September
Beginn des akademischen Jahres. Sie können im nächsten akademischen
Jahr minimal 3 bis maximal 10 Monate ins Ausland gehen, wobei Ihr
Auslandsaufenthalt auch später im Jahr erfolgen kann. Das akademische
Jahr endet im Juni.
Oktober - November- Dezember
Studieren Sie am FB 09, dann können Sie sich ab der 1. Woche
des Wintersemesters bis zu den Weihnachtsferien bei der
Erasmusbeauftragten des FB 09 - Drs. Ans Schapendonk und Markus
Gnessner (Sprechstunde in der Vorlesungszeit: Do (13-14 Uhr), WR 06A05,
Tel.: +49 6421 282 4679; Fax: +49 6421 282 4879) - für einen Platz an
einer ausländischen Universität anmelden, indem Sie:
A) den Datenbogen ausfüllen und Frau Schapendonk per
E-Mail zukommen lassen: schapend@staff.uni-marburg.de
B) während der Sprechstunde (s.o.) Ihre Sprachkenntnisse des jeweiligen
Wunschlandes nachweisen.
Bei zu vielen Anmeldungen finden in der letzten Woche vor Weihnachten Auswahlgespräche und/oder Verlosungen statt. Am letzten Tag vor den Weihnachsferien wird per E-Mail (Rundmail) bekannt gegeben, ob man den gewünschten Platz erhalten hat.
Januar - Februar
Unsere Platzzusage erfolgt spätestens bis zum Ende des
Wintersemesters. In der zweiten Januarwoche (jeweils Donnerstags 18.00
Uhr, Raum WR 05A10, Niederlandistikbibliothek) findet für alle
Nominierte eine obligatorische Erasmussitzung statt.
In der Einladung (Rundschreiben per E-Mail) zu dieser Sitzung finden
Sie auch den sogenannten Erasmusbrief, in dem vieles was in
der Sitzung besprochen wird, noch mal erläutert wird: Online-Bewerbungsformular: Mobilitätszuschuss,
Learning Agreement, Transcript of records, Erfahrungsberichte,
u.a.
März - April
Nach Erhalt Ihrer Platzzusage sollten Sie sich im Internet
ausführlicher über die Strukturen und das Lehrangebot der Gastuniversität informieren und sich um das Learning
Agreement kümmern, damit Sie Ihr Studium so sinnvoll wie möglich
gestalten.
Bitte beachten Sie:
Das Learning Agreement muss von der LLP/Erasmus-Koordinatorin (Ans Schapendonk) und von der ECTS-Koordinatorin des Fachbereichs (Dr. Barbara Leupold) unterschrieben werden. Studierende des Lehramtsstudiengangs "Deutsch" haben sich hierbei an Dr. Anna Wolanska-Koeller zu wenden.
Die benötigten Unterschriften ("Examination Board":
Information) erhalten Sie gegen schriftliche
Quellendokumentation bzw. mündliche Darlegung der von Ihnen
gewählten Lehrveranstaltungen an der Partneruniversität während
folgender Sprechstundentermine in der Vorlesungszeit:
Drs. Ans Schapendonk: Do 13-14 Uhr, WR 06A05
Dr. Barbara Leupold: Di 15-18 Uhr und Fr 9-12 Uhr, WR 05A11.
Dr. Anna Wolanska-Koeller: Mi 10:30-12:00 und Fr 10:30-12:00, WR
08A11
Mai - Juni
Nachdem die LLP/Erasmus-Beauftragte Sie bei der ausländischen
Universität angemeldet hat, schickt Ihnen die Gastuniversität alle
benötigten Formulare zu (Application Form, Learning Agreement,
Einreiseformalitäten, Unterkunft, usw.) oder Sie bekommen eine
Webadresse, wo Sie die Formulare online ausfüllen können.
Juli - August
Der LLP/Erasmus-Koordinator der Philipps-Universität - Angel Manuel
Rafael - schickt Ihnen per E-Mail eine Annahmeerklärung (Teil eines
Infopaketts) zu, in der Sie Ihren Aufenthalt im Ausland sowie den
Erhalt eines LLP/Erasmus-Zuschusses bestätigt bekommen. In diesem
Infopakett finden Sie sämtliche Formulare. Machen Sie bitte immer
Kopien von allen Formularen, die Sie einreichen müssen.
An manchen Universitäten werden vor
Semesterbeginn Sprachkurse (schau auch unter EILC bei RES) angeboten.
Berücksichtigen Sie das bei der Anmeldung einer Wohnung.
Wichtiger Hinweis: Bitte vergessen Sie nicht, der LLP/Erasmus-Beauftragten Ihre Auslandsanschrift und EMail-Adresse mitzuteilen. Es wäre auch schön, wenn Sie einen Bericht erstellen (schapend@staff.uni-marburg.de), damit Nachfolger wissen, was auf sie zukommt!
Wir wünschen Ihnen viel Spaß und versprechende Lernerfolge an der ausländischen Gastuniversität!
Das LLP/Erasmus-team des Fachbereichs 09

