Qualifikation
Der Studiengang "Klinische Linguistik" orientiert sich an den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbands für die Zulassung von Stimm-, Sprech- und Sprachtherapeuten.
Nach Bewertung des Studiengangs durch den Spitzenverband der Krankenkassen (GKV) ist der M.A. Speech Science - Klinische Linguistik nach zuvor absolviertem B.A. Sprache und Kommunikation an der Philipps-Universität Marburg in der Anlage zu den Zulassungsempfehlungen nach § 124 SGB V aufgeführt und erfüllt die Anforderungen für folgende Indikationsbereiche der Sprachtherapie:
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SP1 - SP3, SF Sprachentwicklungsstörungen und Rhinolalien
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SP5 / SP6 Aphasie, Dysarthrie und Sprechapraxie
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SC1 / SC2 Kau- und Schluckstörungen.
Dies bedeutet, dass Studierende, welche die genannte Studiengangskombination absolviert haben, einen Antrag auf Niederlassung in eigener Praxis stellen können. Auch für Studierende, die den M.A. Speech Science / Klinische Linguistik in Kombination mit einem anderen Bachelorstudiengang studiert haben, besteht die Möglichkeit, einen Einzelfallantrag auf Niederlassung in eigener Praxis zu beantragen. Dabei müssen über den Nachweis des Masterabschlusses hinaus nur die im Bachelorstudium erworbenen Qualifikationen im Einzelnen nachgewiesen werden. Die Ausübung einer sprachtherapeutischen Tätigkeit im Angestelltenverhältnis ist nach Abschluss des M.A. Speech Science - Klinische Linguistik unabhängig vom belegten Bachelorstudiengang möglich.
Genauere Hinweise auf die Modalitäten der Zulassung finden sich im Informationsblatt zum Zulassungsverfahren und im Informationsblatt zur Zulassungsfähigkeit.
Der Studiengang "Speech Science" mit der Spezialisierung "Klinische Linguistik" wird vom Bundesverband Klinische Linguistik e.V. (BKL) anerkannt, d. h. Absolventen können das BKL-Zertifikat "Klinischer Linguist (BKL)" erhalten.

