Studien- und Prüfungsordnungen
Für Magisterstudiengänge (Haupt- und Nebenfach; keine Neueinschreibungen mehr möglich) sind Studienordnung und Prüfungsordnung verbindlich. Die Studienordnung erläutert, welche Sprachkenntnisse erbracht und welche Lehrveranstaltungen belegt werden müssen. Sie gibt Empfehlungen für den Ablauf des Studiums.
Nur für Studierende, die ihr Magisterstudium vor dem Sommersemester 2001 aufgenommen haben und die Fächerwechsel in geringem Umfang vorgenommen haben, gilt noch die Magisterprüfungsordnung von 1986. Für weitere Informationen vgl. hier Magisterstudiengänge allgemein.
Für Bachelor- und Masterstudiengänge gilt jeweils eine kombinierte Studien- und Prüfungsordnung. Zur Grundlage vgl. hier Allgemeine Bestimmungen vom 20.12.2004 in der Fassung vom 17.7.2006; mit In-Kraft-Treten am 2.11.2010 gelten neue Allgemeine Bestimmungen für Bachelor-Studiengänge und Allgemeine Bestimmungen für Master-Studiengänge (gem. jew. § 38 Absatz 2 gelten diese für alle Prüfungsordnungen, deren erste Lesung im FBR nach dem In-Kraft-Treten dieser Allgemeinen Bestimmungen erfolgt).
Prüfungs- und Studienordnungen:
- Germanistik
- Medienwissenschaft
- Musikwissenschaft
- Kunstgeschichte
- Bildende Kunst
- Integrierte Bachelor- und Masterstudiengänge
- Allgemeine Bestimmungen für Studien- und Prüfungsordnungen in Bachelor- und Masterstudiengängen an der Philipps-Universität Marburg vom 20. Dezember 2004 (in der Fassung vom 17. Juli 2006)
- Magisterstudiengänge allgemein
- Promotion
Nichtamtliche Lesefassungen (mit Erläuterungen und Kommentaren) finden Sie hier.

