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Magisterstudiengänge allgemein

Magisterprüfungsordnung in der gültigen Fassung vom 7. Juli 2003
Sie gilt für Studierende, die sich im Sommersemester 2001 oder später an der Philipps-Universität eingeschrieben haben. Studierende, die ihr Studium vorher aufgenommen haben, können wählen, ob sie nach dieser Ordnung studieren und Prüfungen ablegen möchten. Die Entscheidung gilt immer für alle Studienfächer!

 Magisterprüfungsordnung in der Fassung vom 2. Juli 1986
Sie gilt für Studierende, die sich vor dem Sommersemester 2001 an der Philipps-Universität eingeschrieben haben. Allerdings dürfen seit der Einschreibung nur geringfügige Änderungen im Studiengang vorgenommen worden sein. Z. B. darf ein Nebenfach zum Hauptfach aufgewertet oder ein Nebenfach darf gewechselt worden sein. Näheres finden Sie in § 32 Abs. 3 der Magisterprüfungsordnung von 2003. Es wird dringend empfohlen, in Zweifelsfällen vor einem Fachwechsel die Studienberatung des Fachbereichs aufzusuchen!


Zuletzt aktualisiert: 01.11.2005 · Carsten Reimann

 
 
 
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