Magisterstudiengänge allgemein
Magisterprüfungsordnung in der gültigen Fassung vom
7. Juli 2003
Sie gilt für Studierende, die sich im Sommersemester 2001 oder später
an der Philipps-Universität eingeschrieben haben. Studierende, die ihr
Studium vorher aufgenommen haben, können wählen, ob sie nach dieser
Ordnung studieren und Prüfungen ablegen möchten. Die Entscheidung gilt
immer für alle Studienfächer!
Magisterprüfungsordnung in der Fassung vom 2. Juli
1986
Sie gilt für Studierende, die sich vor dem Sommersemester 2001 an der
Philipps-Universität eingeschrieben haben. Allerdings dürfen seit der
Einschreibung nur geringfügige Änderungen im Studiengang vorgenommen
worden sein. Z. B. darf ein Nebenfach zum Hauptfach aufgewertet oder
ein Nebenfach darf gewechselt worden sein. Näheres finden Sie in § 32
Abs. 3 der Magisterprüfungsordnung von 2003. Es wird dringend
empfohlen, in Zweifelsfällen vor einem Fachwechsel die Studienberatung
des Fachbereichs aufzusuchen!

