01.11.2012
Beschluss des Prüfungsausschusses zum Wechsel vom „alten Bachelorstudiengang“ in der Fassung vom 16.03. 2007 zum „neuen Bachelorstudiengang“ in der Fassung vom 21.12.2011.
§38 Absatz 3: Studierende, die das Studium vor Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung aufgenommen haben, können die Bachelorprüfung nach der Prüfungsordnung vom 16. März 2007 bis spätestens zum Wintersemester 2015/16 ablegen. Der Prüfungsausschuss kann für diese Übergangszeit Regelungen erlassen, die einen freiwilligen Wechsel auf diese Prüfungsordnung begünstigen. Der Wechsel auf diese Prüfungsordnung ist schriftlich zu beantragen und unwiderruflich.
Regelung zum Wechsel:
- Insofern es möglich ist werden erbrachte Leistungen des alten Studiengangs in den neuen Studiengang übernommen. Sollte es beim Wechsel zu einer Veränderung der ECTSLeistungspunkte (LP) von einem alten Modul auf ein neues (bzw. vergleichbares) Modul kommen, so werden die LP des neuen Bachelorstudiengangs angerechnet.
- Für den Fall, dass Module zusammengefasst wurden, so werden die erbrachten Leistungen der alten Module als Teilleistung in den neuen Modulen angerechnet. Der Prüfungsausschuss entscheidet in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Modulverantwortlichen über die Art und Umfang der noch zu erbringenden Leistungen.
- Für nicht-bestandene Versuche der Module des ersten Semesters
(AC-0, AnC-0, OC-0 und PC-0) wird ein Fehlversuch auf die
vergleichbaren Module des neuen Bachelorstudienganges (AC-1, AnC-1;
OC-1 und PC-1) angerechnet.
- Darüber hinausgehende Einzelfallregelungen trifft der
Prüfungsausschuss.
gez. G. Hilt
(Prüfungsausschussvorsitzender)
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G. Hilt

