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Voraussetzungen


Der Bewerber muss bereits einen universitären Abschluss vorweisen können, der entweder dem deutschen Master, dem Staatsexamen (in Rechtswissenschaften, Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie), dem Diplom oder dem Magister gleichzusetzen ist. Die erhaltene Note sollte über dem Durchschnitt liegen.
Im Gegensatz zu vielen Universitäten in anderen Ländern bieten deutsche Universitäten keine PhD-Programme an, bei denen die Doktoranden eine Reihe von Kursen bzw. Klassen absolvieren müssen. Das Doktorat ist stattdessen ein individuelles Forschungsprojekt, welches unter Betreuung, Supervision und in enger Zusammenarbeit mit einem ausgewählten Professor (Mentor) durchgeführt wird, der die Verantwortung für die wissenschaftlichen Leistungen des Doktoranden übernimmt.
Die Grundlage für das Studium als Doktorand basiert auf den jeweiligen Dissertationsprüfungsordnungen der Fachbereiche. In allen Fällen muss eine schriftliche akademische Doktorarbeit (Thesis) eingereicht werden, die innerhalb von drei bis maximal vier Jahren anzufertigen ist. In den jeweiligen Dissertationsprüfungsordnungen wird definiert, ob das vollständige Doktorexamen aus der schriftlichen Doktorarbeit und einer mündlichen Prüfung (Rigorosum) besteht, oder aus einer schriftlichen Doktorarbeit und einer Verteidigung (Disputation).

Bitte beachten Sie: PhD-Studenten müssen bisher keine Studiengebühren zahlen!

Status von Doktoranden


Der Doktorand wird als Student eingeschrieben sein und verfügt damit über alle Rechte und Pflichten eines Vollzeitstudenten. Meist verlangen die Dissertationsprüfungsordnungen, das der Kandidat vor seiner Doktor-Prüfung bereits mindestens zwei Semester eingeschrieben ist. Deshalb empfehlen wir Doktoranden die Immatrikulation.
Um für die Doktoranden den Studienbeginn in Marburg zu erleichtern, bietet das Büro für Internationale Angelegenheiten (ISA) jedes Semester für bis zu 15 Doktoranden ein kostengünsitges Programm zur Integration und Orientierung ausländischer Studierender an. Weitere Informationen und die genauen Bedingungen finden Sie hier (Leider ist diese Seite zur Zeit nur auf Englisch erhältlich).

Sprachliche Vorbereitung


Auf Wunsch kann die Doktorarbeit in Englisch verfasst werden. Der Mentor bestimmt (in manchen Fällen auch die Prüfungsordnung), ob die vorausgesetzten Deutschkenntnisse ausreichen. Der Dekan des Fachbereichs kann als Einziger bestätigen, dass ein Deutsch-Test nicht nötig ist.

Zuletzt aktualisiert: 21.06.2012 · Hendryk Planz

 
 
 
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