Hauptinhalt

Internationalisierungsfonds der Philipps-Universität Marburg: Vergabekriterien und Antragsstellung

Ziele

Im Rahmen des HRK-Audits bzw. Re-Audits „Internationalisierung der Hochschulen“ hat die Philipps-Universität Marburg strategische Ziele und Maßnahmen entwickelt, um die Rahmenbedingungen für international vernetztes Denken und Handeln in den zentralen Handlungsfeldern der Universität (Forschung, Lehre, Administration) zu stärken und kontinuierlich zu optimieren.

Ziel ist es, die Leistungsstärke der Philipps-Universität international sichtbarer zu machen und ihre Wettbewerbsfähigkeit in den Handlungsfeldern Lehre und Forschung durch eine stärkere Internationalisierung langfristig zu sichern.

Das Präsidium stellt daher in einem Internationalisierungsfonds jährlich Mittel zur Verfügung, um internationale Aktivitäten der Fachbereiche, Institute und Zentren sowie der Universitätsverwaltung zu fördern bzw. deren Anbahnung zu erleichtern.

Der Internationalisierungsfonds dient zur anteiligen Finanzierung, insbesondere Anschubfinanzierung, von Maßnahmen und Aktivitäten, die zur Internationalisierung des Fachbereichs, Instituts, Zentrums oder Studiengangs beitragen und für die aus anderen Finanzierungsquellen keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen.

Diese Maßnahmen und Aktivitäten sollten auf Nachhaltigkeit ausgerichtet und geeignet sein, das internationale Profil in der beantragenden Einheit zu entwickeln und zu stärken. Für Maßnahmen im Bereich der Forschung stehen auch Mittel aus dem Forschungsförderfonds zu Verfügung.

Eine Übersicht aller bisher bewilligter Projekte aus dem Internationalisierungsfonds finden Sie hier (nur universitätsintern abrufbar).

Förderung

Aus dem Internationalisierungsfonds können Maßnahmen oder Aktivitäten finanziert werden, die der Anbahnung oder dem Ausbau strategisch bedeutsamer internationaler Kontakte der antragstellenden Einheit dienen.

Förderfähig sind Projekte und Maßnahmen im Sinne der Internationalisierungsstrategie der Philipps-Universität.

Der englischsprachige Webauftritt der Universität, die Entwicklung eines Sprachenprofils sowie der Ausbau der strategischen Partnerschaften der Universität werden dabei als grundsätzliche Voraussetzungen für die Umsetzung unserer Ziele angesehen. Weitere fünf Handlungsfelder und Ziele wurden benannt und priorisiert. Diesen Grundvoraussetzungen und Handlungsfeldern entsprechend sind die Förderlinien des Internationalisierungsfonds wie folgt:

Förderlinien

G1

Englischsprachiger Webauftritt, z.B.

- Übersetzungen von Webseiten im Webauftritt/CMS der Philipps-Universität (Übersetzungsdienstleister der UMR ist zu beauftragen, Kontakt stellt das Dezernat VI her)

G2

Sprachenprofil, z.B.

- Entwicklung von fachsprachlichen Angeboten in Zusammenarbeit mit dem Sprachenzentrum mit Fokus auf Deutsch als Fremdsprache, Englisch und ggf. weiteren strategisch wichtigen Fremdsprachen

G3

Strategische Partnerschaften, z.B.

- Aktivitäten der antragstellenden Einheit innerhalb der strategischen Kooperationen und Netzwerke der Philipps-Universität

- Identifizierung strategischer (Erasmus+)Partner auf Fachbereichsebene und Entwicklung entsprechender Maßnahmen

H1

Gewinnung, Beratung und Betreuung ausländischer Studierender (im Austausch und in Studiengängen), z.B.

- Entwicklung und Ausweisung von englischsprachigen Lehrveranstaltungen im Umfang von mind. 30 ECTS

- (Weiter)Entwicklung, Sicherung und Professionalisierung von Beratungs- und Betreuungsstrukturen

H2

Englisch-/fremdsprachige Lehre, z.B.

- Gastwissenschaftler/innen aus dem Ausland etc.

- Zuschuss zum Eigenanteil bei Beantragung einer DAAD-Gastdozentur (nur Modell A-Individualförderung)

H3

Internationale Studiengänge, z.B.

- Entwicklung kooperativer und/oder gemeinsamer Studiengänge und Modelle zur Internationalisierung des Studienangebots

H4

OUTGOING-Mobilität: Studium und Praktikum, z.B.

- Entwicklung von Maßnahmen zur Unterstützung studentischer Mobilität ins Ausland

H5

Internationalisierung von Forschung und wissenschaftlichem Nachwuchs, z.B.

- Unterstützung der Entwicklung von Internationalen Graduiertenkollegs

- Unterstützung internationaler Mobilität

Antragsverfahren

Antragsberechtigt sind Professor/innen, wissenschaftliche Mitglieder und Verwaltungseinheiten der Philipps-Universität. Eine Finanzierung aus dem Internationalisierungsfonds erfolgt in der Regel einmalig.

Eine Förderung von gleichartigen internationalen Aktivitäten innerhalb derselben Einrichtung kann in aufeinanderfolgenden Jahren nur erfolgen, falls in dem Jahr ausreichend Mittel im Internationalisierungsfonds zur Verfügung stehen.

Anträge auf Mittel aus dem Internationalisierungsfonds sind mit einer Stellungnahme des/der Dekans/Dekanin des Fachbereichs bzw. des/der Geschäftsführenden Direktors/Direktorin des Zentrums über das Dezernat für Internationale Angelegenheiten und Familienservice an die/den Vizepräsidentin/-en für Internationales zu richten. Anträge von Verwaltungseinheiten sind über die Leitung des Dezernats VI einzureichen. Die Lenkungsgruppe Internationalisierung sichtet die Anträge und spricht eine Empfehlung über die Vergabe der Mittel aus. Das Präsidium entscheidet auf der Grundlage dieser Empfehlungen.

Im Rahmen des Antrags sollten die folgenden Fragen beantwortet werden:

  • Inwiefern trägt die Maßnahme zu den Internationalisierungszielen der Philipps-Universität bzw. des/der Fachbereichs/Instituts/Zentrums/Verwaltungseinheit bei?
  • Ist die Maßnahme auf Nachhaltigkeit angelegt? Welche Effekte werden mittel- bzw. langfristig erwartet?
  • Gibt es eine Eigenbeteiligung des/der Fachbereichs/ Instituts/ Zentrums/ Verwaltungseinheit?
  • Sind andere Finanzierungsquellen ausgeschöpft (Drittmittel, andere Förderprogramme)?
  • Wie soll bei längerfristigen Aktivitäten die dauerhafte Finanzierung bzw. Fortführung der Maßnahme realisiert werden?

Die Antragsskizzen müssen enthalten:

  • Inhaltliche Darstellung des Vorhabens, Zielsetzung und Begründung
  • Stellungnahme des Dekans/der Dekanin des Fachbereichs bzw. des Geschäftsführenden Direktors/der Geschäftsführenden Direktorin des Zentrums
  • Finanzierungs- und Zeitplan
  • Ggf. schriftliche Vereinbarungen mit ausländischen Partnern bzw. Kooperationsver­träge

Das Dezernat VI unterstützt die Fachbereiche und Zentren gerne bei der Antragstellung und informiert ggf. über alternative Fördermöglichkeiten.

Antragsfristen

  • 1. März
  • 1. Juli
  • 15. Oktober

Anträge werden nur elektronisch mit einer Stellungnahme der Dekanin/ des Dekans des Fachbereichs bzw. des Geschäftsführenden Direktors/der Geschäftsführenden Direktorin des Zentrums an die folgende Email-Adresse intfonds@uni-marburg.de entgegen genommen. Über die Verwendung der Mittel und die erzielten Ergebnisse ist unmittelbar nach Abschluss der Förderung schriftlich Bericht zu erstatten (per Email an intfonds@uni-marburg.de). Bei Bewilligungen wird darauf hingewiesen, dass bei Nichteinreichung eines Berichtes innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Maßnahme eine Rückforderung der bewilligten Mittel erfolgen kann sowie weitere Anträge nicht berücksichtigt werden können.