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Sie wollen sich an der Philipps-Universität Marburg für das Fachstudium immatrikulieren und streben einen der folgenden Abschlüsse an:

• Bachelor
• Master*
• Diplom
• Staatsexamen
• kirchliches Examen
• Abschluss eines Aufbaustudiums

Dann brauchen Sie die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang, Niveau DSH II.


* Für einzelne Masterstudiengänge brauchen Sie das Niveau DSH III. Für englischsprachige Studiengänge entfällt die DSH-Pflicht. Bitte informieren Sie sich über:
http://www.uni-marburg.de/studium/bewerber/blf-m-s2c


Sie kommen in einem Programm zu uns, bei dem kein Studienabschluss vorgesehen ist oder Sie wollen promovieren:

• Sie brauchen in der Regel keine DSH


Voraussetzungen für die Teilnahme an der DSH-Prüfung:

• fristgerechte Bewerbung um einen Studienplatz
• eine Zulassung für den gewünschten Studiengang
• eine Einladung zur nächsten DSH-Prüfung

Bewerbungsfristen sind der 15. Juli für ein Wintersemester und der 15. Januar für ein Sommersemester.

Für Personen, die bei uns studieren wollen, bieten wir rechtzeitig vor Vorlesungsbeginn einen Prüfungstermin an.


Sie können schon sehr gut Deutsch, haben aber noch nicht die DSH? Dann prüfen Sie bitte, ob Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören, die von der DSH II befreit sind:

• Bewerber, die ihre Hochschulreife in einem deutschsprachigen Land erhalten haben
• Inhaber eines deutschen Reifezeugnisses
• Inhaber des Abschlusszeugnisses eines Studienkollegs für ausländische Studienbewerber (Feststellungsprüfung)
• Inhaber des Deutschen Sprachdiploms Stufe C1 (ehemals DSD II) der Kultusministerkonferenz
• Inhaber eines Zeugnisses über die bestandene Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) eines Goethe-Instituts
• Inhaber eines TestDaF-Zeugnisses mit der Niveaustufe TDN 4 in allen Prüfungsbestandteilen.


Sie haben schon gute Deutschkenntnisse, gehören aber nicht zu den zuvor genannten Personengruppen?

Sie können sich trotzdem bei uns um einen Studienplatz bewerben. Sie bekommen Ihren Studienplatz unter der Bedingung, dass Sie spätestens innerhalb von zwei Semestern die DSH bestehen.

• In Fächern, die nicht zulassungsbeschränkt sind, können wir Ihren Studienplatz reservieren, bis Sie die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) bestanden haben.
• In Fächern, die zulassungsbeschränkt sind, können wir Ihren Studienplatz nicht reservieren. Sie müssen sich im folgenden Semester neu bewerben.

Zur Vorbereitung auf die DSH-Prüfung bieten wir Sprachkurse an. Während dieser Zeit können Sie sich als Studierende für Sprachkurse immatrikulieren. Voraussetzung für die Immatrikulation ist die verbindliche Anmeldung zu unseren studienvorbereitenden Sprachkursen.


Sie haben sich bereits um einen Studienplatz beworben und möchten nach der DSH-Prüfung bei uns weiterstudieren?

Bitte nehmen Sie rechtzeitig bevor Sie die DSH-Prüfung ablegen Kontakt mit uns Kontakt auf.

Grundständige Studiengänge:
Ellen Huth
Biegenstr. 10, Raum 2010
35037 Marburg
Tel: 06421/28-26237
Mail: ellen.huth@verwaltung.uni-marburg.de

Masterstudiengänge:
Mark Wiebe
Biegenstr. 10, Raum 2012
35037 Marburg
Tel: 06421/2822222
Mail: wiebe@verwaltung.uni-marburg.de

Fristen sind der 15. Juli für ein Wintersemester und der 15. Januar für ein Sommersemester.

 

Hier finden Sie Informationen über unsere Deutschkurse

Hier finden Sie allgemeine Informationen zu Sprachnachweisen

Zuletzt aktualisiert: 02.04.2012 · Binja Homann

 
 
 
Philipps-Universität Marburg

Philipps-Universität Marburg – Dezernat III, Biegenstraße 10, D-35032 Marburg
Tel. 06421/28-22222, Fax 06421/28-26211, E-Mail: dezernat3@verwaltung.uni-marburg.de

URL dieser Seite: http://www.uni-marburg.de/studium/raa/bwerberinternat/deutschk

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