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Wie gut muss ich Deutsch können?

Sie haben einen ausländischen Schul- oder Studienabschluss und möchten an der Philipps-Universität Marburg studieren? Dann müssen Sie vor Beginn des Fachstudiums für die meisten Studiengänge die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) ablegen. Die Kompetenzstufen unterteilen sich in DSH-1, DSH-2 und DSH-3. Welche Kompetenzstufe für Ihren gewünschten Studiengang benötigt wird, erfahren Sie über die zugehörige Studiengangwebseite.

Neben dem entsprechenden DSH-Zeugnis erkennen wir auch folgende Sprachzeugnisse an:*

*gemäß Rahmenordnung. 

In  manchen Fällen können Sie mit Ihren Zeugnissen Deutschkenntnisse nachweisen.

  • DSH-1

    • TestDaF-Zeugnis mit mindestens 3 Punkten in allen Prüfungsteilen
    • Goethe-Zertifikat B2
    • telc B2-Zertifikat
    • ÖSD B2-Zertifikat
    • UNIcert II
    • Es dürfen höherwertige Zertifikate für niedrigere Niveaustufen verwendet werden.

  • DSH-2

    • TestDaF-Zeugnis mit mindestens 4 Punkten in allen Prüfungsteilen
    • Feststellungsprüfung am Studienkolleg mit bestandenem „Prüfungsteil Deutsch“
    • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Zweite Stufe (DSD II) mit C1 in allen Prüfungsteilen
    • Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS)
    • ÖSD C2
    • telc Deutsch C1 Hochschule
    • Deutschsprachiger Schulabschluss, der einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung entspricht
    • Erster berufsqualifizierender Abschluss einer deutschen Hochschule, wenn die Unterrichtssprache Deutsch auf dem Niveau DSH-2 ist
    • Ausländische Zeugnisse, die in „Zugang von ausländischen Studienbewerbern mit ausländischem Bildungsnachweis zum Studium an deutschen Hochschulen: Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 02.06.1995 in der jeweils geltenden Fassung)“ ausgewiesen sind.

    Es dürfen höherwertige Zertifikate für niedrigere Niveaustufen verwendet werden.

  • DSH-3

    • TestDaF-Zeugnis mit mindestens zweimal 4 Punkten und zweimal 5 Punkten in den Prüfungsteilen

Erwerben der Sprachkenntnisse: Deutsch lernen

Wenn Sie noch keine ausreichenden Sprachkenntnisse haben, können Sie sich trotzdem schon um einen Studienplatz bewerben. Wir empfehlen in diesem Fall mindestens Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B1.

Falls Sie angenommen werden, erhalten Sie eine bedingte Zulassung und können vor Beginn des Fachstudiums an Sprachkursen teilnehmen. Während dieser Zeit können wir Sie für zwei Semester als Sprachstudentin oder Sprachstudent einschreiben. Nach § 16b Abs. 5 S. 3 Aufenthaltsgesetz beträgt die Zeit studienvorbereitender Sprachkurse in der Regel ein Jahr und soll zwei Jahre nicht überschreiten. Zur Sicherung dieser Maßgabe fordern wir für die Rückmeldung in das dritte und vierte DSH-Semester weitere Unterlagen. Jeweils zur Rückmeldefrist sind eine aktuelle Teilnahmebescheinigung über den regelmäßigen Besuch von Deutschkursen sowie das Ergebnis einer Deutschprüfung an uns zu senden. Nach vier DSH-Semestern endet die Sprachvorbereitung. Hiervon gibt es grundsätzlich keine Ausnahmen. Dies gilt auch für Studienkollegiatinnen und Studienkollegiaten, die vor dem Besuch der Fachkurse einen Sprachkurs absolvieren.

Sie können an einem Sprachkurs Ihrer Wahl teilnehmen.

Unter anderem bietet das Studienkolleg Mittelhessen Deutschkurse zur Vorbereitung auf die DSH an. Hier gibt es Informationen über die Kurse, Preise, das Anmeldeverfahren und Weiteres:

Nach dem Sprachkurs studieren

Sie haben Ihren Sprachkurs erfolgreich mit der entsprechenden Prüfung abgeschlossen und möchten studieren. Dazu müssen Sie sich entweder umschreiben oder (neu) bewerben. Was zutrifft, ist davon abhängig, ob Sie ursprünglich für einen zulassungsfreien oder zulassungsbeschränkten Studiengang eine Zulassung erhalten haben.

Bei zulassungsfreien Studiengängen können Sie sich nach erfolgreichem Bestehen der Sprachprüfung direkt umschreiben. Die Voraussetzung hierfür ist, dass Sie auch als Studierende*r für einen Sprachkurs eingeschrieben sind. Nach dem Login im Campus-Management-System Marvin können Sie unter den Menüpunkten „Studienangebot“ > „Studienbewerbung“ eine neue Bewerbung für den gewünschten Studiengang anlegen. Den Antrag auf Immatrikulation unterschreiben Sie bitte und laden ihn zusammen mit den anderen geforderten Dokumenten im Portal Marvin hoch.

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen (Numerus Clausus) muss man sich nach Bestehen der Sprachprüfung erneut für diesen Studiengang bewerben. Für einen grundständigen zulassungsbeschränkten Studiengang können Sie sich im Campus-Management-System Marvin erneut bewerben. Für einen zulassungsbeschränkten Masterstudiengang müssen Sie sich wieder über uni-assist bewerben. Bitte schauen Sie nach, wie lange uni-assist Ihre Unterlagen aufhebt, gegebenenfalls müssen Sie Ihre Zeugnisse nicht nochmal hochladen. 

Studienkollegiatinnen und Studienkollegiaten müssen sich grundsätzlich erneut über uni-assist bewerben.

Wichtig:
Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen.

Kontakt

Grundständige Studiengänge (Bachelor und Staatsexamen):

Ellen Huth, Sarah Langer
Biegenstr. 10, Raum 02009 und 02010, 35037 Marburg
Mail: application@uni-marburg.de
Sprechstunde: aktuell nur per E-Mail und Telefon (Studifon: 06421-28 22222)

Masterstudiengänge:

Manuela Jarschel, Linda Niese und Lilli Obholz
Biegenstr. 10, Raum 0022, 35037 Marburg
Mail: master@uni-marburg.de
Sprechstunde: aktuell nur per E-Mail und Telefon (Studifon: 06421-28 22222)

Deutschkurse:

Sarah Ruiz Guerrero
Wilhelm-Röpke-Str. 6, Turm A, 6. Stock, 35037 Marburg
Mail:
Sprechstunde: aktuell nur per E-Mail und Telefon (06421-28 27096)