30.09.2020 Klageabweisung über Entschädigungszahlungen für Herero und Nama bestätigt

Foto: Alexander Bruchhäuser

Am 24. September hat ein Berufungsgericht der Vereinigten Staaten die Klageablehnung eines US-Bezirksgerichts bezüglich Entschädigungszahlungen für den in Deutsch-Südwestafrika begangenen Völkermord an Herero und Nama bestätigt.

2017 hatten Vertreter der Herero und Nama am United States District Court for the Southern District of New York Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Sie forderten eine Entschädigung für die Opfer des Völkermords in der ehemaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika, dem heutigen Namibia. Geltend machten die Kläger, dass Deutschland mit Geld aus der Enteignung von Herero und Nama Immobilien in den USA erworben hätten. Aufgrund dieser finanziellen Verbindungen müsse die in den USA geltende Immunität für ausländische Staaten aufgehoben werden.

Der Richterin J. Swain am United States District Court for the Southern District of New York ging diese Interpretation jedoch zu weit, weswegen die Klage nicht zugelassen wurde. Diese Auffassung wurde nun vom United States Court of Appeals for the second Circuit bestätigt.