18.06.2020 Erstes Auftreten von Ali Muhammad Ali Abd-Al-Rahman vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH)

Ali Muhammad Ali Abt-Al-Rahman erschien am 15. Juni 2020 erstmalig vor dem Einzelrichter Rosario Salvatore Aitala der Vorverfahrenskammer II des IStGH. Der Verdächtige wurde von seinem Verteidiger Cyril Laucci vertreten und nahm per Videolink von der Haftanstalt des IStGH aus an der Anhörung teil. Anwesend waren zudem Vertreter der Anklagebehörde und Verteidigung.

Nach der Identitätsüberprüfung durch den Einzelrichter wurde der Verdächtige über seine Rechte nach dem Römischen Statut des IStGH und über die angeblich von ihm begangenen Verbrechen informiert. Die Eröffnung der Anhörung zur Bestätigung der Anklagepunkte wurde vorläufig für den 7. Dezember 2020 angesetzt.

Herr Abd-Al-Rahman habe eine der ranghöchsten Führungspositionen innerhalb der Stammeshierarchie in der Ortschaft Wadi Salih bekleidet und sei Mitglied der Popular Defence Forces (PDF) gewesen. Der Verdächtige habe etwa von August 2003 bis März 2004 etliche Dschandschawid-Milizen befehligt. Nachdem er sich freiwillig in der Zentralafrikanischen Republik gestellt hatte, wurde er am 9. Juni 2020 in den Gewahrsam des IStGH überstellt. Die beiden gegen Herrn Abd-Al-Rahman erlassenen Haftbefehle vom 27. April 2007 und vom 11. Juni 2020 umfassen insgesamt 53 Fälle von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die in Darfur (Sudan) begangen worden seien und auf seiner individuellen strafrechtlichen Verantwortlichkeit 

Der besagte Fall wurde am 15. Juni vom Fall des Herrn Ahmad Muhammad Harun abgetrennt, da dieser noch nicht an den IStGH überstellt wurde. Ausschlaggebend für die Trennung der beiden Fälle seien sowohl justizökonomische Erwägungen als auch das Recht des Verdächtigen auf ein faires und zügiges Verfahren.