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Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie (M.Sc.)
Auswahlverfahren und Onlinebewerbung
1. Einzureichende Dokumente
Zur Teilnahme am Auswahlverfahren sind folgende Dokumente und Nachweise erforderlich:
- Antrag auf Zulassung (Online-Antrag des Online-Bewerbungsportals)
- Der erste, grundständige Hochschulabschluss mit Abschlussnote
- Das Transcript of Records zur Feststellung der bisherigen Studieninhalte
- Modulhandbuch des Bachelorstudiengangs
- Bescheinigung über die berufsrechtliche Anerkennung des Studiengangs durch die Hochschule oder ggf. durch die Gesundheitsbehörde des Bundeslandes
- Die ausgefüllte Selbstauskunft zu Statistik-Modulen sowie Modulen zum experimentalpsychologischen bzw. empirisch-psychologischen Praktikum (Bitte wähle das zutreffende Formular: Selbstauskunft Inland oder Selbstauskunft Ausland)
- Der Nachweis der Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates
Bewerbungen, die nicht vollständig, form- oder fristgerecht eingehen, nehmen nicht am Auswahlverfahren teil.
2. Auswahlverfahren
Die Auswahlentscheidung unter den Bewerberinnen und Bewerbern im Rahmen des Auswahlverfahrens erfolgt über die persönlichen Eignungspunkte, die für die Auswahlkriterien vergeben werden.
Für die Bildung der Rangliste im Rahmen des Auswahlverfahrens sind nachfolgende Leistungen zu berücksichtigen:
a) Abschlussnote
Sollte die Abschlussnote noch nicht vorliegen, eine eingereichte, errechnete Durchschnittsnote auf Grundlage von mindestens 80 % der für den Bachelorabschluss erforderlichen Leistungspunkte.
b) Fachspezifische Eignung
Insgesamt können maximal 100 Punkte (Punkte gesamt) erreicht werden. Es gilt zur Bildung der Gesamtpunktzahl folgende Berechnungsformel:
Punkte gesamt = Punkte für Abschluss- bzw. Durchschnittsnote (max. 60) + Punkte für fachspezifische Eignung (max. 40).
1. Punktevergabe für Abschlussnote bzw. Durchschnittsnote
Die Note des für den Masterstudiengangs vorausgesetzten Studienabschlusses wird gemäß folgender Tabelle in Punkte umrechnet. Die Angaben beruhen auf der Notenskala nach § 28 Allgemeine Bestimmungen der Philipps-Universität Marburg. Bei einem Abschluss von einer anderen Hochschule gilt die von der Hochschule ausgewiesene Dezimalnote. Eine Umrechnung in das Marburger Notensystem erfolgt nicht. Ausländische Noten sind nach den Richtlinien der KMK in deutsche Noten umzurechnen.
| ≤ 1,0 | 60 |
| 1,1 | 57 |
| 1,2 | 54 |
| 1,3 | 51 |
| 1,4 | 48 |
| 1,5 | 45 |
| 1,6 | 42 |
| 1,7 | 39 |
| 1,8 | 36 |
| 1,9 | 32 |
| 2,0 | 30 |
| 2,1 | 27 |
| 2,2 | 24 |
| 2,3 | 21 |
| 2,4 | 18 |
| 2,5 | 15 |
| 2,6 | 12 |
| 2,7 | 9 |
| 2,8 | 6 |
| 2,9 | 3 |
| 3,0 | 0 |
2. Punktevergabe für fachspezifische Eignung
Für die fachspezifische Eignung werden die Punkte wie folgt vergeben:
a) gemäß folgender Tabelle für den Nachweis von Leistungen im Bereich Statistik und der angewandten Datenanalyse (max. 30 Punkte):
| ≥ 15 | 30 |
| 14 | 24 |
| 13 | 18 |
| 12 | 12 |
| 11 | 8 |
| 10 | 4 |
| ≤ 9 | 0 |
b) für den Nachweis von Leistungen im Umfang von in Summe mindestens 15 ECTS P für Berufspraktika im Rahmen des Bachelorstudiums (10 Punkte):
Es können nur Module gezählt werden, die zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits anerkannt wurden und im Transcript of Records als solche ausgezeichnet sind. Ist das Berufspraktikum bzw. sind die Berufspraktika im Rahmen des Bachelorstudiums bis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen und im Transcript of Records ausgezeichnet, dient als Nachweis eine Bescheinigung der Universität oder der Praktikumsstelle, dass die Berufspraktika bis zum Beginn des Studienbeginns im Masterstudiengang Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie im jeweiligen Wintersemester abgeschlossen sein werden. Für die Bescheinigung ist die Vorlage des Fachbereichs Psychologie der Philipps-Universität Marburg zu verwenden. Dabei müssen folgende Informationen eindeutig bescheinigt sein: Name, Vorname und Geburtsdatum der sich bewerbenden Person, Bescheinigung des Abschlusses des Berufspraktikums bis spätestens zum 30.09. des Jahres der Bewerbung, Umfang der Leistungen im Modul des Berufspraktikums/der Berufspraktika in ECTS-P, sowie Ort, Datum, Unterschrift und Bezeichnung/Stempel der ausstellenden Stelle.
Für die Bildung der Rangliste werden unter allen Bewerberinnen und Bewerbern die Punktzahlen für die Abschluss - bzw. Durchschnittsnote (max. 60 Punkte) und für die fachspezifische Eignung, (max. 40 Punkte) addiert (max. 100 Punkte). Bei Ranggleichheit entscheidet das Los gemäß § 16 Abs. 2 HHZV.