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Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie (M.Sc.)

Foto: Rolf K. Wegst

Eckdaten

StudienbeginnWintersemester
Regelstudienzeit4 Semester
ZulassungsbeschränkungNC
UnterrichtsspracheDeutsch 

 

Kennen lernen

  • Inhalte

    Dieser Studiengang beschäftigt sich mit der empirischen Erforschung, Beschreibung und Erklärung abweichenden menschlichen Verhaltens und Erlebens im Sinne psychischer Störungen und psychischer Faktoren bei körperlichen Krankheiten sowie der Vermittlung praktisch-therapeutischer Kompetenzen der Prävention und Behandlung dieser Störungsbilder.

  • Perspektiven

    Das Studium ist nach Psychotherapeutengesetz (PsychThG vom 01.09.2020) Voraussetzung für die Approbation als Psychotherapeutin oder als Psychotherapeut. Der Studiengang bereitet auf die selbstständige berufliche Praxis in Bereichen der klinischen Psychologie und Psychotherapie für Kinder, Jugendliche und Erwachsene vor. Die Masterprüfung bildet einen zweiten berufsqualifizierenden Abschluss des Studiums der Psychologie, der insbesondere für selbstständige Arbeit in angewandt-klinischen und wissenschaftlichen Tätigkeitsfeldern geeignet ist.
    Bei Belegung erforderlicher Module im Bachelorstudium, sowie Absolvierung eines entsprechenden anschließenden Masterstudium, kann die Möglichkeit zur Zulassung zur Approbationsprüfung Psychotherapie nach PsychThApprO vom 04. März 2020 erworben werden.

  • Noch nicht ganz sicher? Studienorientierungsangebote

    Wir unterstützen dich mit individuell gestalteten Informations- und Beratungsangeboten sowohl hier vor Ort an der Uni als auch online auf dem Weg zur gelungenen Studienwahl! Informiere dich gerne über die Angebote für Masterstudienganginteressierte.

 

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  • Zulassungsbedingungen: Was du mitbringen musst

    Vorausgesetzter Hochschulabschluss:

    Wir benötigen von dir einen Nachweis über den Abschluss eines fachlich einschlägigen Bachelorstudienganges im Bereich Psychologie oder den Nachweis über einen vergleichbaren in- oder ausländischen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss. Der berufsqualifizierende Bachelorabschluss muss mindestens 180 Leistungspunkte (LP) bzw. ein Studium mit einer Regelstudienzeit von 6 Semestern bzw. 3 Jahren umfassen und mit mindestens der Gesamtnote 3,0 bzw. 7,9 Notenpunkten gem. § 28 der Allgemeinen Bestimmungen abgeschlossen worden sein.

    Das Bachelorstudium muss sich in Inhalt und Struktur an den „Empfehlungen des Vorstands der Deutschen Gesellschaft für Psychologie zu Bachelor- und Masterstudiengängen in der Psychologie“ in der jeweils gültigen Fassung orientieren (aktuell 12.2014) und muss die Anforderungen der Approbationsordnung (PsychThApprO in der jeweils gültigen Fassung, ursprüngliche Ausfertigung vom 04.03.2020; aktuelle Änderungen siehe entsprechende Bekanntmachungen der Bundesministerien) erfüllen.

    Bei Bewerbungen aus Deutschland mit einem Beginn des Bachelorstudiums ab dem 01.09.2020 muss die berufsrechtliche Anerkennung des 6-semestrigen Bachelorstudiengangs durch die Gesundheitsbehörde des Bundeslandes festgestellt worden sein. Sowohl der Beschluss zur berufsrechtlichen Anerkennung des Studiengangs als auch seine Umsetzung durch den Studierenden oder die Studierende (z.B. entsprechendes Wahlverhalten bzgl. der Module; Auswahl der Praktika entsprechend PsychThApprO) muss durch die Universität, an der der Bachelorabschluss erreicht oder angestrebt wird, eindeutig bescheinigt werden. Hierfür benötigen wir von dir die Bescheinigung über den voraussichtlichen Abschluss des Studiums und die berufsrechtliche Anerkennung des Studiengangs gemäß der PsychThApprO. Die Bescheinigung, ob der zu erwartende Studienabschluss diese Kriterien erfüllt und dein Studiengang vom zuständigen Landesprüfungsamt berufsrechtlich anerkannt wurde, wird von deiner bisherigen Hochschule ausgestellt. Wichtig ist, dass alle für die Approbation notwendigen Leistungen innerhalb des Bachelorstudiums absolviert worden sind. 

    Bei Bewerbungen aus Deutschland, bei denen der Bachelorstudiengang vor dem 01.09.2020 begonnen wurde, oder die sich auf 8-semestrige Studiengänge beziehen, gilt Entsprechendes für eine Äquivalenzbescheinigung durch die oberste Gesundheitsbehörde. Bei Bewerbungen aus dem Ausland wird eine Prüfung der Äquivalenz zur Approbationsordnung entsprechend der Vereinbarungen mit der Landesgesundheitsbehörde in Hessen vorgenommen.

    Sofern für den Studiengang eine Zulassungsbeschränkung besteht, sind die Bestimmungen der Satzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Studiengang „Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie“ mit dem Abschluss „Master of Science (M.Sc.)“ in der aktuell gültigen Fassung zu beachten. (Die Auswahlsatzung wird in Kürze veröffentlicht , siehe zunächst „Leitfaden Auswahlverfahren“ weiter unten)

    Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird die fachspezifische Eignung der Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt. Berücksichtig werden Leistungen im Bereich Statistik und der angewandten Datenanalyse sowie Berufspraktika im Rahmen des Bachelorstudiums. Hierfür benötigen wir von dir eine Selbstauskunft (siehe unter "Wie du dich bewerben kannst" -> "Leitfaden für das Auswahlverfahren") sowie die Bestätigung durch offizielle Bescheinigungen der Studien- und Prüfungsleistungen (z. B. Transcript of Records). Wichtig ist auch hier, dass die Leistungen zum Zeitpunkt der Bewerbung erbracht sind.

    Achtung: Hiermit sind nicht die Bescheinigungen über externe Berufspraktika gemeint. Derartige Praktika können auch noch nach Bewerbungsschluss absolviert werden. Der Nachweis über das Ableisten erfolgt über entsprechende Bescheinigungen.

    Bei der Bewerbung nachzuweisende studiengangsspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten:

    Wir benötigen von dir einen Nachweis über Kenntnisse der englischen Sprache gemäß Sprachniveau B2 des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates“.

    Ausländische Bewerberinnen und Bewerber müssen Kenntnisse der deutschen Sprache bis zum Ende der Bewerbungsfrist nachweisen. Erforderlich ist die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang, Niveau DSH-2.



    Zulassungsmodus:

    Der Studiengang ist aufnahmebeschränkt (NC) nach der Hessischen Hochschulzulassungsverordnung.

  • Bis wann du dich bewerben kannst

    Bewerbungsfristen

    Wintersemester 2026/27:
    Bewerbung mit deutschem Hochschulabschluss: 01.06.2026 - 15.07.2026
    Bewerbung mit ausländischem Hochschulabschluss: 01.05.2026 - 15.07.2026

  • Wie du dich bewerben kannst

    Bitte orientiere dich zunächst am Leitfaden für das Auswahlverfahren und folge anschließend den darauf verlinkten Seiten, um Informationen zum Bewerbungsverfahren zu erhalten.

 

Wenn du noch mehr wissen möchtest

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