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Professuraktivitäten

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Promovierendenseminar in Leipzig am 13. Januar 2024

Im Januar 2024 fand ein Promovierendenseminar zum Öffentlichen Recht der Professuren Buchheim (Marburg), Klafki (Jena) und Michl (Leipzig) in der Villa Tillmanns in Leipzig statt. Das Seminar brachte lebhaften wissenschaftlichen Austausch zu diversen Fragen des öffentlichen Rechts und soll in dieser Form jährlich stattfinden. Die Promovierenden aus Marburg stellten Auszüge ihrer Dissertationen auf dem Gebiet des Verfassungsrechts, Verwaltungsrechts und der Rechtsvergleichung vor und zur Diskussion. Die Vorträge behandelten die Horizontalwirkung des unionsgrundrechtlichen Datenschutzgrundrechts, die möglichen Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz in der behördlichen Praxis auf die Funktionen der Verwaltungsgerichtsbarkeit und den 14. Verfassungszusatz der US-Verfassung als Hürde für eine erneute Präsidentschaft Donald Trumps. Auch die Themen der übrigen Teilnehmenden - etwa die rechtlichen Leitplanken der Digitalisierung in Schulen, Rechtsschutz in der Pandemie und Rechtsfragen des Wahlrechts - verdeutlichten das breite und spannende Feld des Öffentlichen Rechts, boten viele Denkanstöße und die Möglichkeit, sich über gemeinsame methodische und inhaltliche Fragen auszutauschen. Auch der soziale Aspekt kam nicht zu kurz, unter anderem beim abendlichen Ausklang in Auerbachs Keller. Wir freuen uns auf die nächste Auflage! 

Ausflug zum Bundesverfassungsgericht am 14.12.2022

Im Dezember 2022 unternahm das Professurteam von Herrn Buchheim einen vorweihnachtlichen Bildungsausflug an das Bundesverfassungsgericht. Dort führte uns ein Mitarbeiter des äußerungs- und persönlichkeitsrechtlichen Dezernats (BVR’in Härtel) durch das höchste deutsche Gericht. Er lieferte uns spannende Informationen zu Architektur, Geschichte und Arbeitsweise des Gerichts und einige Einblicke hinter die Kulissen. Themen waren beispielsweise die Arbeit des Allgemeinen Registers, die Frage, warum das Gericht seinen Sitz in Karlsruhe hat oder was die Architektur des Gebäudes zum Ausdruck bringen soll.

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Im Anschluss an die Führung wohnte die Arbeitsgruppe noch einer Urteilsverkündung bei. Der Zweite Senat unter Vorsitz der Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Doris König, urteilte – passend zu den informations- und sicherheitsrechtlichen Forschungsthemen der Professur – über die Reichweite des parlamentarischen Fragerechts in sicherheitsrechtlichen Zusammenhängen. Konkret ging es darum, ob die Weigerung der Bundesregierung, Auskunft zur Zahl der insgesamt im Ausland tätigen Verfassungsschutzbediensteten zu geben, die Rechte des Bundestagsabgeordneten Konstantin Kuhle (FDP) verletzt hatte. Das Gericht erläuterte eindrucksvoll, warum der Antrag Erfolg hat und wünschte allen Anwesenden im Anschluss frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Das zeigte auf der einen Seite, dass das Gericht wichtige Fragen des Staatsorganisationsrechts allgemeinverständlich kommunizieren kann und andererseits, dass die Institution „Bundesverfassungsgericht“ lebensnah agiert und ein bürgernahes Verfassungsorgan ist.