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Gleichwertigkeitsbescheinigung / Notenumrechnung

Jana Swoboda

Auch die Wertigkeit von Credit Points, die man im Studium erlangt, kann von Land zu Land variieren. Um nach Ihrer Rückkehr vor unliebsamen Überraschungen sicher zu sein, sollten Sie sich möglichst früh über Kurse und Anrechnungsmöglichkeiten informieren.

  • Notenumrechnung

    Studierende, die einen Erasmus-Aufenthalt absolvieren, sollten an Ihrer Gastuniversität Veranstaltungen belegen, die mindestens 60 ECTS-Punkte ergeben. Erreichen Sie tatsächlich diese Punktzahl, so haben Sie die Möglichkeit, dass Ihnen vom Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg eine große Übung anerkannt wird. Hierfür werden die im Ausland erzielten Leistungen anhand der jeweiligen ECTS-Punktzahlen für die einzelnen Veranstaltungen in die Marburger juristischen Noten umgerechnet und eine Gleichwertigkeitsbescheinigung (GWB) ausgestellt.

    Weitere Informationen finden Sie hier.

  • ECTS-Skala

    Die ECTS-Skala finden Sie hier.

  • Skalen-Umrechnung

    Das Bewertungssystem am Fachbereich Rechtswissenschaft der Philipps-Universität Marburg beruht auf einer Notenskala von 0 bis 18 Punkten, wobei 18 Punkte die höchste mögliche Bewertung darstellen. Als bestanden gilt eine Prüfung, wenn mindestens 4 Punkte erzielt werden.

    Weitere Informationen finden Sie hier.